Beweisarchiv: Mengenlehre: Mengenoperation: De Morgansche Regeln für Mengen
- Charakteristikum unendlicher Mengen
- Injektivität Surjektivität Bijektivität: Faktoren · Komposition · Linksinverse · Linkskürzbarkeit · Rechtsinverse · Rechtskürzbarkeit
- Verkettungen: Assoziativgesetz der Hintereinanderausführung
- Mächtigkeiten (Kardinalzahlen): lineare Ordnung · Kardinalität und Bijektionen · Potenzmenge
- Deskriptive Mengenlehre: Satz von Young
- Rechenregeln für Mengenoperationen: Assoziativgesetze · Distributivgesetze · Differenzgesetze · Grundeigenschaften der Inklusion · De Morgansche Regeln für Mengen · Bild und Urbild
- Ordinalzahlen: Ordinalzahlen enthalten sich nicht selbst als Element · Elemente von Ordinalzahlen sind Ordinalzahlen · Durchschnitte von Ordinalzahlen sind Ordinalzahlen · Wohlordnung der Klasse aller Ordinalzahlen · Ordinalzahlen bilden eine echte Klasse · Der Nachfolger einer Ordinalzahl ist Ordinalzahl · Vereinigungen von Ordinalzahlen sind Ordinalzahlen · Limes- und Nachfolgerzahlen · Äquivalenz verschiedener Definitionen
- Sätze die in ZF Äquivalent zum Auswahlaxiom sind: Alternative Darstellung des Auswahlaxioms · Wohlordnungssatz · Lemma von Zorn
Sei eine Menge und seien Mengen für mit beliebiger Indexmenge . Dann gelten die folgenden Gleichungen:
Spezialfall
BearbeitenSeien drei Mengen. Dann gelten die beiden Gleichungen
(a) und
(b) .
Beweis
Bearbeiten(1): Definition der mengentheoretischen Differenz
(2): Definition von
(3): Definition der Vereinigungsmenge
(4): Allaussage ist äquivalent zu verneinter Existenzaussage
(5): Definition der Schnittmenge
Analog gilt für den zweiten Teil:
Beweis des Spezialfalls
Bearbeiten(a) Die Menge links des Gleichheitszeichens enthält alle Elemente von , die keine Elemente von oder sind, also . Die rechte Menge enthält alle Elemente, für die gilt also ebenfalls , und damit ist die Gleichheit gezeigt.
(b) Die Menge links des Gleichheitszeichens enthält alle Elemente von , die keine Elemente von und sind, also . Die rechte Menge enthält alle Elemente, für die gilt , also ebenfalls , womit die Gleichheit gezeigt ist