Dieser Abschnitt ist noch im Entstehen und noch nicht offizieller Bestandteil des Buchs. Gib den Autoren Zeit, den Inhalt anzupassen!

Um keine Abgabefristen für irgendwelche Bescheinigungen oder Anmeldefristen zu verpassen, hier eine chronologisch sortierte Checkliste. Damit man auch einen Überblick bekommt, was die nächsten Entwicklungsschritte des Kindes sind, soll in diese Tabelle einfach alles eingepflegt werden. Es mag sinnvoll sein, die Liste auszudrucken und wichtige Termine zu markieren oder um das Kalenderdatum zu ergänzen, wann die Abgabefrist für eine Bescheinigung ist oder andere wichtige Termine sind und abzuhaken, wenn was erledigt wurde. Ebenso kann man als Randnotiz festhalten, wann das eigene Kind z.B. das erste mal durchgeschlafen - oder Mama gesagt hat...

Ohne weitere Hinweise sind hier deutsche Abgabefristen und Regelungen gemeint. Viele Zeitangaben sind lediglich Richtwerte und können im Einzelfall variieren.

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Vor der Geburt

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Die Zeiten sind meist nach Schwangerschaftswochen sortiert. Da eine Schwangerschaft bereits ab dem ersten Tag der letzten Menstruation gerechnet wird, befindet man sich bei der Befruchtung bereits in der zweiten Schwangerschaftwoche! Weiteres zum Thema   Schwangerschaft.

1.Monat (1.-4. SSW)

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Sonstiges

  • Die Zählung beginnt am ersten Tag der letzten Regel
  • Die Befruchtung ist etwa in der 2. Woche

2.Monat (5.-8. SSW)

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Entwicklung

  • Anlage der größeren Organe, häufige Übelkeit

Sonstiges

  • Da in der 6.-7. Woche das Neuralrohr gebildet wird, ist es in der 4.-7. Woche ratsam, auf   Folsäurehaltige Ernährung zu achten. Folsäureunterversorgung begünstigt den   Neuralrohrdefekt.

3. Monat (9.-12. SSW)

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Entwicklung

  • in der 9. Woche sind erste Ansätze von Zehen und Nase zu erkennen
  • Ende der 10. Woche sind alle Organanlagen vorhanden

Sonstiges

  • erste Ultraschall-Untersuchung vorgesehen
  • es kann vermehrt zu Krampfadern, Nasenbluten oder einem erhöhten Harndrang kommen
  • Da die meisten Spontanaborte (Abgänge) bis zur 12. Woche vorkommen, wird bis zu diesem Zeitpunkt oft auf eine Bekanntgabe der Schwangerschaft verzichtet

4. Monat (13.-16. SSW)

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Entwicklung

  • Leichte Kindsbewegungen, Übelkeit reduziert sich deutlich.

Sonstiges

  • Rechtzeitig den Arbeitgeber informieren, es bleibt aber jedem selbst überlassen, wie lange man damit wartet. Ab dann tritt der Kündigungsschutz im Rahmen des   Mutterschutzgesetzes in Kraft.
  • Bis zur vollendeten 14. Woche ist in Deutschland ein   Schwangerschaftsabbruch im Einzelfall möglich.

5. Monat (17.-20. SSW)

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Entwicklung

  • Kindsbewegungen für die Mutter meist spürbar

Sonstiges

  • 19.-22. Woche: zweite Ultraschall-Untersuchung vorgesehen
  • Empfehlenswert ist eine Omega-3 reiche Ernährung während der Schwangerschaft (siehe   Schwangerschaft#Omega-3-Fettsäuren)
  • Nach einem bevorzugten Geburtsort suchen (wer, das Kind z.B. lieber in einem   Geburtshaus zu Welt bringen will)

6. Monat (21.-24. SSW)

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Sonstiges

  • Gegen Ende des Monats erreicht die Gebärmutter Nabelhöhe. Die Brüste vergrößern sich unter dem Einfluss der Hormone hCG, Östrogen und Progesteron. Eventuell Sodbrennen durch platz- und hormonbedingtes Öffnen des Schließmuskels zum Magen.
  • Falls man wenig Freunde und Verwandte vor Ort hat, sollte man im Hebammenkurs Kontakt zu anderen Müttern aufbauen - dann kann man später gegenseitig auf die Kinder aufpassen und sich so entlasten. Auch andere Mütter freuen sich, wenn sie mal ein paar Stunden Babyfrei haben.
  • Wer mag: Kinderkrippe(n) raussuchen und Vor-Ort anschauen. Nach der Geburt hat man keine Zeit mehr dafür.
  • Man sollte sich mit seinem Partner schon Gedanken machen, ob der Vater auch für zwei oder mehr Monate in Elternzeit geht (Vätermonate).

