Soll das Familienleben an der Prüfungsangst scheitern? SV
Autorin: Cana Mungan
Schwierigkeitsgrad: Anfänger*innen
Lösungsvorschlag: Soll das Familienleben an der Prüfungsangst scheitern?
Sachverhalt
BearbeitenDer heute 38 Jahre alte W ist syrischer Staatsangehöriger. Anfang 2018 flüchtete er aus Syrien, reiste im März 2018 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 8.7.2018 wurde ihm die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen. Daraufhin erhielt er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 II 1 Alt. 1 AufenthG. Der elektronische Aufenthaltstitel hat eine Gültigkeit vom 1.9.2018 bis zum 31.8.2021.
Ende 2018 kam W über soziale Netzwerke mit der heute 28 Jahre alten in Homs lebenden M in Kontakt. W und M wurden sehr bald ein Paar und beschlossen zu heiraten. Die Eheschließung fand Ende 2019 ohne persönliche Anwesenheit des W in Homs statt. W bevollmächtigte seinen Onkel F per schriftlicher Vollmacht ihn für das „Ja-Wort“ zu vertreten. Die Eheschließung wurde ordnungsgemäß in das syrische Familienregister eingetragen. Den Eheleuten wurde ferner ein Heiratsbuch ausgestellt.
Vor etwa sieben Monaten fing M an einen Deutschkurs für das Sprachniveau A1 zu besuchen. Da sie erhebliche Prüfungsangst hat, ist es ihr bislang nicht gelungen den Abschlusstest erfolgreich abzulegen. Sie hat an zwei Prüfungen teilgenommen und die erforderliche Punktzahl zum Bestehen der A1-Prüfung knapp verpasst.
Am 1.8.2021 schickte W eine E-Mail an die zuständige Ausländerbehörde mit der Bitte auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis. Aufgrund personeller Engpässe konnte ihm die Ausländerbehörde jedoch erst zum 5.10.2021 einen Vorsprachetermin zwecks Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis anbieten. Das Nettoeinkommen des W beträgt etwa 1.800 Euro. Er bewohnt eine ca. 65m² große 2-Zimmer-Wohnung. Der Mietzins beträgt 750 Euro.
Fallfrage
BearbeitenDas Paar möchte nun wissen, ob M zu W nach Deutschland ziehen kann. Es ist der 10.9.2021.
Bearbeitungshinweis:
Es darf unterstellt werden, dass die Voraussetzungen der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für W vorliegen.
Fußnoten
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