§ 25a AufenthG SV
Autor*innen: Laura Hinder, Rhea Nachtigall
Schwierigkeitsgrad: Anfänger*innen
Lösungsvorschlag: Auszubildend - und gut integriert?
SachverhaltBearbeiten
Die 19-jährige E aus Afghanistan ist Ende 2016 gemeinsam mit ihren Eltern nach Deutschland eingereist. Obwohl die Familie direkt nach ihrer Ankunft in Deutschland ein Asylgesuch geäußert hat, fand der Termin zur förmlichen Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erst Anfang 2018 statt. Der Asylantrag wurde 2019 vom BAMF abgelehnt. Hiergegen haben E und ihre Eltern eine Klage eingereicht, die Anfang 2021 von dem zuständigen Verwaltungsgericht abgewiesen wurde. E hat während des Asylverfahrens einen Hauptschulsabschluss gemacht und eine Ausbildung als Kfz-Mechatronikerin begonnen. Sie hat einen afghanischen Nationalpass bei der Ausländerbehörde vorgelegt und ist in Besitz einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG. Von einem Freund hat E gehört, dass sie nach vier Jahren in Deutschland eine „Aufenthaltserlaubnis wegen guter Integration“ erhalten könne. Doch als sie die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt, wird ihr mitgeteilt, dass bei einer Ausbildungsduldung die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und anschließender Beschäftigung nach § 19d Ia AufenthG möglich sei. Dahingegen sei die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG für Inhaber*innen einer Ausbildungsduldung gesperrt. Zudem erfülle sie die erforderliche Voraufenthaltszeit von vier Jahren nicht, da ihr Aufenthalt erst mit Stellung des förmlichen Asylantrags Anfang 2018 gestattet gewesen sei. E vereinbart daher im Frühjahr 2021 einen Beratungstermin bei der Refugee Law Clinic.
FallfrageBearbeiten
Hat E einen Anspruch auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG?
AbwandlungBearbeiten
E ist 17 und hat die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG erteilt bekommen. Ihre Eltern, die ebenfalls geduldet sind, arbeiten beide in einem kleinen Modegeschäft und können ihren Lebensunterhalt damit bestreiten. E fragt sich, ob es auch für ihre Eltern eine Möglichkeit gibt, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.