7. Monat (25.-28. SSW)

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Sonstiges

  • Ab der 23. Woche hat das Kind bei einer Frühgeburt eine winzige Chance, außerhalb der Gebärmutter unter hohem intensivmedizinischem Aufwand zu überleben. Die Überlebenschancen in der 25. Woche betragen ca. 32 bis 43 %, in der 28. Woche 79 %.
  • Für genug Eisen sorgen -   Heidelbeeren haben weniger Eisen als man denkt. Besser ist "Kräuterblut" oder Eisen-Tabletten.
  • Bewegungen des Ungeborenen werden für den Partner durch die Bauchdecke spürbar


8. Monat (29.-32. SSW)

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Entwicklung

  • Erste Übungswehen
  • Bis auf die Lunge sind alle Organe des werdenden Kindes fast vollständig entwickelt. Am Ende des Monats misst es rund 40cm und wiegt 1700 bis 2000g

Organisation und Sonstiges

  • 6 Wochen vor dem err. Geburtstermin beginnt in Deutschland der   Mutterschutz (absolutes Beschäftigungsverbot für Mütter) und der Auszahlungzeitraum für   Mutterschaftsgeld beginnt
  • Anmelden zur Geburt im Krankenhaus
  • Nachsorgehebamme organisieren
  • 29.-32. Woche: dritte Ultraschall-Untersuchung vorgesehen
  • Anmeldung zur   Kinderkrippe, falls man das wünscht. Häufig gibt es lange Wartelisten.

9. Monat (33.-36. SSW)

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Entwicklung

  • Die Schwangere hat im Durchschnitt 10-12 kg zugenommen. Gegen Ende der 36. Woche tritt der Kopf des Kindes in das kleine Becken ein, die Gebärmutter senkt sich etwas nach unten. Die Atmung fällt der Schwangeren so wieder leichter. Oft treten jetzt Schlafstörungen auf.
  • Bis zur 37. Woche kann sich das Kind noch von einer Steißlage in die Kopflage drehen.

Rechtliches und Papierkram

  • "Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld" vom Arbeitgeber beantragen, diese wird für den Elterngeldantrag benötigt
  • Eine Geburt vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche wird als Frühgeburt bezeichnet

Sonstiges

  • Um einen   Dammriss vorzubeugen, empfehlen manche Hebammen ab der 35. SSW eine regelmässige Dammmassage selbst durchzuführen

10. Monat (37.-40. SSW)

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Sonstiges

  • Geburt steht bevor - normal zwischen der 38.-40. Woche

Geburt und das ersten Lebensjahr

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Die Zeiten in dieser Tabelle sind meist nach Lebenswochen und -monate sortiert.

Die erste Lebenswoche

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Papierkram

  • Innerhalb der ersten 7 Kalendertage muss die Geburtsurkunde im Rathaus des Geburtsortes beantragt werden. Beim Abholen wird meist eine kleine Gebühr fällig.
  • Kind bei der Krankenkasse anmelden (z.B. bei einem Elternteil mitversichern). Wenn das Kind in den ersten Lebensstunden einen Notarzt braucht oder spätestens beim Kinderarzt (U3) wird die Versichertenkarte gebraucht. Zur Not kann sie auch nachgereicht werden.
  • Anrecht auf Betreuung durch eine Mütterpflegerin oder eine Haushaltshilfe bis zu 6 Tage nach der Entbindung für max. 8 Stunden am Tag. Diese Leistung wird zum Großteil von den Krankenkassen bezahlt.
  • Bei finanzieller Notlage der Mutter kann diese beispielsweise aus Mitteln der   Bundesstiftung Mutter und Kind Zuschüsse erhalten.
  • Als Vater dran denken: Es gibt 1-2 Tage Sonderurlaub, der zeitnah(!) nach der Geburt genommen werden sollte.

Entwicklung

  • Ausbildung des Hör- und Sehsinnes.
  • relativ viel Babyschluckauf

Sonstiges

  • Zur Geburt wird die erste Vorsorgeuntersuchung (U1) gemacht
  • Zwischen dem 3. und 10. Tag muss die Vorsorgeuntersuchung U2 gemacht werden - wird dies versäumt, kann das   Jugendamt aufmerksam werden
  • Die Mutter hat Anrecht auf Wochenbettnachsorge durch eine Hebamme
  • So langsam sollten Danksagungskarten vorbereitet werden, da man nach der Geburt meist mit Geschenken überhäuft wird
  • Flouridtabletten: Nach neuesten Erkenntnissen eher nicht (siehe hier)

Der erste Lebensmonat (2.-4. Woche)

