Autor: Lars Wasnick

Ein Text der Initiative OpenRewi. Wie du ihn verbesserst, ist hier beschrieben.

Anmerkungen, Kritik, Fragen zu Teilen dieses Kapitels?

Benutze unsere Texte mit diesen Informationen zur freien Weiterverwendung

70%
70%


Schwierigkeitsgrad: Fortgeschrittene


Lösungsvorschlag: Taraneh will reisen


Ausgangsfall Bearbeiten

Taraneh ist iranische Staatsangehörige und erhielt vor Kurzem am 15. November 2021 ihren positiven Bescheid des BAMF über ihren Asylantrag. Taraneh ist seitdem als geflüchtete Person im Sinne des § 3 I, IV AsylG anerkannt. Seit ihrer Schutzzuerkennung ergeben sich jedoch neue Probleme mit der Ausländerbehörde (nachfolgend "ABH"). Deshalb kommt sie zu Ihnen in die Sprechstunde und sucht nach Rat. Bei ihrer Einreise verlor sie ihren Pass.

Taraneh möchte selbst reisen und hätte deshalb gerne einen Reiseausweis. Einen iranischen Pass möchte sie aber nicht haben, da sie das Regime, das sie verfolgt, dadurch indirekt anerkennen würde. Außerdem möchte sie aus dem gleichen Grund nicht für die Passbeantragung beim iranischen Konsulat vorsprechen. Sie hat deshalb schon bei der ABH nachgefragt, ob ihr nicht die deutschen Behörden einen Pass oder ein ähnliches Reisedokument ausstellen könnten. Im persönlichen Gespräch wurde ihr ohne weitere Begründung mitgeteilt, dass die ABH ihr kein solches Reisedokument ausgestellt werde.

Die ABH hat ihr auch mitgeteilt, dass ihr keine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird, solange ihre Identität nicht geklärt ist.

Zusätzlich möchte Taraneh gerne arbeiten. Doch auch dies wird seitens der ABH verweigert. Die Behörde meint, aufgrund eines fehlenden Aufenthaltsitels dürfe sie nicht arbeiten.

Fallfragen Bearbeiten

1. Hat Taraneh einen Anspruch auf ein Reisedokument und wenn ja, muss bzw. wie kann sie es beantragen?

2. Hat Taraneh einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel? Könnte die Erteilung aufgrund der ungeklärten Identität versagt werden?

3. Darf Taraneh arbeiten?

Abwandlung 1 Bearbeiten

Gleicher Sachverhalt wie im Ausgangsfall. Allerdings wird über Taranehs Asylantrag anders entschieden. Sie bekommt keinen Flüchtlingsschutz nach § 3 I AsylG, sondern wird als subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 4 I AsylG anerkannt. Ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen Schutzstatus Abweichungen bezüglich Taranehs Fragen?

Bearbeitungsvermerk:

Gehen Sie, ohne darauf weiter eingehen zu müssen, davon aus, dass Taraneh durch einen substantiierten Vortrag darlegen konnte, dass ihr eine Passbeschaffung im Heimatstaat nicht zumutbar ist.

Fallfragen Abwandlung 1 Bearbeiten

1. Hat Taraneh einen Anspruch auf ein Reisedokument und wenn ja, muss bzw. wie kann sie es beantragen?

2. Hat Taraneh einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel? Könnte die Erteilung aufgrund der ungeklärten Identität versagt werden?

3. Darf Taraneh arbeiten?

Dieser Text wurde von der Initiative für eine offene Rechtswissenschaft OpenRewi erstellt. Wir setzen uns dafür ein, Open Educational Ressources für alle zugänglich zu machen. Folge uns bei Twitter oder trage dich auf unseren Newsletter ein.

Anmerkungen, Kritik, Fragen zu Teilen dieses Kapitels?

Benutze unsere Texte mit diesen Informationen zur freien Weiterverwendung

Inhaltsverzeichnis des Buches Bearbeiten

§ 1 Nationales Asylverfahrensrecht

§ 2 Asylverfahrensrecht im europäischen Kontext

§ 3 Materielles Asylrecht

§ 4 Entscheidungsmöglichkeiten des BAMF und der Asylprozess

§ 5 Rechte und Pflichten nach Schutzzuerkennung

§ 6 Rechtsstellung nach Antragsablehnung und Aufenthaltssicherung

§ 7 Sozialleistungen im Flüchtlingskontext

§ 8 Nicht-humanitäres Aufenthaltsrecht

Fußnoten Bearbeiten