Allgemeine Bildungspolitik

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Der Aufbau des Schulwesens im Dritten Reich ist bei NYSSEN (1979, S. 131) und durch mehrere Grafiken sehr anschaulich beschrieben. Hier sollen nur die wichtigsten Grundzüge charakterisiert werden.


Die Schule im Nationalsozialismus unterlag einer NS-spezifischen (aus heutiger Sicht widersprüchlichen) Prägung: die Kinder sollten in die natio­nalsozialistische Gesellschaft, die durch irrationale und inhumane Zielset­zungen definiert war, integriert werden. (So wurde schon 1933 das Fach Vererbungslehre und Rassenkunde verfügt, das "Horst-Wessel-Lied" war an den Schulen zu singen.) Gleichzeitig blieb in gewisser Weise die traditio­nelle Aufgabe der Schule erhalten, die sich auf die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten bezog.

Theoretische Grundlagen für die Schulpolitik ergaben sich in der NS-Zeit durch die auch in anderen Lebensbereichen immer mehr dominierende Ideo­logie. Man könnte mit Vorsicht die Arbeiten von Ernst KRIECK als Grundlage der Pädagogik heranziehen.

Schule diente eher der Umerziehung als der Erziehung, geleitet vom Machtpragmatismus des Systems. Reformpädagogische Gedanken wurden völlig unterdrückt, wenn auch gegen Ende des Krieges, insbesondere in den KLV-Lagern (wie SCHOLTZ (1985, S. 163) herausarbeitet), durch die älteren Lehrer wieder reformpädagogische Gedanken auftauchten.

1930 versprach die NSDAP noch, die höheren Schulen abzuschaffen, eine achtjährige Grundschule einzurichten und das Konkordat aufzuheben (ZENTNER & BEDÜRFTIG, 1985, S. 522). All diese Maßnahmen wurden aber 1933 aufgeschoben und am Ende gar nicht durchgeführt. Du Hund Im nationalsozialistischen Staat wurde die Mehrzahl der Gymnasien, Re­algymnasien, Oberrealschulen und Reformanstalten zu einem Schultyp zu­sammengelegt, der als Oberschule für Jungen bezeichnet worden ist (KRAUL, 1984, S. 169; MÜLLER & ZYMEK, 1978, S. 65). Allerdings blieb das eher klassisch-humanistische Gymnasium daneben bestehen, wenn auch in stark reduzierter Anzahl. Hier wirkte sich voll und ganz der diktoriale Zen­tralismus nationalsozialistischer Prägung aus.

Die Zeit des Dritten Reiches unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von den anderen historischen Abschnitten: Die Kulturhoheit lag nicht bei den Ländern, sondern beim Reich. Durch die Errichtung des "Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung" (RMfWEuV) 1934 wurden die organisatorischen und personellen Grundla­gen zur Schaffung einer reichseinheitlichen Schulorganisation gesetzt (RGBl., 1934 I, S. 365). Ab 1934 begann die nationalsozialistische Kultus­bürokratie die konfessionellen Volksschulen gegen den Widerstand vieler Eltern in "christliche Gemeinschaftsschulen" umzuwandeln (vgl. z.B. Doll, 1983, S. 218); 1941 waren alle Bekenntnisschulen zu Gemeinschaftsschulen geworden (NEUHÄUSLER, 1946, I, S. 100). Auch das Privatschulwesen wurde beseitigt (vgl. EILERS, 1963, S. 92ff). Durch diese "Gleichschaltungs"-maßnahmen konnte der ideologische Einfluss auf alle Schulkinder intensiviert werden, zumal auch die in der Weimarer Zeit ein­geführten Elternbeiräte "ersatzlos" gestrichen wurden.

Wichtig für die Frage der Klassengrößen war auch das "Gesetz gegen die Überfüllung der deutschen Schulen und Hochschulen". Es zielte auf die Senkung der Abiturienten- und Studentenzahlen, wobei besonders die jüdi­schen Schüler und Studenten sowie die Frauen (10%-Regelung) betroffen waren (HAUPT, 1933; STEIN & ROELL, 1988, S. 8)[1]. Es beschränkte die Zahl jüdischer Schüler und Studenten an jeder Schule auf 5%, die Neuzu­gänge auf 1,5%. Damit war die Ausgrenzung der Juden eingeleitet. Das Reichsbürgergesetz vom 15.9.1935 (RGBl, 1935, S. 1146) bestätigte und legitimierte die Ausgrenzungsmaßnahme. Der Runderlass vom 10.9.1935 sah eine "möglichst vollständige Rassentrennung" und die "Einrichtung geson­derter jüdischer Schulen" vor (ADAM, 1979, S. 125f).

