Klassengröße – gestern und heute/ Die Zeit von 1933 bis 1945
-Inhaltsverzeichnis-
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Allgemeine Bildungspolitik
BearbeitenDer Aufbau des Schulwesens im Dritten Reich ist bei NYSSEN (1979, S. 131) und durch mehrere Grafiken sehr anschaulich beschrieben. Hier sollen nur die wichtigsten Grundzüge charakterisiert werden.
Die Schule im Nationalsozialismus unterlag einer NS-spezifischen (aus heutiger Sicht widersprüchlichen) Prägung: die Kinder sollten in die nationalsozialistische Gesellschaft, die durch irrationale und inhumane Zielsetzungen definiert war, integriert werden. (So wurde schon 1933 das Fach Vererbungslehre und Rassenkunde verfügt, das "Horst-Wessel-Lied" war an den Schulen zu singen.) Gleichzeitig blieb in gewisser Weise die traditionelle Aufgabe der Schule erhalten, die sich auf die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten bezog.
Theoretische Grundlagen für die Schulpolitik ergaben sich in der NS-Zeit durch die auch in anderen Lebensbereichen immer mehr dominierende Ideologie. Man könnte mit Vorsicht die Arbeiten von Ernst KRIECK als Grundlage der Pädagogik heranziehen.
Schule diente eher der Umerziehung als der Erziehung, geleitet vom Machtpragmatismus des Systems. Reformpädagogische Gedanken wurden völlig unterdrückt, wenn auch gegen Ende des Krieges, insbesondere in den KLV-Lagern (wie SCHOLTZ (1985, S. 163) herausarbeitet), durch die älteren Lehrer wieder reformpädagogische Gedanken auftauchten.
1930 versprach die NSDAP noch, die höheren Schulen abzuschaffen, eine achtjährige Grundschule einzurichten und das Konkordat aufzuheben (ZENTNER & BEDÜRFTIG, 1985, S. 522). All diese Maßnahmen wurden aber 1933 aufgeschoben und am Ende gar nicht durchgeführt. Du Hund Im nationalsozialistischen Staat wurde die Mehrzahl der Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen und Reformanstalten zu einem Schultyp zusammengelegt, der als Oberschule für Jungen bezeichnet worden ist (KRAUL, 1984, S. 169; MÜLLER & ZYMEK, 1978, S. 65). Allerdings blieb das eher klassisch-humanistische Gymnasium daneben bestehen, wenn auch in stark reduzierter Anzahl. Hier wirkte sich voll und ganz der diktoriale Zentralismus nationalsozialistischer Prägung aus.
Die Zeit des Dritten Reiches unterscheidet sich in einem wesentlichen Punkt von den anderen historischen Abschnitten: Die Kulturhoheit lag nicht bei den Ländern, sondern beim Reich. Durch die Errichtung des "Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung" (RMfWEuV) 1934 wurden die organisatorischen und personellen Grundlagen zur Schaffung einer reichseinheitlichen Schulorganisation gesetzt (RGBl., 1934 I, S. 365). Ab 1934 begann die nationalsozialistische Kultusbürokratie die konfessionellen Volksschulen gegen den Widerstand vieler Eltern in "christliche Gemeinschaftsschulen" umzuwandeln (vgl. z.B. Doll, 1983, S. 218); 1941 waren alle Bekenntnisschulen zu Gemeinschaftsschulen geworden (NEUHÄUSLER, 1946, I, S. 100). Auch das Privatschulwesen wurde beseitigt (vgl. EILERS, 1963, S. 92ff). Durch diese "Gleichschaltungs"-maßnahmen konnte der ideologische Einfluss auf alle Schulkinder intensiviert werden, zumal auch die in der Weimarer Zeit eingeführten Elternbeiräte "ersatzlos" gestrichen wurden.
