OpenRewi/ Grundrechte-Lehrbuch
Vorwort
BearbeitenGrundrechte sind die zentralen Versprechen der Verfassung im demokratischen Rechtsstaat. Das einfache Recht gestaltet die grundrechtlichen Gewährleistungen näher aus und verleiht ihnen Kontur in vielfältigen Regelungsbereichen. Die Prüfung der Grundrechte ist daher nicht nur bezogen auf die Grundrechte-Vorlesung im Studium von großer Bedeutung, sondern betrifft die gesamte juristische Ausbildung. Gerade in hochumstrittenen, in der Rechtsgestaltung, Rechtsanwendung und Rechtsprechung umkämpften Fragen werden die Grundrechte mobilisiert. Sie sind Bezugspunkte für rechtliche und politische Debatten, die auch dieses Lehrbuch aufgreift: vom Kopftuch-Verbot über die Überwachung digitaler Kommunikation und die aktuellen Covid-19-Maßnahmen bis zur Vergesellschaftung von Wohnungseigentum.
Mit diesem Lehrbuch wollen wir Studierende der Rechtswissenschaft durch das gesamte Studium begleiten. Es dient der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung, aber auch der Wiederholung vor dem ersten Staatsexamen. Dabei soll auf eine kritische Begleitung des Prüfungswissens sogenannter „herrschender Positionen“ nicht verzichtet werden. Weiterführendes Wissen und Examenswissen kennzeichnen wir dafür ausdrücklich, um transparent zu halten, an welchen Stellen unsere Ausführungen über das Basiswissen für die Bewältigung einer grundrechtlichen Klausur hinausgehen. Die präsentierten Inhalte sollen so konkret und anschaulich wie möglich sein. In den Beiträgen finden sich dafür viele Beispiele und Verweise auf interaktive Übungen, mit denen ihr euer Wissen überprüfen könnt. Unser Fallbuch zu den Grundrechten ergänzt dieses Lehrbuch um praktische Fallbeispiele, zu denen die absoluten „Klassiker“ ebenso zählen wie hochaktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (zum Beispiel der Klimabeschluss aus dem Jahr 2021).
Unser Lehrbuch ist „offen“ und das in alle Richtungen. Jedes Kapitel kann unter Open-Access-Bedingungen als statisches PDF der ersten Auflage auf der Homepage des Verlages heruntergeladen werden. Zugleich finden sich Work-in-Progress-Versionen aller Beiträge auch auf der Plattform Wikibooks. Alle Links aus der PDF-Version des Buches verweisen auf diese „Schreibwerkstatt“. Dort kann jeder Beitrag, jeder Satz, jedes Wort verändert, kommentiert und diskutiert werden. Das geht anonym, aber auch unter Nennung eines Namens oder Pseudonyms. Wir freuen uns über alle Änderungsvorschläge! Sofern möglich, werden wir diese direkt beantworten. Spätestens in die zweite Auflage des Buches fließen die Änderungen dann mit ein.
Die Kapitel in diesem Buch und jene ihres „digitalen Zwillings“ bei Wikibooks sind nicht deckungsgleich. Für die Verlagsversion haben wir die Texte nochmals überarbeitet und gekürzt. Bei Wikibooks werden Gedanken weiter ausgeführt oder um zusätzliche Informationen ergänzt. Über die Diskussionsseite und die Versionsgeschichte eines Artikels, ist der Entstehungsprozess der Kapitel nachvollziehbar. Jeder Link ist eine Einladung für besonders Interessierte, sich an der Diskussion und Weiterentwicklung der Materialien zu beteiligen, indem die Wikibooks-Version der Artikel aktiv geändert und kommentiert wird.
Dieses Buch ist zudem unter der Creative-Commons-Lizenz BY-SA 3.0 offen lizenziert. Es kann in Vorlesungen, Seminaren oder Lerngruppen frei weiterverwendet werden, sofern die (nicht komplizierten) Lizenzbestimmungen Beachtung finden. Wie das genau funktioniert, ist auf unserer Projektseite einsehbar. Wir möchten euch ermuntern: Vervielfältigt, kopiert und verteilt die Texte. Bringt sie in eure Arbeitsgemeinschaften, Lerngruppen und Diskussionsabende. Wir freuen uns auf einen interaktiven Austausch.
Zum Aufbau des Buches
BearbeitenDas Buch unterteilt sich in einen einführenden Teil zu den allgemeinen Grundrechtslehren und zur Prüfung eines Freiheitsgrundrechts sowie einen besonderen Teil zu den wichtigsten Grundrechten. Das einleitende Kapitel zu den Grundrechtsfunktionen gibt einen kurzen Überblick dazu, was mit Grundrechten bezweckt wird und auf welche Weise sie ihre Wirkung entfalten. Die Kapitel zur Grundrechtsberechtigung und -bindung klären, wer sich auf welche Grundrechte berufen kann und wer die Grundrechte beachten muss.
