Beschleunigtes Asylverfahren am Flughafen BER SV
Autorin: Natalie Tsomaia
Schwierigkeitsgrad: Anfänger*innen
Sachverhalt
BearbeitenM reist auf dem Luftweg in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er hat die georgische Staatsangehörigkeit und weist sich mit gültigen Reisedokumenten aus. Die Staatsangehörigen von Georgien sind aufgrund der Visumsverordnung (Visa-VO)[1] gemäß Art. 4 I i.V.m. Art. 3 I von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte befreit.
Bei der stichprobenartigen Kontrolle am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) wird M von Grenzbeamt*innen zur Einreisebefragung aufgegriffen. Während der Einreisebefragung in den Räumlichkeiten der Polizeiinspektion äußert er mittels Sprachmittlerin die Absicht, Asyl beantragen zu wollen.
Fallfrage
BearbeitenKann für M ein Flughafenverfahren nach § 18a AsylG eingeleitet werden?
Fußnoten
Bearbeiten- ↑ Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind vom 14.11.2018, ABl. EU Nr. L 303 S.39