Wichtig für die Frage der Klassengrößen war auch das "Gesetz gegen die Überfüllung der deutschen Schulen und Hochschulen". Es zielte auf die Senkung der Abiturienten- und Studentenzahlen, wobei besonders die jüdischen Schüler und Studenten sowie die Frauen (10%-Regelung) betroffen waren (HAUPT, 1933; STEIN & ROELL, 1988, S. 8)[1]. Es beschränkte die Zahl jüdischer Schüler und Studenten an jeder Schule auf 5%, die Neuzugänge auf 1,5%. Damit war die Ausgrenzung der Juden eingeleitet. Das Reichsbürgergesetz vom 15.9.1935 (RGBl, 1935, S. 1146) bestätigte und legitimierte die Ausgrenzungsmaßnahme. Der Runderlass vom 10.9.1935 sah eine "möglichst vollständige Rassentrennung" und die "Einrichtung gesonderter jüdischer Schulen" vor (ADAM, 1979, S. 125f).
Viele Städte und Gemeinden richteten daraufhin solche Schulen und Sonderklassen ein und meldeten ihre Schulen "judenfrei" (EILERS 1963, S. 99). 1938 wurden schließlich alle Juden vom allgemeinen Schulbesuch "entbunden".[2]
1933 wurden die nationalpolitischen Erziehungsanstalten (offizielle Abkürzung: NPEA, im Volksmund: Napola) eingerichtet, deren Lehrer-Schüler-Verhältnis verglichen mit den anderen Schulen günstiger war (ORLOW, 1965; SCHOLTZ, 1973, S. 151).
Außerdem gab es noch ab 1937 sog. Adolf-Hitler-Schulen als Einrichtung der NSDAP, speziell der HJ gegründet. Es handelte sich dabei um 6jährige Internats-Eliteschulen, in der nur auserlesene Jungen im Alter von 12 Jahren aufgenommen wurden. Diese Schulen unterstanden nicht der staatlichen Schulaufsicht. Nach Abschluß der Schule besuchten die Schüler die NS-Ordensburgen.
1936 wurde neben der Schulpflicht die Jugendverbandspflicht in dem "Gesetz über die Hitlerjugend" installiert. Dies führte zu einer Mehrfachbelastung der Jugend und natürlich zu einer zusätzlichen zeitlichen Belastung der Kinder und Jugendlichen, die sich auf die Schulleistung auswirken musste. So war auch beispielsweise am Samstag für Angehörige der HJ schulfrei, aber die Jugendlichen mussten an den Veranstaltungen der HJ teilnehmen (NYSSEN, 1979, S. 35).
Gesetze und Verordnungen
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a) Das Höhere Schulwesen
Die Klassenmesszahlen 1933 waren wie folgt festgelegt: "Die Höchstbesuchszahlen (Klassenstärke) in Preußen sind für die Unter-, Mittel- und Oberstufenklassen 50, 40 und 30. Aber erst muss eine voraussichtlich dauernde Überschreitung dieser Zahlen um 10% nachgewiesen sein, ehe eine Parallelklasse eingerichtet wird. Neuerdings ist für die Unterstufenklassen die Zahl 55 auf 50 herabgesetzt worden, sofern nicht für die Durchführung wesentliche kostenverursachende bauliche Maßnahmen notwendig werden" (SACHSE, 1933, S. 408).
In den Bestimmungen über Erziehung und Unterricht in der Höheren Schule vom 29.1.1938 sind für das Gymnasium folgenden Klassengrößen festgelegt (BENZE, 1940, S. 39; KLUGER, 1940, S. 86):
- Unterstufe (1. und 2 Klasse) nicht mehr als 40 Schüler
- Mittelstufe (3.-5. Klasse) nicht mehr als 35 Schüler
- Oberstufe (6.-8. Klasse) nicht mehr als 25 Schüler
b) Das Mittlere Schulwesen
Im Erlass E II d 1005 (a) vom 15.12.1939 (Bestimmungen über Erziehung und Unterricht in der Mittelschule) des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung RUST werden die Klassenmeßzahlen für die mittlere Schule wie folgt begrenzt: "Die Klassen 1 und 2 sollen nicht mehr als je 40 Schüler (Schülerinnen), die Klassen 3 bis 5 nicht mehr als je 35 Schüler (Schülerinnen) und die Klasse 6 soll nicht mehr als 30 Schüler (Schülerinnen) umfassen." (abgedruckt in: Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, 1940, 6, S. 10; und in MASKUS, 1966, S. 126; KLUGER, 1940, S. 87; MAASSEN, 1940, S. 205).
c) Das Volksschulwesen
Für die Volksschule gab es keine neuen Regelungen.