Anschließend folgen die wichtigsten Schritte der Prüfung eines Freiheitsgrundrechtes. Schutzbereich, Eingriff und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines Eingriffs, also die Einschränkbarkeit eines Grundrechts („Schranken“) und die Grenzen der Einschränkbarkeit („Schranken-Schranken“) werden nacheinander erklärt, um das wichtigste Rüstzeug für die Klausurbearbeitung zu liefern.
Traditionell galten Grundrechte vorwiegend als Abwehrrechte von Bürger:innen gegenüber dem Staat. Vor dem Hintergrund vielfältiger neuer Gefährdungslagen haben weitere Grundrechtsdimensionen an Bedeutung gewonnen, die im Kapitel „Grundrechtsschutz und Dritte“ bearbeitet werden. Den Staat treffen bei gewissen Grundrechtsgefährdungen Schutzpflichten, die ihn zum Einschreiten gegenüber Privaten verpflichten. Auch Grundrechtskonflikte zwischen Privaten sind möglich und führen zur „mittelbare Drittwirkung“ der Grundrechte.
Um potenzielle Grundrechtsverletzungen durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen, wird meistens die Verfassungsbeschwerde erhoben. Kaum eine Klausur kommt ohne eine Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aus. Gerade in Zeiten der Covid-19-Pandemie wird auch der Eilrechtsschutz immer bedeutender in Prüfungen. Dieses und weitere Prüfungsschemata zur Strukturierung der Klausur finden sich in einem Extrakapitel, das zugleich auf die Einzelprobleme der weiterführenden Beiträge verlinkt. Wie ausführlich ein Grundrecht geprüft wird, ist auch immer davon abhängig, ob es im jeweiligen Fall einschlägig ist. Deshalb schließt sich das Kapitel zu den Grundrechtskonkurrenzen an, welches das Verhältnis der Grundrechte zueinander erklärt.
Obwohl das Lehrbuch schwerpunktmäßig die Grundrechte des Grundgesetzes behandelt, ist es nicht möglich, diese von den europarechtlichen oder völkerrechtlichen Bezügen zu trennen. Die europäischen und internationalen Bezüge des Grundrechtsschutzes werden in den einzelnen Grundrechtskapiteln immer wieder aufgegriffen, jedoch zunächst in einem allgemeinen Teil eingeführt. Die in Grundrechtslehrbüchern häufig vernachlässigten Grundrechten in den Landesverfassungen der deutschen Bundesländer schließen sich an.
Der besondere Teil beginnt mit der allgemeinen Handlungsfreiheit. Die weiteren Grundrechte sind thematisch in Abschnitte sortiert. Wir haben uns als Team bewusst gegen eine numerische Reihenfolge entschieden. Viele Grundrechte überschneiden sich und müssen in Klausuren gemeinsam geprüft werden (zum Beispiel Art. 5 GG und Art. 8 GG). Die jeweiligen Einleitungen für die Abschnitte haben die Autor:innen der darin gebündelten Beiträge mit dem Ziel verfasst, die Verbindungen der Grundrechte und aktuell diskutierte Fragestellungen voranzustellen.
Im ersten Abschnitt stehen die Menschenwürde, die Persönlichkeit und der Körper im Fokus. Neben der Menschenwürdegarantie werden hier das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (allgemeines Persönlichkeitsrecht) sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit behandelt. Schon hier wollen wir mit unserem Aufbau klarmachen, dass Individuen von vielfältigen gesellschaftlichen und natürlichen Begebenheiten abhängig sind. Nicht zuletzt durch den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts erhält das Grundrecht auf Umwelt- und Klimaschutz besondere Aufmerksamkeit.
Im Anschluss widmen wir uns im Kapitel zu Gleichheit & Nichtdiskriminierung den Grundrechten aus Art. 3 GG. Neben dem allgemeinen Gleichheitsgrundrecht werden der Gleichberechtigungsauftrag aus Art. 3 II GG und die besonderen Diskriminierungsverbote aus Art. 3 III GG behandelt.
