Master in der Tasche – und dann? SV
Autor: Julian Seidl
Schwierigkeitsgrad: Anfänger*innen
Zugehörige Lösung: Master in der Tasche – und dann?
Sachverhalt
BearbeitenU ist ugandische Staatsangehörige und reiste im September 2011 zur Teilnahme an einem Sprachkurs nach Deutschland ein. Von April 2012 bis März 2013 absolvierte U einen studienvorbereitenden Sprachkurs und begann im April 2013 ein Bachelor-Studium an der Universität. Parallel zu dem noch nicht abgeschlossenen Bachelor-Studium konnte U schon ein Master-Studium aufnehmen. Im Juli 2017 schloss sie das Bachelor-Studium und im März 2020 das Master-Studium erfolgreich ab. Im April 2020 erteilte ihr die Ausländerbehörde eine auf 18 Monate befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an das Studium. Kurz vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche im Oktober 2021 beantragte U eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis, woraufhin man ihr eine Fiktionsbescheinigung ausstellte. Leider blieb die von U betriebene Jobsuche bislang erfolglos.
Am 4.11.2021 teilt die Ausländerbehörde schriftlich mit, dass sie beabsichtigt, den von U gestellten Antrag auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis abzulehnen und gibt U Gelegenheit, sich bis zum 18.11.2021 zu äußern und alle sie begünstigenden tatsächlichen Umstände vorzutragen. Hierbei weist die Ausländerbehörde darauf hin, dass verspäteter Vortrag bei der Entscheidung über die von U beantragte Aufenthaltserlaubnis unberücksichtigt bleiben kann. U setzt zunächst darauf, dass eine ihrer Bewerbungen doch noch Erfolg haben wird und antwortet der Ausländerbehörde nicht. Bedauerlicherweise hat U noch kein Arbeitsplatzangebot erhalten, als sie am 20.11.2021 in die Sprechstunde der Law Clinic kommt.
Fallfrage
Bearbeiten1. Wie gestaltet sich U’s derzeitige aufenthaltsrechtliche Situation? In welchem Stadium befindet sich U im Verwaltungsverfahren und wie ist das Schreiben der Ausländerbehörde vom 4.11.2021 einzuordnen?
2. Können die Berater*innen der Law Clinic in Vertretung für U auch noch nach dem 18.11.2021 zum Sachverhalt Stellung nehmen?
3. Hat die von U beantragte Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche Aussicht auf Erfolg?
4. Hat die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung zum jetzigen Zeitpunkt Aussicht auf Erfolg?
Fußnoten
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