1942 wurde die Hauptschule durch die Richtlinien zu "Erziehung und Unterricht in der Hauptschule" neu geschaffen. Diese neue Schulform ging auf einen Führerbefehl aus dem Jahre 1940 zurück. Die in Österreich und im Sudetenland bewährte Hauptschule sollte auch im Deutschen Reich eingerichtet werden. Sie verfügte über ein Fachlehrsystem und baute auf dem 4. Volksschuljahr auf - bestand also parallel zur Volks- und Mittelschule (s. dazu die Arbeiten von OTTWEILER).
In den Richtlinien zu "Erziehung und Unterricht in der Hauptschule" vom 9. März 1942 (abgedruckt in MAASSEN 1958, S.81f) heißt es: "Zu einer Unterrichtsabteilung im Werken, im Hauswerk und in der Handarbeit sowie im Gartenbau sollen in der Regel nicht mehr als 20 Schüler bzw. Schülerinnen gehören ... Die Klassen 1 und 2 sollen nicht mehr als 40 Schüler (Schülerinnen), die Klassen 3 und 4 nicht mehr als 35 Schüler (Schülerinnen) umfassen."
d) Das Sonderschulwesen
Die Messzahlen für Hilfsschulen im Erlaß vom 13.5.1935 E II c 857, E II a (SCHÄFER, 1940, S. 186) sahen wie folgt aus:
- 2. und 3. Schuljahr 20 Kinder
- 4. und 5. Schuljahr 20-25 Kinder
- 6. - 8. Schuljahr 25 Kinder
e) Besondere Schulformen
Für die NPEA galt (1933-1935): Unterstufe: 36 Schüler, Mittelstufe: 32 Schüler und Oberstufe: 20 Schüler (SCHOLTZ, 1973, S. 72).
Vergleicht man die Regelungen in der NS-Zeit mit denen der Weimarer Zeit, so fällt auf, dass für die Volksschule keine neuen Regelungen erlassen wurden. Die Richtwerte für die Mittleren Schulen wurden um ca. 10 Schüler abgesenkt, die Werte für das höhere Schulwesen blieben bis 1938 konstant, danach erfolgte ebenso eine Senkung.
Zu den weitere Massnahmen, die das Schulwesen vereinheitlichten, gehörte das Reichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 (RGBl. 1938 I, S. 799). Damals wurde es als das "Schulgrundgesetz des Deutschen Reiches" bezeichnet (KLUGER; 1940, S. 17). Es legte erstmals die Volksschulpflicht reichseinheitlich auf acht Jahre fest (RGBl., 1938 I, S. 799, §4). Auch dadurch sollte "die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus" vereinheitlicht und gestärkt werden (§1).
Am 16. Mai 1941 wurde ein "Gesetz zur Änderung des Reichsschulpflichtgesetzes" (RGBl., 1941, S. 282) erlassen, das zwei Neuerungen brachte. Für alle Kinder, die im Laufe des Kalenderjahres sechs Jahre alt wurden, begann nun mit dem Anfang des Schuljahres die Schulpflicht (§1, Abs.1). Neben dem oben schon genannten Aspekt war diese Änderung z.T. kriegsbedingt und stellte den Versuch dar, die Begabungsressourcen des Volkes schneller und besser auszuschöpfen. Die zweite Änderung bestand darin, dass nun alle Kinder zum Besuch der Volksschule verpflichtet waren, wenn sie nicht die Hauptschule oder andere weiterführende Schulen besuchten (§1, Abs.3; RGBl., 1941, S. 282).
Der Krieg wirkte sich auch in anderer Weise auf die Schule aus. Vom verschärften Reichsschulpflichtgesetz und der Einführung der Hauptschule war schon die Rede. Anderes kam hinzu. So wurde z.B. im Juni 1940 ein Erlaß verkündet, dass OKW-Berichte in der Oberstufe der Volksschule zu besprechen seien. Auch wurden Lehrer zum Wehrdienst eingezogen. Diese kennzeichnete man dann mit dem Begriff des Lehrersoldaten.
