Beweisarchiv: Analysis: Differentialrechnung: Kriterien für lokale Extrema

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Die Kriterien für lokale Minima und Maxima sind das A und O der „Alltagsarbeit“ mit Ableitungen, etwa bei Kurvendiskussionen.

Zur Logik: Der hier gezeigte Beweis für das hinreichende Kriterium verwendet den Zwischenwertsatz, der mit dem Satz von Rolle bewiesen wird, der wiederum das notwendige Kriterium benutzt. Die Beweiskette ist also nicht zirkulär, auch wenn von hier auf die spätern Beweise verwiesen wird.

Notwendiges Kriterium

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Sei   in   differenzierbar. Falls   in   ein lokales Minimum oder ein lokales Maximum hat, gilt  

Wir betrachten zunächst den Fall, dass ein lokales Minimum vorliegt (der Beweis für ein Maximum verläuft analog oder man betrachte  ), d.h. es gibt ein   mit  ,  , so dass für alle   mit   folgt:  .

Wäre  , so gäbe es – nach der Definition der Ableitung als Grenzwert – zu   ein   mit

  für alle   mit  .

Ist aber zusätzlich  , so gilt  , d.h. der Differenzenquotient ist entweder 0 oder hat dasselbe Vorzeichen wie  . Da   jedoch unter den Einschränkungen   durchaus das   entgegengesetzte Vorzeichen haben kann (wähle etwa   für hinreichend großes  ), ist die linke Seite in (1) für entsprechende   nicht  , sondern  , es ergibt sich ein Widerspruch. Somit gilt  , was zu zeigen war.

Hinreichendes Kriterium

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Sei   auf   stetig und differenzierbar und in   zweimal differenzierbar und es sei  . Falls  , so hat   in   ein striktes lokales Minimum. Falls  , so hat   in   ein striktes lokales Maximum.

Sei zunächst   und  .

Zu   gibt es dann ein  , so dass für alle   mit   gilt:

 

also insbesondere

 

Im Folgenden schreiben wir  , falls   und   dasselbe Vorzeichen haben. Es gilt wegen (2) demnach

 , falls  .

Nach dem Mittelwertsatz der Differentialrechnung gilt

 

für ein  . Dann haben für   die folgenden Zahlen gleiche Vorzeichen:

 

Der erste Schritt folgt wegen   und der zweite aus (3) wegen  . Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Zähler   positiv ist, also gilt:

 , für alle   mit  .

Mit anderen Worten:   hat in   ein striktes lokales Minimum.

Der Beweis für lokale Maxima erfolgt analog, bzw. indem man   durch   ersetzt.

Hinreichendes Kriterium bei höheren verschwindenden Ableitungen

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Sei  ,   und   auf   stetig und  -mal stetig differenzierbar sowie in    -mal differenzierbar. Für die Ableitungen an der Stelle   gelte  .

Dann liegt in   ein striktes lokales Minimum vor, falls  , und ein striktes lokales Maximum, falls  .

Wir benutzen den

Hilfssatz: Sei   und   stetig und zweimal stetig differenzierbar, sei   und es habe   in   ein striktes lokales Minimum (Maximum). Dann hat auch   in   ein striktes lokales Minimum (Maximum).

Beweis: Für betragsmäßig hinreichend kleine   ist nach dem Mittelwertsatz

 

für ein (von   abhängiges)  . Erneut nach dem Mittelwertsatz ist unter Benutzung von  

 

für ein  . Insgesamt ergibt sich

 

Hat   ein striktes lokales Minimum (Maximum), so ist die rechte Seite wegen   für hinreichend kleines   strikt positiv (negativ) und folglich hat   in   ein striktes lokales Minimum (Maximum). Damit ist der Hilfsatz bewiesen.


Das Behauptung folgt nun rasch durch Induktion nach  : Der Fall   ist das weiter oben bewiesene hinreichende Kriterium und der Schritt   ergibt sich, indem man das Kriterium mit   auf   statt   anwendet und dann den Hilfssatz benutzt.