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Öffentliches Recht/ Assex/ Hessen/ Materielles Ö-Recht/ Außergesetzliche Ansprüche
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Öffentliches Recht/ Assex/ Hessen
Inhaltsverzeichnis
1
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
1.1
Geltungsgrund
1.2
Rechtsgrundlage
1.3
Voraussetzungen
1.4
Rechtsfolge
2
Literatur
Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch
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Geltungsgrund
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kein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch, sondern Beseitigung einer rechtswidrigen Vermögenslage durch Rückgängigmachung des ohne Rechtsgrund Erlangten und Herstellung des rechtmäßigen Zustandes
Rechtsgrundlage
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Spezialgesetze: § 49a VwVfG, § 50 I SGB-X, § 37 II AO, § 12 II BBesG, § 52 II BeamtVG, § 87 II BBG
i.Ü.: Gewohnheitsrecht,
nicht
§§ 812 ff. BGB analog
Voraussetzungen
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öff.-rechtliche Rechtsbeziehung, i.d.R. Kehrseite des Leistungsanspruchs
Vermögensverschiebung
durch Leistung
oder
in sonstiger Weise
ohne Rechtsgrund
Rechtsfolge
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Herausgabe des erlangten Vermögenswertes, ggf. Wertersatz
Wegfall der Bereicherung
Literatur
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Ossenbühl
, NVwZ 1991, 513 ff.
Schoch
, Jura 1994, 82 ff.