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Papierkram

  •   Kindergeld beantragen (geht auch im örtlichen Arbeitsamt, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst stellen den Antrag beim Arbeitgeber). Kindergeld kann bis zu vier abgeschlossene Jahre und das laufende rückwirkend beantragt werden.
  •   Elterngeld beantragen (bei der zuständigen Elterngeldstelle- je nach Bundesland unterschiedlich). Elterngeld wird bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt. Da der Antrag sehr Aufwändig ist, kann man in manchen Bundesländern auch vorab Online ausfüllen, ausdrucken und mit Geburtsurkunde und der "Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld" einreichen. Bitte keine normalen Verdienstbescheinigung einreichen - die werden oft zurückgewiesen!
  • Kopie der Geburtsurkunde bei den Arbeitgebern beider Elternteile abgeben
  • Für Väter, die auch in Elternzeit gehen wollen: "Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Elterngeld" beantragen und dem Arbeitgeber die Zeiträume schriftlich nennen, in denen die Vätermonate genommen werden. Es gibt bestimmt Formulare dafür. Väter müssen mindestens 2 Monate nehmen, höchstens jedoch 14 Monate minus dem, was die Mutter nimmt. Und damit es keine Abzüge gibt: Vätermonate sollten IMMER nach dem Geburtstag des Kindes ausgerichtet werden, also wenn das Kind am 13.9. geboren wurde, sollte der Vater ab 13.10. oder 13.11. etc. die Vätermonate nehmen - NICHT vom Monatsersten an!!! Fragen klärt die zuständige Elterngeldstelle.
  • Falls steuerlich relevant: Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber geben lassen (gilt vor allem für die Väter, denn Elterngeld zählt nicht dazu) und beim Rathaus das bzw. die Kinder eintragen lassen. Normalerweise liegt die Geburtsurkunde im System vor, so dass man meist nur Ausweis (!) und die Lohnsteuerkarte braucht. Danach Karte wieder zurück zum Arbeitgeber.

Entwicklung

  • 1.-4. Lebenswoche: Das Baby reagiert auf Geräusche und nimmt Gesichter bis zu einer gewissen Entfernung wahr.
  • 3.-6. Lebenswoche: Das Baby kann nun das Gesicht der Mutter deutlich von anderen Gesichtern unterscheiden. Es zeigt Mitgefühl, z.B das es weint wenn ein anderes Kind weint, etc.

Sonstiges

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Der zweite Lebensmonat (5.-8. Woche)

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Papierkram

  • Für Väter, die in Elternzeit gehen wollen: Ist die Verdienstübersicht für die Vätermonate eingetroffen? Wenn nicht, nachhaken!
  • Wer in einer zu kleinen Mietwohnung wohnt, sollte sich bei den Wohnungsgesellschaften spätestens jetzt auf die Warteliste setzen lassen

Entwicklung

  • 4.-7. Lebenswoche: Ab hier wird meist schon ein Lächeln zaghaft erwidert. Manche Babys lächeln schon spontan.
  • Babyschluckauf wird weniger, "Bäuerchen" dagegen mehr
  • Nach etwa 2 Monaten ist die kleine, hintere   Fontanelle geschlossen - die große Fontanelle an der Stirn braucht dagegen bis zum 2. Lebensjahr

Sonstiges

  • Etwa 4-5 Wochen nach der Geburt hat man annähernd wieder seine ursprüngliche Kleidergröße (gibt natürlich auch Ausnahmen!)
  • Zwischen der 4. und 6. Woche sollte die Vorsorgeuntersuchung U3 gemacht werden. Ob die für das Jugendamt auch wichtig ist, weiß ich nicht.
  •   Wochenbett bis ca. 6-8 Wochen nach der Geburt

Der dritte Lebensmonat (9.-12. Woche)

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Entwicklung

  • 7.-9. Lebenswoche: Das Baby kann seine Augenbrauen hochziehen, reagiert auch schon auf Gesten bis etwa 1m Entfernung und versucht kleine Gegenstände die man ihm in die Hand gibt durchaus über mehrere Minuten festzuhalten. Ohne das Baby umgewöhnen zu wollen, kann man in dem Alter noch am ehesten die rechte Hand bevorzugen.

Sonstiges

  • Ende der 8. Woche endet das absolutes Beschäftigungsverbot für Mütter im Rahmen des   Mutterschutzes und   Mutterschaftsgeld; bei Früh- und Mehrlingsgeburten endet es Ende der 12. Woche
  • Rückbildungskurse werden von einigen Hebammen angeboten, die Leistung wird von den Krankenkassen übernommen
  • Vorsorgeuntersuchung U4 zwischen 11. und 12. Lebenswoche
  • Häufig haben Babys kleine Verspannungen von der Geburt. Dies erkennt man daran, daß sie beim liegen, mit den Kopf häufig in die gleiche Richtung (z.B. nach links) schauen, egal ob dort was Interessantes ist oder nur die Wand. Abhilfe: Babymassage.

