Öffentliches Recht/ Assex/ Hessen

Dieses Buch steht im Regal Rechtswissenschaft.

Hier befindet sich der offene Brief zur Wiki-Handakte.



Willkommen und Warum

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"Wo die Not drängt, da wird Tollkühnheit zur Klugheit." Niccolò Machiavelli, Geschichte von Florenz


Im Jahr 2000 starb eine gute Freundin der hessischen Referendarinnen und Referendare: die Handakte für die Ausbildung in der Verwaltung in Hessen. Sie war dem Referendar [1] eine treue Begleiterin und Freundin in der Not. Besonders für Juristen aus anderen Bundesländern waren die Mysterien des hessischen Verwaltungsrechts und die hessische Bescheidpraxis nur schwer zu durchschauen. Zwar sollte sie, so ihr eigenes Vorwort, weder Skript noch Lehrbuch ersetzen und auch nicht für die Prüfer im Assessorexamen verbindlich sein; doch sie war der „de facto“-Standard, der hessischen Verwaltungsausbildung. Und natürlich war die Handakte an vielen Stellen falsch.

Die letzte Amtshandlung der Verwaltung war dann das Einfügen eines „Veraltet“-Hinweises auf dem Cover der Akte. Allem Drängen und Bitten der hessischen Landessprecher zum Trotz, ließ sich das HMdI nicht zu einer weiteren Überarbeitung und Akualisierung bewegen, sodass die Akte nunmehr den Stand von vor sechs Jahren darstellt. In Kassel wird sie nach wie vor ausgeteilt, weil die Verantwortlichen (zutreffenderweise) davon ausgehen, dass eine schlechte Handakte besser als gar keine ist. In anderen Regierungspräsidien hat man die Verwendung der Handakte nunmehr eingestellt.

Dies sollte nicht so bleiben, denn durch die Erfindung der Wikibooks haben jetzt Referendare, Einzelausbilder und AG-Leiter und natürlich auch das Referat Aus- und Fortbildung des HMdI die Möglichkeit, selbst an der Erstellung mitzuwirken. Wer das noch nie gemacht hat und überhaupt nicht weiß, wie das geht, der möge sich die Seite Hilfe:Seiten bearbeiten. Es ist jeder aufgerufen, dieses Wikibook zu verbessern und zu erweitern – egal, ob man wirklich inhaltlich etwas schreiben will oder nur schnell einen Schreibfehler ausbügelt: Die Hilfe ist willkommen!

Möglicherweise gelingt es so auch, ein Ausbildugsmedium zu schaffen, das die Qualität der Ausbildung nachhaltig verbessert, indem man dieses Wikibook um ausbildungs- und examensrelevantes Wissen erweitert. Der Stil sollte dabei in allererster Linie der Merkfähigkeit und Verständlichkeit dienen; es geht nicht um einen Beauty-Contest sondern um eine Lernhilfe.


Kassel im Mai 2006

Im Juni 2009 ist die Neuauflage der Handakte für die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in der Verwaltung von Hessen erschienen und wird von der Landessprecherversammlung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Hessen zum Download bereitgehalten.[2]

Liste der Autoren

Übersicht

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  Kapitel 1: Landeskunde

  Kapitel 2: Landesrecht (Verwaltungsaufbau)

 Abschnitt 1: Staatsaufsicht
 Abschnitt 2: Kommunalrecht (mit Kommunalverfassungsstreit)
 Abschnitt 3: Verwaltungsverfahren und öffentlich-rechtlicher Vertrag
 Abschnitt 4: Gefahrenabwehrrecht
 Abschnitt 5: Baurecht
 Abschnitt 6: Beamtenrecht


Diesen Teil bitte nachrangig bearbeiten – bis dahin bitte die Probleme Kapitel 4 eintragen!

  Kapitel 3: Materielles Ö-Recht (nicht Landesbezogen)

 Abschnitt 1: Außergesetzliche Ansprüche (FBA, Abwehr- und Erstattungsanspruch
 Abschnitt 2: Anfechtungsklage
 Abschnitt 3: Feststellungsklage
 Abschnitt 4: Fortsetzungsfeststellungsklage
 Abschnitt 5: Leistungsklage
 Abschnitt 6: Verpflichtungsklage


 Kapitel 4: Klausurprobleme

 Kapitel 5: Klausurtaktik


 Kapitel 5: Die Wiki-Handakte

Erstbescheide
 Verfügung einer allgemeinen Ordnungsbehörde (Fahrerlaubnisentziehung)
 Verfügung einer allgemeinen Verwaltungsbehörde (Bauaufsicht/Beseitigungsverfügung)
 Widerspruchsbescheid ( Auch als Audio verfügbar)
Gerichtliche Entscheidungen
 Erstinstanzliches Urteil (Anfechtungsklage)
 Beschluss nach § 80 V VwGO
 Beschluss nach § 123 VwGO
Anwaltlichesschreiben
 Antrag im einstweiligen Rechtsschutz (§§ 80 IV, 80 V VwGO)
 Widerspruch
 Klageschrift (Anfechtungsklage)
 Mandantenschreiben


Rechtsgestaltung
 Subordinationsrechtlicher Vertrag (außergerichtlicher Vergleich)

Quellen und Anmerkungen

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  1. Ab hier sei zur Verbesserung des Leseflusses vereinbart, dass die männliche Form auch die weibliche Form mitumfasst.
  2. Auf dem Portal der Rechtsreferendare am Landgericht Wiesbaden unter http://wiesbaden.skultaim.de kann die Handakte heruntergeladen werden