Viele Städte und Gemeinden richteten daraufhin solche Schulen und Sonderklassen ein und meldeten ihre Schulen "judenfrei" (EILERS 1963, S. 99). 1938 wurden schließlich alle Juden vom allgemeinen Schulbesuch "entbunden".[2]

1933 wurden die nationalpolitischen Erziehungsanstalten (offizielle Ab­kürzung: NPEA, im Volksmund: Napola) eingerichtet, deren Lehrer-Schü­ler-Verhältnis verglichen mit den anderen Schulen günstiger war (ORLOW, 1965; SCHOLTZ, 1973, S. 151).

Außerdem gab es noch ab 1937 sog. Adolf-Hitler-Schulen als Einrichtung der NSDAP, speziell der HJ gegründet. Es handelte sich dabei um 6jährige Internats-Eliteschulen, in der nur auserlesene Jungen im Alter von 12 Jahren aufgenommen wurden. Diese Schulen unterstanden nicht der staatlichen Schulaufsicht. Nach Abschluß der Schule besuchten die Schüler die NS-Or­densburgen.

1936 wurde neben der Schulpflicht die Jugendverbandspflicht in dem "Gesetz über die Hitlerjugend" installiert. Dies führte zu einer Mehrfachbe­lastung der Jugend und natürlich zu einer zusätzlichen zeitlichen Belastung der Kinder und Jugendlichen, die sich auf die Schulleistung auswirken musste. So war auch beispielsweise am Samstag für Angehörige der HJ schulfrei, aber die Jugendlichen mussten an den Veranstaltungen der HJ teil­nehmen (NYSSEN, 1979, S. 35).

Gesetze und Verordnungen

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a) Das Höhere Schulwesen

Die Klassenmesszahlen 1933 waren wie folgt festgelegt: "Die Höchstbe­suchszahlen (Klassenstärke) in Preußen sind für die Unter-, Mittel- und Oberstufenklassen 50, 40 und 30. Aber erst muss eine voraussichtlich dau­ernde Überschreitung dieser Zahlen um 10% nachgewiesen sein, ehe eine Parallelklasse eingerichtet wird. Neuerdings ist für die Unterstufenklassen die Zahl 55 auf 50 herabgesetzt worden, sofern nicht für die Durchführung wesentliche kostenverursachende bauliche Maßnahmen notwendig werden" (SACHSE, 1933, S. 408).

In den Bestimmungen über Erziehung und Unterricht in der Höheren Sc­hule vom 29.1.1938 sind für das Gymnasium folgenden Klassengrößen fest­gelegt (BENZE, 1940, S. 39; KLUGER, 1940, S. 86):

  • Unterstufe (1. und 2 Klasse) nicht mehr als 40 Schüler
  • Mittelstufe (3.-5. Klasse) nicht mehr als 35 Schüler
  • Oberstufe (6.-8. Klasse) nicht mehr als 25 Schüler



b) Das Mittlere Schulwesen

Im Erlass E II d 1005 (a) vom 15.12.1939 (Bestimmungen über Erziehung und Unterricht in der Mittelschule) des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung RUST werden die Klassenmeßzahlen für die mittlere Schule wie folgt begrenzt: "Die Klassen 1 und 2 sollen nicht mehr als je 40 Schüler (Schülerinnen), die Klassen 3 bis 5 nicht mehr als je 35 Schüler (Schülerinnen) und die Klasse 6 soll nicht mehr als 30 Schüler (Schülerinnen) umfassen." (abgedruckt in: Deutsche Wissenschaft, Erzie­hung und Volksbildung, 1940, 6, S. 10; und in MASKUS, 1966, S. 126; KLUGER, 1940, S. 87; MAASSEN, 1940, S. 205).



c) Das Volksschulwesen

Für die Volksschule gab es keine neuen Regelungen.

1942 wurde die Hauptschule durch die Richtlinien zu "Erziehung und Unterricht in der Hauptschule" neu geschaffen. Diese neue Schulform ging auf einen Führerbefehl aus dem Jahre 1940 zurück. Die in Österreich und im Sudetenland bewährte Hauptschule sollte auch im Deutschen Reich einge­richtet werden. Sie verfügte über ein Fachlehrsystem und baute auf dem 4. Volksschuljahr auf - bestand also parallel zur Volks- und Mittelschule (s. dazu die Arbeiten von OTTWEILER).

