Drohende Abschiebung trotz Betreuung? SV
Autor: Timo Schwander
Schwierigkeitsgrad: Fortgeschrittene
Lösungsvorschlag: Drohende Abschiebung trotz Betreuung?
Sachverhalt
BearbeitenA ist russische Staatsangehörige und in Tschetschenien geboren. Vor drei Jahren ist sie nach Deutschland eingereist und hat einen Asylantrag gestellt, der vor sieben Monaten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt wurde. Auch Abschiebungsverbote nach § 60 V, VII AufenthG wurden nicht festgestellt. Ihr wurde die Abschiebung angedroht. Der Ablehnungsbescheid ist bestandskräftig. Seit der Ablehnung ihres Asylantrages wird A geduldet, weil bislang keine Papiere für sie vorlagen. Das hat sich aber vor kurzer Zeit geändert.
Schon seit zwei Jahren ist A wegen schwerer Depressionen in psychotherapeutischer Behandlung. Nach einer knappen Bescheinigung ihrer Psychotherapeutin erschwert ihr dies die Wahrnehmung von Alltagsaufgaben deutlich. Aus diesem Grund wurde für A vom zuständigen Amtsgericht auch eine Betreuerin für die Aufgabenbereiche Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden, Entgegennahme und Öffnen der Post sowie Aufenthaltsbestimmung und Vermögensangelegenheiten bestellt. Über ausführlichere ärztliche Unterlagen verfügt A zur Zeit nicht.
Die Ausländerbehörde der Stadt K hat A in der vergangenen Woche zu einem Gespräch einbestellt und dabei ihren Reisepass einbehalten. Außerdem wurde A gestern auf Anordnung der Ausländerbehörde vom amtsärztlichen Dienst der Stadt K auf ihre Reisefähigkeit hin untersucht; der Amtsarzt teilte A mit, er halte sie für reisefähig und werde dies auch der Ausländerbehörde mitteilen. Die Ausländerbehörde teilt mit, sie halte weitere Schritte mit Blick auf die medizinische Versorgung und Betreuung in Russland von ihrer Seite nicht für erforderlich.
Fallfrage
BearbeitenA befürchtet, dass ihr die Abschiebung droht. Sie fragt sich, ob diese verhindert werden kann. Wie müsste sie dazu vorgehen? Welche Möglichkeiten bestehen, um ihr ein längerfristiges Bleiberecht zu ermöglichen?
Hinweis: Die Rechtmäßigkeit der Einbestellung zur ärztlichen Untersuchung und evtl. rechtliche Schritte dagegen sind nicht zu prüfen. Es ist zu unterstellen, dass die erforderliche psychotherapeutische Behandlung und Alltagsbetreuung für A in Russland langfristig gewährleistet werden könnte.
Fußnoten
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