1942 begann die sog. 'erweiterte Kinderlandverschickung': Kinder aus bombengefährdeten Städten wurden in ländliche Regionen umquartiert und erhielten dort notdürftigen Unterricht. Die Kinderlandverschickung selbst hatte vor dem Krieg das Ziel, in der Stadt lebenden Kindern Erholung auf dem Lande zu ermöglichen.
Am 1.9.1944 wurde der totale Kriegseinsatz verkündet. Dies bedeutete den Einsatz von Lehrern und Schülern des berufbildenden Schulwesens sowie Schülerinnen ab der 8. Klasse des Höheren Schulwesens in der Rüstungsindustrie und den Einsatz der Schüler ab 8. Klasse des Höheren Schulwesens als RAD, Luftwaffenhelfer und Helfer bei Kinderlandverschickung
Statistik
BearbeitenDie Darstellung von Entwicklungsverläufen in der NS-Zeit ist deshalb nicht einfach, weil die Statistik des Deutschen Reiches auch die besetzen bzw. neuen, durch den Krieg entstandenen, Gebiete erfaßte. Aus diesem Grunde versucht die folgende Darstellung, sich nur auf das Reichsgebiet von 1931 zu begrenzen. Einzige Ausnahme ist das Saarland, welches ab 1935 nach Volksabstimmung zum Deutschen Reich gehörte.
Eine andere Schwierigkeit ergibt sich in der Interpretation der Daten. Wenn Klassengrößen zurückgingen, konnte dies durch politische Eingriffe und ideologische Repressalien geschehen sein. (Vor allem ist hier noch einmal auf die Verdrängung oder Ausgrenzung jüdischer Schüler und Schülerinnen hinzuweisen). Der Verringerung der Klassengrößen konnte auch durch Folgen des Geburtenrückgangs, der bis Mitte der 30er Jahre anhielt (ZYMEK, 1979, S. 176f), bedingt gewesen sein. Schließlich hatte auch die Unterdrückung der höheren Mädchenausbildung sowie der Privatschulen Auswirkungen, die aber im einzelnen nachgewiesen werden können.
- a) Höhere Schulen
Jahr |
Höhere Schulen | |
---|---|---|
öffentlich |
privat | |
1935 |
26,2 |
23,2 |
1936 |
26,3 |
23,5 |
1937 |
26,6 |
23,0 |
1938 |
26,0 |
22,0 |
Die Klassen in den höheren Schulen waren im Vergleich zu den Volksschulen und mittleren Schulwesen kleiner und blieben bis 1938 ziemlich konstant. Von 1935 bis 1942 liegen auch die Schüler-Lehrer-Relationen vor, deren Werte gering um 15-16 Schüler pro Lehrer schwanken (Statistisches Handbuch von Deutschland). Die Zahl der Schüler stieg von 458 Tsd. (1935) bis 498 Tsd. (1942), davon weiblich 31 Tsd. (1935), 44 Tsd. (1942).
Die höheren Schulen galten nicht als überfüllt, ganz im Gegenteil versuchte die NS-Regierung die Zahl der Absolventen in den höheren Schulen zu steigern, ohne dass dies den Mädchen vor Kriegsbeginn zugute gekommen wäre.
- b) Mittlere Schulen
Man kann anhand der Tabelle 2.36 deutlich erkennen, dass die Klassengrößen stetig zugenommen haben. Bis 1935 zeigt sich dieser Trend auch für die privaten mittleren Schulen, wobei deren Klassen im Vergleich zu den öffentlichen Schulen erheblich kleiner waren.
Für Hessen-Nassau und die Rheinprovinz lagen die Klassengrößen 1935 in öffentlichen Mittelschulen bei 33,5 bzw. 30,3, für private Mittelschulen bei 14,6 bzw. 15,1 (Quelle: Statistik des Deutschen Reiches, Band 487: Die Volksschulen und mittleren Schulen in Preußen).
