Staatsstrukturprinzipien – Die Fundamentalnormen des Staates


Dem Grundgesetz sind fünf Staatsstrukturprinzipien zu entnehmen: Rechtsstaatsprinzip, Demokratieprinzip, Bundesstaatsprinzip, Republikprinzip und Sozialstaatsprinzip. Sie lassen sich aus Art. 20 I–III GG herleiten.

Ein Text der Initiative OpenRewi. Wie du ihn verbesserst, ist hier beschrieben.

Anmerkungen, Kritik, Fragen zu Teilen dieses Kapitels?

Benutze unsere Texte mit diesen Informationen zur freien Weiterverwendung

70%
70%


Sie bilden die fundamentale Grundstruktur oder das Wesen des Staates und bestimmen die Grundlagen der Verfassung. Die Staatsstrukturprinzipien sind äußerst abstrakt formuliert. Notwendig ist daher ein Wissen um die sich herausgebildeten Konkretisierungen oder Ausprägungen, die den Staatsstrukturprinzipien eine Kontur geben. Dadurch werden diese in der Klausur handhabbar.[1] Diese Konkretisierungen und Ausprägungen werden nachfolgend in der notwendigen Ausführlichkeit dargestellt.

Dieser Text wurde von der Initiative für eine offene Rechtswissenschaft OpenRewi erstellt. Wir setzen uns dafür ein, Open Educational Ressources für alle zugänglich zu machen. Folge uns bei Bluesky oder X oder trage dich auf unseren Newsletter ein.

Anmerkungen, Kritik, Fragen zu Teilen dieses Kapitels?

Benutze unsere Texte mit diesen Informationen zur freien Weiterverwendung

Inhaltsverzeichnis des Buches

Bearbeiten

zur Startseite

1. Kapitel – Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts - Verfassung und Staat als zentrale Anknüpfungspunkte

2. Kapitel – Staatsstrukturprinzipien – Die Fundamentalnormen des Staates

3. Kapitel – Staatszielbestimmungen

4. Kapitel – Verfassungsorgane

5. Kapitel – Kompetenz und Verfahren

6. Kapitel – Verfassungsgerichtsbarkeit

7. Kapitel – Methodik der Fallbearbeitung im Staatsorganisationsrecht

Fußnoten

Bearbeiten
  1. Siehe für einen hilfreichen Aufsatz zu den Staatsstrukturprinzipien in der Klausurbearbeitung, Kees, JA 2008, 795–800.