Das Kapitel Kommunikation & Meinung beschäftigt sich mit den Kommunikationsgrundrechten der Verfassung. Ausgehend von der Meinungsfreiheit werden die Informations- und Medienfreiheiten behandelt. Daran schließen die Kapitel zur Versammlungsfreiheit und zur Vereinigungsfreiheit an. Abgerundet wird der Abschnitt durch Ausführungen zum politisch bedeutsamen Petitionsrecht. Auch die Wirtschaftsgrundrechte werden gemeinsam dargestellt. Eigentum, Erbrecht und Sozialisierung in den Art. 14, 15 GG finden sich in einem gemeinsamen Kapitel. Im Anschluss folgt die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG und ihre kollektive Ergänzung über die Koalitionsfreiheit aus Art. 9 III GG.
Die individuelle Religionsfreiheit aus Art. 4 GG steht in fundamentaler Abhängigkeit von den Religionsgemeinschaften. Ehe & Familie sind Orte des privaten Rückzugs und zugleich weitgehend staatlich determiniert. Speziell in Bildungs- und Erziehungsfragen spielt die Institution Schule (Art. 7 GG) eine entscheidende Rolle.
Andere Bereiche der institutionalisierten Freiheit thematisieren wir im Abschnitt Kunst & Wissenschaft. Beide grundrechtlichen Gewährleistungen brauchen Schutz und Abschirmung, damit Kreativität und neue Erkenntnisse in einer gewährleisteten Infrastruktur fließen können.
Weitere Orte der Zurückgezogenheit werden im Abschnitt zu Digitalität & Privatsphäre behandelt. Neben klassischen Gewährleistungen wie der Vertraulichkeit der Kommunikation aus Art. 10 GG oder der Wohnung als Rückzugsort aus Art. 13 GG treten neue Grundrechte, die auf Gefahren der Digitalisierung aller Lebensverhältnisse reagieren. Am ältesten ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; mit der Verbreitung individueller Endgeräte trat das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme hinzu. Die jüngste Ergänzung ist das Recht auf Vergessen gegenüber Suchmaschinen.
Spiegelbildlich zur Zurückgezogenheit behandelt der Abschnitt Freiheit & Mobilität verschiedene Rechte des ungehemmten Fortkommens. Das beginnt naturgemäß mit der Freiheit der Person aus Art. 2 II 2, 104 GG, setzt sich fort mit der Freizügigkeit aus Art. 11 GG und hört auch nicht an den Grenzen von Nationalstaaten auf, Art. 16, 16a GG.
Rechte kommen zu ihrer vollen Wirkung, wenn sie auch geltend gemacht werden können. Last, but certainly not least, stellt der Abschnitt Justiz & Verfahren den Zugang zum Gericht über Art. 19 IV GG dar. Grundrechtsschutz im Gerichtsverfahren wird im Kapitel zu den Verfahrensgrundrechten aus Art. 101–103 GG behandelt.
An vielen Stellen im Buch finden sich Verweise auf andere Projekte bei OpenRewi. Verwaltungsrechtliche Fragen werden im Lehrbuch Verwaltungsrecht in der Klausur behandelt. Staatsorganisationsrechtliche Fragen, die häufig ergänzend neben die hier im Buch behandelten Themen treten, finden sich im Lehrbuch zum Staatsorganisationsrecht.
Erneut gilt, dass wir uns sehr über Rückmeldungen freuen – direkt bei Wikibooks oder unter grundrechte@openrewi.org
Euer Team Grundrechte im August 2021
Didaktische Elemente
BearbeitenSowohl in der Wikibooks-Version als auch in der Druckversion finden sich grafisch hervorgehobene Textblöcke, die eine Einordnung des Wissens erleichtern sollen.
Verschiedene Wissensebenen
BearbeitenWie schon erwähnt, gliedert sich das Buch in verschiedene Ebenen – je nach Interesse und Zielgruppe. Grundwissen, Examenswissen, weiterführendes Wissen und Wissen zur Klausurlösung finden sich in unterschiedlich starken Ausprägungen in verschiedenen Teilen des Buches.
Alle nicht besonders gekennzeichneten Texte halten wir für Grundwissen. Zielgruppe sind Kandidat:innen der Zwischenprüfungen. Hierauf bauen alle weiteren Ebenen auf. Grundwissen bedeutet für uns aber nicht, dass Studierende sämtliche Ausführungen in dem Fallbuch in diesen Textteilen parat haben müssen, um eine Klausur zu bestehen. Wir sehen dieses Wissen viel mehr als grundlegend, um ein hinreichendes Verständnis zu den Grundrechten zu erwerben.
Examenswissen: Danach kommt die Ebene des Examenswissens. An dieser Stelle werden spezifische Probleme erläutert, die typischerweise in Klausuren des ersten juristischen Staatsexamens oder den Schwerpunktbereichen zu bewältigen sind.