In den Richtlinien zu "Erziehung und Unterricht in der Hauptschule" vom 9. März 1942 (abgedruckt in MAASSEN 1958, S.81f) heißt es: "Zu einer Unterrichtsabteilung im Werken, im Hauswerk und in der Handarbeit sowie im Gartenbau sollen in der Regel nicht mehr als 20 Schüler bzw. Schülerin­nen gehören ... Die Klassen 1 und 2 sollen nicht mehr als 40 Schüler (Schülerinnen), die Klassen 3 und 4 nicht mehr als 35 Schüler (Schülerinnen) umfassen."



d) Das Sonderschulwesen

Die Messzahlen für Hilfsschulen im Erlaß vom 13.5.1935 E II c 857, E II a (SCHÄFER, 1940, S. 186) sahen wie folgt aus:


  • 2. und 3. Schuljahr 20 Kinder
  • 4. und 5. Schuljahr 20-25 Kinder
  • 6. - 8. Schuljahr 25 Kinder



e) Besondere Schulformen

Für die NPEA galt (1933-1935): Unterstufe: 36 Schüler, Mittelstufe: 32 Schüler und Oberstufe: 20 Schüler (SCHOLTZ, 1973, S. 72).

Vergleicht man die Regelungen in der NS-Zeit mit denen der Weimarer Zeit, so fällt auf, dass für die Volksschule keine neuen Regelungen erlassen wurden. Die Richtwerte für die Mittleren Schulen wurden um ca. 10 Schüler abgesenkt, die Werte für das höhere Schulwesen blieben bis 1938 konstant, danach erfolgte ebenso eine Senkung.

Zu den weitere Massnahmen, die das Schulwesen vereinheitlichten, gehör­te das Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 (RGBl. 1938 I, S. 799). Damals wurde es als das "Schulgrundgesetz des Deutschen Reiches" be­zeichnet (KLUGER; 1940, S. 17). Es legte erstmals die Volksschulpflicht reichseinheitlich auf acht Jahre fest (RGBl., 1938 I, S. 799, §4). Auch da­durch sollte "die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus" vereinheitlicht und gestärkt werden (§1).

Am 16. Mai 1941 wurde ein "Gesetz zur Änderung des Reichsschul­pflichtgesetzes" (RGBl., 1941, S. 282) erlassen, das zwei Neuerungen brach­te. Für alle Kinder, die im Laufe des Kalenderjahres sechs Jahre alt wurden, begann nun mit dem Anfang des Schuljahres die Schulpflicht (§1, Abs.1). Neben dem oben schon genannten Aspekt war diese Änderung z.T. kriegs­bedingt und stellte den Versuch dar, die Begabungsressourcen des Volkes schneller und besser auszuschöpfen. Die zweite Änderung bestand darin, dass nun alle Kinder zum Besuch der Volksschule verpflichtet waren, wenn sie nicht die Hauptschule oder andere weiterführende Schulen besuchten (§1, Abs.3; RGBl., 1941, S. 282).

Der Krieg wirkte sich auch in anderer Weise auf die Schule aus. Vom verschärften Reichsschulpflichtgesetz und der Einführung der Hauptschule war schon die Rede. Anderes kam hinzu. So wurde z.B. im Juni 1940 ein Erlaß verkündet, dass OKW-Berichte in der Oberstufe der Volksschule zu besprechen seien. Auch wurden Lehrer zum Wehrdienst eingezogen. Diese kennzeichnete man dann mit dem Begriff des Lehrersoldaten.

1942 begann die sog. 'erweiterte Kinderlandverschickung': Kinder aus bombengefährdeten Städten wurden in ländliche Regionen umquartiert und erhielten dort notdürftigen Unterricht. Die Kinderlandverschickung selbst hatte vor dem Krieg das Ziel, in der Stadt lebenden Kindern Erholung auf dem Lande zu ermöglichen.