Der vierte Lebensmonat

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Entwicklung

  • Ende des 4. Monats endet der Kündigungsschutz im Rahmen des   Mutterschutzgesetzes
  • im Alter von 3-4 Monaten, kann das Kind einsilbige Geräusche wie "b", "p" und "m" machen
  • etwa im 4. Monat erforschen Kinder ihre "andere" Hand, lernen die Hände zu falten und ab dem 5.-6.Monat Sachen mit "beiden" Händen zu machen

Sonstiges

  • Impftermin (wer Impfen lassen will) 5 Wochen nach der U4

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Der 5. bis 7. Lebensmonat

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Entwicklung

  • Mit etwa sieben Monaten fängt es an, durch Verdoppelung von Silben erste Wörter zu bilden. Fast immer und überall auf der Welt klingen sie wie mam-mam, bab-bab
  • Nach etwa 5-6 Monaten ist das doppelte Geburtsgewicht erreicht (oder soll man hier sagen "im 5. oder 6. Lebensmonat?)
  • Zahnen findet meist um den 6. Monat herum statt. Allerdings gibt es auch Kinder die schon mit 4 Monaten zahnen, andere erst nach dem ersten Geburtstag
  • Zwischen dem 4. und 9. Lebensmonat lernt es, alleine Kekse zu essen, Verstecken zu spielen und es läßt sich ein Spielzeug nicht mehr einfach aus der Hand nehmen.
  • Manche Kinder fangen zwischen dem 6. und 9. Monat an zu fremdeln


Sonstiges

  • U5 (wer Impfen lassen will) etwa 10 Wochen nach der U4
  • Wer in den nächsten Monaten oder Jahren in den Urlaub fliegen will, sollte vor der Reise einen Kinder-Reisepass beantragen. Man kann zwar auch das Kind im Reisepass eines Elternteils eintragen, aber folgende Argumente sind eindeutig für einen eigenen: (1) Das Kind ist dann nicht an ein Elternteil gebunden. (2) Von den Gebühren kommt es etwa auf das gleiche. (3) Ein Kinder-Reisepass ist meist länger gültig, wie die Ausweise der Eltern. (4) Das Babyfoto ist auch nach vielen Jahren weiterhin gültig.

Der 8. bis 12. Lebensmonat

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Entwicklung

  • die Spezialisierung des Kindes auf die Muttersprache erfolgt durchschnittlich im elften Lebensmonat
  • Ab dem 8. Monat kann das Kind lernen, in die Hände zu klatschen und zu winken (die meisten können es ab dem 10. - 11. Monat)

Sonstiges

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Das zweite Lebensjahr

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Um Misverständnisse vorzubeugen, das zweite Lebensjahr beginnt mit dem ersten Geburtstag. Das Kind ist dann also "Eins".

Arztbesuche

  • U6 (wer Impfen lassen will) etwa am 1. Geburtstag
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Entwicklung

  • Ab ca. einem Jahr kann es schon fast ohne zu kleckern alleine mit dem Löffel essen

Sonstiges

  • Wer in den Urlaub will: Bei vielen Fluggesellschaften kann man pro Elternteil ein Kind unter "Zwei" kostenlos mitnehmen. Es bekommt dann aber nur einen extra-Bauchgurt und wird auf dem Schoß mitgenommen. Am besten vorher mit der Fluggesellschaft abklären! Langstreckenflüge sollten aber wegen Strahlung und Quengelei gemieden werden. Nicht vergessen: Kinder-Reisepass rechtzeitig beantragen! Details dazu, weiter oben.
  • Bei Pauschalreisen sind Kinder unter "Zwei" meist auch sehr günstig dabei; einzig bei Visagebühren (falls nötig) oder im Hotel (Kinderbettchen, Kinderportion,...) fallen kleine Gebühren oder Trinkgelder an
  • Anmeldung zum Kindergarten (meist ab 2 oder 3 Jahren). Häufig gibt es lange Wartelisten. Für die Frage "ab wann" ist folgendes abzuwägen: Kindergärten haben im August auch Ferien, der Monatsbeitrag ist aber der gleiche; Und: Vor den Sommerferien gibt es am ehesten freie Plätze, falls man kurzfristig was sucht.

Das dritte und vierte Lebensjahr

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Entwicklung

  • Nach etwa 2 Jahren ist auch die große   Fontanelle an der Stirn geschlossen

Sonstiges

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