Wir wollen nicht nur eine sichere Orientierung in Klausuren geben. Häufig haben unsere Autor:innen eine starke Meinung zu den behandelten Themen. Solche finden sich in den Boxen zum „weiterführenden Wissen“. Ihr findet in diesen Boxen auch Ausführungen zu historischen Entwicklungen oder besonderes Detailwissen.
Beispiele, interaktive Elemente, Fußnoten
BearbeitenEinzelne Kapitel und Abschnitten verweisen mit Links aufeinander. Relevante Informationen stehen nur dort, wo sie auch wirklich hingehören.
Konkrete Bearbeitungstipps für Klausuren und/oder Verweise auf Übungen in unseren Fallbüchern finden sich in der Hinweisbox zur Klausurtaktik.
Ganz konkrete Formulierungsbeispiele für die Klausur sind folgendermaßen dargestellt.
Formulierungsbeispiel Klausursatz
„So könnte das Thema in der Klausur zitiert werden.“
Wir bemühen uns, auch die sonstigen abstrakten Ausführungen so weit wie möglich mit Beispielen anschaulich zu machen.
Beispiel zu Thema XY: Hier steht der ein Beispieltext zu Thema XY.
In den Fußnoten finden sich Quellennachweise, die – wenn immer möglich – auf ebenfalls frei zugängliche Dokumente verweisen. Gerade bei Urteilen können die zugrundeliegenden Gedanken direkt nachgelesen werden. Soweit technisch möglich, verweisen wir auf die konkreten zitierten Randnummern, sodass ein Klick auf den Link direkt zur zitierten Passage führt.
Die Kapitel unseres Buches werden ergänzt durch interaktive Lerneinheiten. Unter diesem Link findet ihr Multiple-Choice-Tests, Lückentexte, Essay-Aufgaben und vieles mehr. Im Fließtext gibt es dazu immer wieder Links in dieser Form:
Was ist OpenRewi?
BearbeitenHinter diesem Buch steht ein ganzes Team von Autor:innen aus ganz Deutschland. Wir sind der Meinung, dass juristisches Wissen frei zugänglich und diskutierbar sein sollte. Wir freuen uns über Kritik am Buch, weil es so immer besser wird.
Mehr Informationen zu OpenRewi und weiteren von uns umgesetzten Projekten gibt es auf unserer Website. Wir freuen uns stets auf ergänzende Anmerkungen und Unterstützung. Gerne unterstützen wir euch bei der Etablierung neuer Publikationsprojekte.
Zitiervorschlag
BearbeitenZitiervorschlag: Autor:in-Nachname, in: Hahn/Petras/Wienfort/Valentiner (Hrsg.), Grundrechte. Ein offenes Lehrbuch, Kapitelname, Gliederungsebene, Permanente-URL, Version vom TT.MM.JJJJ
Hinweis: Um die Permanente-URL und das Datum der letzten Version zu bekommen, müsst ihr einfach auf „Seite zitieren“ im linken Menü der Seite klicken.
Vorwort der Herausgeber:innen
BearbeitenEin Projekt wie dieses zu starten war ein durchaus gewagtes Experiment. Umso glücklicher sind wir mit dem Resultat. Das erste komplett frei lizenzierte Grundrechte-Lehrbuch Deutschlands ist das Ergebnis eines engagierten Diskussionsprozesses vieler verschiedener Autor:innen in unterschiedlichen Stadien ihrer wissenschaftlichen Laufbahnen. Das Buch kombiniert bewährtes Wissen und aktuelle Fragen mit neuen technischen Möglichkeiten. Die Offenheit und Kompetenz unserer Autor:innen, die kollegiale Zusammenarbeit auf Augenhöhe und das hohe Engagement und die Begeisterung waren eine echte Bereicherung.
Unsere Rolle als Herausgabe-Team in diesem agilen Projekt war und ist stark geprägt durch die organisatorische, koordinierende und strukturierende, aber auch moderierende Arbeit. Angefangen hat unsere Arbeit mit der Zusammenstellung des Teams. Dabei war es uns wichtig, dem nach wie vor geringen Frauenanteil unter den Autor:innen von Lehrbüchern, Kommentaren und Zeitschriftenbeiträgen im Verfassungsrecht zu begegnen. Besonders freut es uns, dass wir unsere selbst gesetzte Quote erreichen konnten. Nach der Teamzusammenstellung und einem ersten Kennenlernen ging es Ende 2020 auch schon an die Arbeit.