Am 1.9.1944 wurde der totale Kriegseinsatz verkündet. Dies bedeutete den Einsatz von Lehrern und Schülern des berufbildenden Schulwesens so­wie Schülerinnen ab der 8. Klasse des Höheren Schulwesens in der Rü­stungsindustrie und den Einsatz der Schüler ab 8. Klasse des Höheren Schulwesens als RAD, Luftwaffenhelfer und Helfer bei Kinderlandver­schickung




Statistik

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Die Darstellung von Entwicklungsverläufen in der NS-Zeit ist deshalb nicht einfach, weil die Statistik des Deutschen Reiches auch die besetzen bzw. neuen, durch den Krieg entstandenen, Gebiete erfaßte. Aus diesem Grunde versucht die folgende Darstellung, sich nur auf das Reichsgebiet von 1931 zu begrenzen. Einzige Ausnahme ist das Saarland, welches ab 1935 nach Volksabstimmung zum Deutschen Reich gehörte.

Eine andere Schwierigkeit ergibt sich in der Interpretation der Daten. Wenn Klassengrößen zurückgingen, konnte dies durch politische Eingriffe und ideologische Repressalien geschehen sein. (Vor allem ist hier noch einmal auf die Verdrängung oder Ausgrenzung jüdischer Schüler und Schü­lerinnen hinzuweisen). Der Verringerung der Klassengrößen konnte auch durch Folgen des Geburtenrückgangs, der bis Mitte der 30er Jahre anhielt (ZYMEK, 1979, S. 176f), bedingt gewesen sein. Schließlich hatte auch die Unterdrückung der höheren Mädchenausbildung sowie der Privatschulen Auswirkungen, die aber im einzelnen nachgewiesen werden können.


a) Höhere Schulen
Tabelle 2.34
Die Klassengrößen 1931 bis 1938 nach KOPPELMANN (1940, S. 148) und SCHOLTZ (1985, S. 76)
Jahr
Höhere Schulen
  öffentlich
privat
1935
26,2
23,2
1936
26,3
23,5
1937
26,6
23,0
1938
26,0
22,0

Die Klassen in den höheren Schulen waren im Vergleich zu den Volks­schulen und mittleren Schulwesen kleiner und blieben bis 1938 ziemlich konstant. Von 1935 bis 1942 liegen auch die Schüler-Lehrer-Relationen vor, deren Werte gering um 15-16 Schüler pro Lehrer schwanken (Statistisches Handbuch von Deutschland). Die Zahl der Schüler stieg von 458 Tsd. (1935) bis 498 Tsd. (1942), davon weiblich 31 Tsd. (1935), 44 Tsd. (1942).

Die höheren Schulen galten nicht als überfüllt, ganz im Gegenteil ver­suchte die NS-Regierung die Zahl der Absolventen in den höheren Schulen zu steigern, ohne dass dies den Mädchen vor Kriegsbeginn zugute gekom­men wäre.


b) Mittlere Schulen

Man kann anhand der Tabelle 2.36 deutlich erkennen, dass die Klassen­größen stetig zugenommen haben. Bis 1935 zeigt sich dieser Trend auch für die privaten mittleren Schulen, wobei deren Klassen im Vergleich zu den öffentlichen Schulen erheblich kleiner waren.

Für Hessen-Nassau und die Rheinprovinz lagen die Klassengrößen 1935 in öffentlichen Mittelschulen bei 33,5 bzw. 30,3, für private Mittelschulen bei 14,6 bzw. 15,1 (Quelle: Statistik des Deutschen Reiches, Band 487: Die Volksschulen und mittleren Schulen in Preußen).


Tabelle 2.35
Klassengrößen, Klassen und Schüler in den öffentlichen und privaten (*) mittleren Schulen
Jahr
Klassengröße
Klassen
Schüler
1934
31,7
5050
159977
1934*
13,8
1864
25781
1935
32,2
5119
165069
1935*
15,0
2024
30497
1936
26,8
8777
235178
1937
28,5
9545
272365
1938
28,5
9500
271200
1939
30,0
9240
277313
1940
33,1
8616
285548
1941
33,1
9211
304816
1942
33,9
10419
353089

Quelle: Statistik des Deutschen Reiches, Band 487; eigene Berechnungen; Statistisches Handbuch von Deutschland 1928-1944: ab 1936 private und öffentliche Schulen
1940: Reichsgebiet einschl. Reg.-Bez. Kattowitz 1941: wie 1940, ohne Bayern 1942: ohne Bayern, einschl. Österreich und Sudentenland



c) Volksschulen
Tabelle 2.36
Klassengrößen, Klassen und Schüler in den öffentlichen Volksschulen (letzte Spalte: Bände der Statistik des Deutschen Reiches; eigene Berechnungen)
Jahr
Klassengröße
Klassen
Schüler
Band
1934
43,4
114104
4952154
487
1935
43,1
112655
4855958
487
1936
41,0
192616
7892184
506
1937
40,6
191153
7758307
532
1938
40,3
185120
7520642
532
1939
40,3
185891
7486658
545
1940
41,5
196022
8137225
583
1941
41,9
215771
9033784
594
1942
43,3
213030
9215090
601

