Europa

Einleitung zu Europa
Die Europäische Union

Überblick

Landkarten
Hauptstädte, Sprachen
Europa in Zahlen
Staatliche Strukturen

Anhang

Glossar
Projektdefinition

Die Europäische Union (EU) ist eine Vereinigung von 27 Ländern in Europa. Die EU ist entstanden aus mehreren Vereinigungen, nämlich der Montanunion (EGKS), der Europäischen Wirtschafts-Gemeinschaft (EWG), der Atomunion (EURATOM) und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).

Flagge der EU

Durch die EU nehmen die Länder teil an einem gemeinsamen Markt. Dies bedeutet, dass etwa Waren frei und ohne Zölle über die Ländergrenzen hinweg verkauft und gekauft werden können. Außerdem können alle Menschen in der EU mit ein paar Einschränkungen in jedem anderen Staat der EU arbeiten und leben. Die Mitgliedstaaten der EU haben außerdem viele gemeinsame Gesetze. Auch wählen die Bürger Politiker ihres Landes in das Europäische Parlament.

Außerdem hat die Mehrzahl der EU-Staaten eine gemeinsame Währung – nämlich den Euro.

Wie und wann entstand die Europäische Union?

Nach dem Ende des 2. Weltkriegs gelangten Politiker zur Einsicht, dass man gemeinsam besser miteinander arbeiten solle als gegeneinander, zunächst in Fragen der Energieversorgung mit Kohle und Stahl. Darum wurde am 9. Juni 1950 durch den französischen Außenminister Robert Schuman die sogenannte Montanunion vorgeschlagen, eine Vereinigung des Freien Handels mit Kohle und Stahl. Diese bestand zunächst mit Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden und ging später in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) auf.

Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union (EU) unterschrieben. Darin wurde zum einen eine Wirtschafts- und Währungsunion begründet, die später zur Einführung des Euro führte; zum anderen beschlossen die Mitgliedstaaten eine engere Absprache in der Außen- und Sicherheitspolitik und im Bereich Inneres und Justiz. Zugleich wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt, da sie nun auch in anderen Politikbereichen als der Wirtschaft zuständig wurde (etwa in der Umweltpolitik).

Im Oktober 2004 wurde ein Vertrag über eine Verfassung für Europa in Rom unterzeichnet. Um in Kraft treten zu können, hätte er von allen 25 damaligen Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen; das bedeutet, er hätte in allen Ländern wie ein Gesetz beschlossen werden müssen. Im Mai und Juni 2005 lehnten ihn jedoch die Franzosen und Niederländer jeweils in Volksabstimmungen ab.

Als Ersatz für die gescheiterte Verfassung erarbeitete daher eine Regierungskonferenz im Jahr 2007 den Vertrag von Lissabon, der die wesentlichen Inhalte des Verfassungsvertrages übernahm. 2008 wurde allerdings auch der Vertrag von Lissabon von den Iren durch ein Volksreferendum abgelehnt und erst in einem zweiten Referendum im Oktober 2009 von einer deutlichen Mehrheit gebilligt. Schließlich hat Tschechien am 13. November 2009 die letzte der 27 Urkunden zur Ratifizierung (der Zustimmung eines Landes) bei der italienischen Regierung in Rom hinterlegt, sodass der Vertrag am 1. Dezember 2009 in Kraft treten konnte.

Welche Staaten sind in der EU?

 
Die Mitgliedsstaaten der EU.

Insgesamt sind es 27 Länder, welche zusammen ungefähr auf eine Bevölkerungszahl von 500 Millionen Menschen kommen und die stärkste Wirtschaft weltweit haben.

Die Mitgliedstaaten sind (in der Reihenfolge, in der sie beigetreten sind):

  • Frankreich, Italien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Belgien (1950/1957)
  • Dänemark, Irland (1973)
  • Griechenland (1981), Spanien, Portugal (1986)
  • Finnland, Schweden, Österreich (1995)
  • Polen, Litauen, Lettland, Estland, die Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern (2004)
  • Rumänien, Bulgarien (2007)
  • Kroatien (2013)

Das Vereinigte Königreich, beigetreten 1973, ist seit dem 1.Februar 2020 nicht mehr Mitglied der EU.

Island, Nordmazedonien und die Türkei haben die Aufnahme in die EU beantragt. In den Beitrittsverhandlungen, die sich teilweise schon Jahre hinziehen, wird über Bedingungen gestritten, die die EU als Voraussetzung für einen Beitritt aufgestellt hat.

Auch weitere Länder (z.B. Montenegro, Ukraine) haben den Wunsch geäußert, der EU künftig beizutreten.

In welchen Ländern zahlt man mit dem Euro?

 
Das Symbol des Euro.

In der Mehrzahl der EU-Länder ist der Euro die Währung. Alle anderen EU-Länder (mit Ausnahme Dänemarks) wollen den Euro einführen, aber Termine dafür gibt es nicht. Auch in einigen anderen europäischen Ländern, die nicht zur EU gehören, wird der Euro als einzige Währung benutzt.

Die folgenden Staaten zahlen mit dem Euro (in der Reihenfolge, in der sie den Euro eingeführt haben):

  • Frankreich, Deutschland, Italien, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich, Finnland (ursprüngliche Euro-Länder)
  • Slowenien, Zypern, Malta, Slowakei, Estland, Lettland, Litauen (späterer Beitritt zum Euro-Raum)
  • Monaco, San Marino, Vatikanstadt (durch Währungsunion mit einem der Euro-Länder)
  • Andorra, Kosovo, Montenegro (durch einseitige Erklärung)

Was ist der Europäische Wirtschaftsraum?