Wir sind mit einer Vision für ein offenes Grundrechte-Lehrbuch gestartet, haben aber weder Themen vorgegeben, noch den Autor:innen das Schreiben bestimmter Abschnitte angetragen. Vielmehr haben wir im Autor:innenkollektiv diskutiert, welche zentralen Themen wir in diesem Lehrbuch bearbeiten wollen, welche inhaltlichen Präferenzen bestehen, wie wir arbeiten wollen. In kreativen und energiegeladenen Diskussionen haben wir die Inhalte dieses Lehrbuchs immer wieder neu angeordnet und verfeinert. Geschrieben haben wir die Texte in mehreren kurzen Book Sprints. Zwischen den einzelnen Book Sprints haben wir im Peer Review unsere Texte gegenseitig gelesen und kritisch diskutiert. Einzelne Probleme wurden nicht nur bei unseren gemeinsamen Treffen, sondern vor allem in flexiblen Chatgruppen oder über die Kommentarfunktion in den Beiträgen selbst gelöst. Dieser Entstehungsprozess ist für Interessierte in den Versionsgeschichten der Artikel nachvollziehbar.
Dass es nie zu ernsthaften Auseinandersetzungen kam, verdanken wir dem Engagement und der Offenheit des ganzen Teams. Gerade in Zeiten der Covid-19-Pandemie war es eine tolle Erfahrung, über dieses Projekt mit so vielen wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen aus ganz Deutschland zusammenzukommen, neue Kontakte zu knüpfen und auch jenseits der Arbeitstreffen, zum Beispiel beim virtuellen Pubquiz eine schöne Zeit miteinander zu verbringen.
Der Wikimedia-Stiftung möchten wir herzlich dafür danken, dass sie dieses (und die weiteren Projekte bei OpenRewi) durch ein Fellowship für Maximilian Petras finanziell möglich gemacht haben. Darüber hinaus wäre so ein Projekt ohne die freie Infrastruktur von Wikimedia kaum möglich gewesen.
Von der ersten Stunde an haben wir freundliche Hilfe durch die Freiwilligen der Wikibooks-Community erhalten. Wir wissen bis heute nicht, wer sich hinter den Pseudonymen verbirgt. Umso erfreulicher war ihr intensiver Einsatz. Besonders hervorheben möchten wir HirnSpuk für die Programmierung der schicken Vorlagen, sowie Yomomo und Jürgen für die Beantwortung vieler Fragen. Ohne das Export-Tool von Dirk und sein extra für uns programmiertes Skript hätten wir die Beiträge nie so einfach in das Verlagsmanuskript übertragen können.
Mit Blick auf die Rechtswissenschaft stimmt es hoffnungsvoll, Teil einer so interessanten und schnell wachsenden Community wie OpenRewi zu sein. Wir freuen uns schon jetzt auf all die Neuauflagen, Kommentare und zukünftigen Diskussionen.
Lisa Hahn, Maximilian Petras, Nora Wienfort & Dr. Dana-Sophia Valentiner
Inhaltsverzeichnis
BearbeitenAbschnitt 1 - Allgemeine Grundrechtslehren
- § 1 Grundrechtsfunktionen
- § 2 Grundrechtsberechtigung Allgemein
- § 3 Grundrechtsberechtigung Juristischer Personen
- § 4 Grundrechtsbindung
Abschnitt 2 - Aufbau der Prüfung eines Freiheitsgrundrechts
- § 5 Schutzbereich und Eingriff
- § 6 Einschränkbarkeit des Grundrechts - Schranken
- § 7 Grenzen der Einschränkbarkeit - Schranken-Schranken
Abschnitt 3 - Grundrechtsschutz und Dritte
Abschnitt 4 - Verfahren, Konkurrenzen, Prüfungsschemata
- § 10 Die Verfassungsbeschwerde
- § 11 Einstweiliger Rechtsschutz im Eilverfahren
- § 12 Grundrechtskonkurrenzen
- § 13 Prüfungsschemata
Abschnitt 5 - Grundrechte im Mehrebenensystem
- § 14 Europarecht
- § 15 Völkerrecht
- § 16 Landesverfassungen in Deutschland
Abschnitt 6 - Einzelgrundrechte des Grundgesetzes
- § 17 Allgemeine Handlungsfreiheit - Art. 2 I GG
- § 18 Körper & Persönlichkeit
- § 19 Gleichheit & Nichtdiskriminierung
- § 20 Kommunikation & Meinung
- § 21 Wirtschaft & Gemeinwohl
- § 22 Religion & Familie
- § 23 Kunst & Wissenschaft
- § 24 Digitalität & Privatsphäre
- § 25 Freiheit & Mobilität
- § 26 Justiz & Verfahren
Dieses Buch steht im Regal Rechtswissenschaft.