Aus der Tabelle geht deutlich hervor, dass die Zahl der Schüler und die Zahl der Klassen stetig wuchs. Die Klassengröße hingegen veränderte sich nur geringfügig. Für die NS-Zeit pendelte sich die Klassengröße an den öf­fentlichen Volksschulen in etwa auf 40 Schüler pro Klasse ein. Anders in den privaten Volksschulen: Die Zahl der Schüler sank in diesen Schulen er­heblich, besonders stark nach 1939. Die Klassengröße selbst verringerte sich von 1936 bis 1942 von 25,3 auf 16,7 Schüler pro Klasse, wie aus der folgen­den Tabelle deutlich hervorgeht. Diese Veränderung ist sicher auf die Dif­famierung der schwer beeinflussbaren Privatschulen zurückzuführen.


Tabelle 2.37
Klassengrößen, Klassen und Schüler in den privaten Volksschulen[3] (letzte Spalte: Bände der Statistik des Deutschen Reiches; eigene Berechnungen)
Jahr
Klassengröße
Klassen
Schüler
Band
1936
25,3
1458
36824
506
1937
25,8
1265
32658
520
1938
24,8
995
24662
536
1939
23,7
695
16460
545
1940
19,6
137
2696
583
1941
17,9
131
2351
594
1942
16,7
134
2241
601



d) Hilfsschulen

Die Veränderung der öffentlichen Hilfsschulen ist hinsichtlich der Klas­sen- und der Schülerzahlenentwicklung, wenn auch mit geringeren Werten, mit der der öffentlichen Volksschule zu vergleichen. Die Klassengrößen stiegen von 1934 bis 1942 von 23,5 auf 24,8 Schüler pro Klasse.


Tabelle 2.38
Klassengrößen, Klassen und Schüler in den öffentlichen Hilfsschulen (letzte Spalte: Bände der Statistik des Deutschen Reiches; eigene Berechnungen).
Jahr
Klassengröße
Klassen
Schüler
Band
1934
23,5
2278
53433
487
1935
23,5
2221
52402
487
1936
22,9
3126
71516
506
1937
23,1
3161
73044
520
1938
23,8
3190
75795
532
1939
24,8
3902
96591
545
1940
24,5
4213
103094
583
1942
24,8
4334
107417
601

Wie die nächste Tabelle zeigt, waren die privaten Hilfsschulen - ebenso wie die privaten Volksschule (s.o.) - bildungspolitisch nicht erwünscht und wurden deshalb bis 1940 "ausgetrocknet". Bereits 1936 sind nicht einmal mehr tausend Schüler für diesen Schultyp erfasst. Die Datenbasis ist so schwach, dass eine Interpretation über die Veränderung der Klassengröße nicht sinnvoll erscheint.[4]


Tabelle 2.39
Klassengrößen, Klassen und Schüler in den privaten Hilfsschulen (eigene Berechnungen)
Jahr
Klassengröße
Klassen
Schüler
Band
1936
19,0
51
969
506
1937
22,1
18
398
520
1938
17,2
7
121
536
1939
12,8
6
77
545
1940
15,5
4
62
583

Die folgenden Tabelle aus den bereits häufig herangezogenen Provinzen zeigt deutlich, dass die regionalen Unterschiede in der NS-Zeit, wie sie für die beiden Zeitabschnitte vorher aufgewiesen werden konnten, abgenommen haben. Dies ist ein Indiz für die starke Zentralisierung in der NS-Zeit.


Tabelle 2.40
Klassengrößen der öffentlichen Volksschulen 1935 bis 1941 für Hessen-Nas­sau und die Rheinprovinz 1891 bis 1901
Jahr
Hessen-Nassau
Rheinprovinz
Pfalz
1935
42,8
45,9
1937
46,8
1941
42,0
45,4

Quelle: Statistik des Deutschen Reiches, Band 487: Die Volksschulen und mittleren Schulen in Preußen

Die 1935 in Bayern eingerichteten Hochschulen für Lehrerbildung arbei­teten mit Musterklassen zusammen, deren Größe auf 25 Schüler begrenzt war (OTTWEILER, 1979, S. 204; OTTWEILER, 1983).