Der Europäische Wirtschaftsraum besteht aus allen Ländern der Europäischen Union und aus drei der vier Länder der Europäischen Freihandelszone (EFTA). Nur die Schweiz ist (noch) nicht dabei. Der Wirtschaftsraum ist dafür da, dass die Menschen und Firmen in einem Land besser mit anderen Ländern handeln können.

Welche Auswirkungen hat die Europäische Union auf die Mitgliedsstaaten?

Die Europäische Union erlässt Gesetzesvorlagen in Form von EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen. Diese haben den Stellenwert von zukünftigen Gesetzen, die von den beteiligten Ländern innerhalb einer festgesetzten Frist von EU-Recht in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Diese Umsetzung und dessen Einhaltung überwacht der Europäische Gerichtshof. Er ist auch für völkerrechtliche Fragen zuständig.

Die zentralen EU-Institutionen

Die wesentlichen Institutionen der Europäischen Union haben folgende Funktionen:

 
Europäisches Parlament

- Gesetzgebende Gewalt -

 
Europäischer Rat

- Setzt Richtlinien und gibt Impulse -

 
Ministerrat

- Gesetzgebende Gewalt -

 
Europäische Kommission

- Ausführende Gewalt -

  • entscheidet zusammen mit dem Ministerrat über Gesetze und die Finanzpolitik der EU
  • kontrolliert die EU-Organe und benennt die Kommissionsmitglieder
  • besteht aus 751 durch die EU-Bürger gewählten Abgeordneten
  • Sitz in Straßburg, Generalsekretariat in Luxemburg
  • „Gipfeltreffen“ der Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder
  • trifft grundlegende Entscheidungen über die EU und legt allgemeine politische Ziele und Prioritäten fest
  • darf aber keine Gesetze erlassen
  • Sitz in Brüssel
  • besteht aus Ministern aller Mitgliedstaaten
  • entscheidet zusammen mit dem Parlament über Gesetze und die Finanzpolitik der EU
  • legt die Grundsätze für die Wirtschafts-, Sozial-, Außen- und Sicherheitspolitik fest
  • schließt internationale Verträge
  • Sitz in Brüssel
  • ist die „Regierung“
  • nur die Kommission darf neue Gesetze zur Abstimmung vorschlagen
  • setzt die EU-Politik um und verwaltet die Finanzen der EU
  • sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts („Hüterin der Verträge“)
  • handelt internationale Verträge aus
  • je ein Kommissar pro Land
  • Sitz in Brüssel
 
 
Gerichtshof der Europäischen Union

- Richterliche Gewalt -

 
Europäischer Rechnungshof

- Unabhängiges Kontrollorgan für Finanzen -

 
Europäische Zentralbank

- Zentralbank für die Euro-Zone -

 
  • ist für die richtige Interpretation von EU-Recht zuständig
  • darf Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedsstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen entscheiden
  • je ein Richter pro Land
  • Sitz in Luxemburg
  • prüft die rechtmäßige Verwendung von Einnahmen und Ausgaben
  • Sitz in Luxemburg
  • legt zusammen mit den nationalen Zentralbanken die Währungspolitik der EU fest
  • steuert die Geldmenge und darf neues Geld drucken
  • Sitz in Frankfurt am Main
Quelle
Consolidated version of the Treaty on European Union/Title III: Provisions on the Institutions

Abschaffung von Grenzkontrollen

 
Die Staaten der Schengener Abkommen
  •  EU-Mitglieder, volle Mitarbeit
  •  Nicht-EU-Mitglieder, volle Mitarbeit
  •  Zukünftige Beteiligung
  •  EU-Mitglieder, teilweise Mitarbeit
  • Zwischen den europäischen Ländern gibt es immer weniger Grenzkontrollen. Das regeln die Schengener Abkommen, nämlich eine Gruppe internationaler Vereinbarungen. Für die meisten Bürger bedeutet dies: Wenn zwei Nachbarländer dem Abkommen beigetreten sind, gibt es keine Grenzkontrollen mehr: Man reist von einem Land ins andere und muss normalerweise nicht einmal anhalten und den Ausweis vorzeigen. Lasst euch einmal von Eltern oder Großeltern erzählen, wie umständlich eine Fahrt in ein Nachbarland früher ablief.

    Die beteiligten Länder werden auch als Schengen-Staaten bezeichnet, das gesamte Gebiet aller Länder als Schengen-Raum. Die Abkommen werden nach dem Ort Schengen in Luxemburg bezeichnet, in dem 1985 das erste dieser Abkommen unterzeichnet wurde.

    Abgesehen vom „freien Grenzverkehr“ für Privatpersonen gibt es viele Regeln, unter welchen Bedingungen Personenkontrollen dennoch durchgeführt werden dürfen. Auch Zollkontrollen sind nicht generell entfallen, weil es in den Ländern sehr unterschiedliche Steuern gibt. Außerdem gibt es Festlegungen, wer für bestimmte Reisen ein Visum benötigt oder wie sich Bewohner, die nicht Bürger eines Schengen-Staates sind, im Schengen-Raum bewegen dürfen.

    Wikipedia-Artikel