18 Monate auf Bewährung SV
Autor: Sebastian Röder
Schwierigkeitsgrad: Anfänger*innen und Fortgeschrittene
Lösungsvorschlag: 18 Monate auf Bewährung
Der 25-jährige K aus dem Kosovo sucht die Beratung einer Refugee Law Clinic (RLC) auf und schildert auf Deutsch folgenden zutreffenden Sachverhalt. K ist im Juli 2017 mit einem Arbeitsvisum über die „Westbalkanregelung“ (§ 19c I AufenthG i.V.m. § 26 II BeschV) nach Deutschland eingereist; seine Ehefrau (E) reiste ein Jahr später mit einem Visum zum Familiennachzug (§ 30 AufenthG) nach. Die beiden leben zusammen in einer Mietwohnung. Nachdem die Ausländerbehörde die Verlängerung der Aufenthaltstitel von K und E Mitte 2021 unanfechtbar abgelehnt hatte, weil K seinen Job verloren hatte, stellten er und E Ende 2021 Asylanträge, die das Bundesamt im September 2022 gemäß § 29a AsylG als offensichtlich unbegründet ablehnte. Seit einigen Tagen sind sie im Besitz einer Duldung. Er berichtet weiter, dass seine Frau vor einigen Wochen ihre gemeinsame Tochter (T) zur Welt gebracht hat. Auf Nachfrage erzählt er, dass er sich seit seiner Einreise immer in Deutschland aufgehalten habe; lediglich im Oktober 2020 sei er für einige Tage „auf Montage“ in den Niederlanden gewesen. Außerdem wurde E vor einem Jahr wegen Erschleichens von Leistungen per Strafbefehl rechtskräftig zu einer Geldstrafe i.H.v. 60 Tagessätzen verurteilt.
Fallfrage
BearbeitenK möchte wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass er mit seiner Familie in Deutschland bleiben darf.
Fußnoten
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