Im Krieg veränderte sich das Schüler-Lehrer-Verhältnis allerdings dra­stisch, wie eine bayerische Statistik zeigt. Demnach kamen 1942/43 auf 68 Volksschüler ein Lehrer, ein Jahr später nahm die Anzahl noch weiter zu. Im Schuljahr 1942/43 musste ein Lehrer durchschnittlich 80 Schüler betreu­en (OTTWEILER, 1979, S.130; s.a. Arbeitsgruppe Pädagogisches Museum, 1983).


d) Sonderschulen

Für die Jahre 1938 und 1942 liegen Zahlen für die unterschiedlichen Sonderschulen vor (Tab. 2.41).

Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die Klassengrößen in diesen vier Jah­ren ziemlich konstant geblieben waren. Die absoluten Werte lagen in etwa in dem bisher beobachteten Bereich. Die Art der Förderung selbst ist allerdings nicht direkt vergleichbar, da sich vermutlich die Auslese für die unterschied­lichen Förderklassen verändert hatte, auch gab es neue Typen von Förderun­gen (z.B. die Klassen für Knochen- und Gelenkschwache Schüler).


Tabelle 2.41
Klassengrößen, Klassen und Schüler in den öffentlichen Sonderschulen[5]
Schultyp
1938
  Klassengröße
Klassen
Schüler
Förderklassen
25,5
427
10880
Abschlussklassen
34,0
37
1259
Sprachheilklassen
20,1
129
2595
Schwerhörigenklassen
14,8
87
1287
Sehschwachenklassen
16,1
28
451
Sprachklassen f. Be­gabte
35,5
16
568
Knochen- u. Gelenk­schwache
Schultyp
1942
  Klassengröße
Klassen
Schüler
Förderklassen
Abschlussklassen
Sprachheilklassen
20,2
93
1874
Schwerhörigenklassen
17,7
67
1184
Sehschwachenklassen
16,1
33
532
Sprachklassen f. Be­gabte
Knochen- u. Gelenk­schwache
46,8
4
187

Quellen: Statistik des Deutschen Reiches Bände 532 und 601; eigene Berechnungen



Finanzierung

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Bezüglich der Finanzierungsfrage ergaben sich nur wenige Hinweise. Man kann allerdings behaupten, dass der wirtschaftliche Aufschwung nach 1933 sich im Hinblick auf das Bildungswesen nicht positiv bemerkbar mach­te (1936: 155 Mark pro Schüler; KAHLERT, 1978, S. 95).

Im Preußischen Volksschulfinanzgesetz vom 2.12.1936 wurde festgelegt, dass den Gemeinden die Errichtung und Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen obliegt. Der Staat beteiligte sich an den Kosten (Personal- und Baukosten) und gewährte leistungsschwachen Gemeinden einen Zuschuss (KLUGER, 1944, S. 429).

Für die Berechnung des Staatsbeitrages und des Beschulungsgeldes wurde in Preußen die Zahl 60 Schüler pro Lehrer zugrundegelegt. Handelte es sich um Einziehung von Stellen, so galt die Zahl 50 (SACHSE, 1933, S. 423).





Ergänzungen

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  1. Dennoch waren gegen Kriegsende mehr Studentinnen immatrikuliert als je zuvor (ZENTNER & BEDÜRFTIG, 1985, S. 523). Die Mädchenschulen wurden übrigens aufgewertet durch die Berechtigung zum Abitur.
  2. In diesem Jahr wurde auch die Deutschen Erziehergemeinschaft (DEG) gegründet. 48 Lehrerverbände traten dieser DEG bei, die Hitler blinde Gefolgschaft versprach (SCHNORBACH, 1983, S.74).
  3. Die Werte von 1934/35 fehlen, weil die Hilfsschule und die Volksschule zahlenmäßig zusammen erfasst wurden.
  4. Es ist unklar, wie SCHÄFER (1940, S. 195) zur Ansicht kommen konnte, daß 1936 durchschnittlich nur 10 Kinder die Hilfsschule besuchten.
  5. Für 1942 sind die Schwerhörigen- und Sprachheilklassen zusammen ausgewiesen.