Jahr |
Klassengröße |
Klassen |
Schüler |
---|---|---|---|
1934 |
31,7 |
5050 |
159977 |
1934* |
13,8 |
1864 |
25781 |
1935 |
32,2 |
5119 |
165069 |
1935* |
15,0 |
2024 |
30497 |
1936 |
26,8 |
8777 |
235178 |
1937 |
28,5 |
9545 |
272365 |
1938 |
28,5 |
9500 |
271200 |
1939 |
30,0 |
9240 |
277313 |
1940 |
33,1 |
8616 |
285548 |
1941 |
33,1 |
9211 |
304816 |
1942 |
33,9 |
10419 |
353089 |
Quelle: Statistik des Deutschen Reiches, Band 487; eigene Berechnungen; Statistisches Handbuch von Deutschland 1928-1944: ab 1936 private und öffentliche Schulen
1940: Reichsgebiet einschl. Reg.-Bez. Kattowitz
1941: wie 1940, ohne Bayern
1942: ohne Bayern, einschl. Österreich und Sudentenland
- c) Volksschulen
Jahr |
Klassengröße |
Klassen |
Schüler |
Band |
---|---|---|---|---|
1934 |
43,4 |
114104 |
4952154 |
487 |
1935 |
43,1 |
112655 |
4855958 |
487 |
1936 |
41,0 |
192616 |
7892184 |
506 |
1937 |
40,6 |
191153 |
7758307 |
532 |
1938 |
40,3 |
185120 |
7520642 |
532 |
1939 |
40,3 |
185891 |
7486658 |
545 |
1940 |
41,5 |
196022 |
8137225 |
583 |
1941 |
41,9 |
215771 |
9033784 |
594 |
1942 |
43,3 |
213030 |
9215090 |
601 |
Aus der Tabelle geht deutlich hervor, dass die Zahl der Schüler und die Zahl der Klassen stetig wuchs. Die Klassengröße hingegen veränderte sich nur geringfügig. Für die NS-Zeit pendelte sich die Klassengröße an den öffentlichen Volksschulen in etwa auf 40 Schüler pro Klasse ein. Anders in den privaten Volksschulen: Die Zahl der Schüler sank in diesen Schulen erheblich, besonders stark nach 1939. Die Klassengröße selbst verringerte sich von 1936 bis 1942 von 25,3 auf 16,7 Schüler pro Klasse, wie aus der folgenden Tabelle deutlich hervorgeht. Diese Veränderung ist sicher auf die Diffamierung der schwer beeinflussbaren Privatschulen zurückzuführen.
Jahr |
Klassengröße |
Klassen |
Schüler |
Band |
---|---|---|---|---|
1936 |
25,3 |
1458 |
36824 |
506 |
1937 |
25,8 |
1265 |
32658 |
520 |
1938 |
24,8 |
995 |
24662 |
536 |
1939 |
23,7 |
695 |
16460 |
545 |
1940 |
19,6 |
137 |
2696 |
583 |
1941 |
17,9 |
131 |
2351 |
594 |
1942 |
16,7 |
134 |
2241 |
601 |
- d) Hilfsschulen
Die Veränderung der öffentlichen Hilfsschulen ist hinsichtlich der Klassen- und der Schülerzahlenentwicklung, wenn auch mit geringeren Werten, mit der der öffentlichen Volksschule zu vergleichen. Die Klassengrößen stiegen von 1934 bis 1942 von 23,5 auf 24,8 Schüler pro Klasse.
Jahr |
Klassengröße |
Klassen |
Schüler |
Band |
---|---|---|---|---|
1934 |
23,5 |
2278 |
53433 |
487 |
1935 |
23,5 |
2221 |
52402 |
487 |
1936 |
22,9 |
3126 |
71516 |
506 |
1937 |
23,1 |
3161 |
73044 |
520 |
1938 |
23,8 |
3190 |
75795 |
532 |
1939 |
24,8 |
3902 |
96591 |
545 |
1940 |
24,5 |
4213 |
103094 |
583 |
1942 |
24,8 |
4334 |
107417 |
601 |
Wie die nächste Tabelle zeigt, waren die privaten Hilfsschulen - ebenso wie die privaten Volksschule (s.o.) - bildungspolitisch nicht erwünscht und wurden deshalb bis 1940 "ausgetrocknet". Bereits 1936 sind nicht einmal mehr tausend Schüler für diesen Schultyp erfasst. Die Datenbasis ist so schwach, dass eine Interpretation über die Veränderung der Klassengröße nicht sinnvoll erscheint.[4]
Jahr |
Klassengröße |
Klassen |
Schüler |
Band |
---|---|---|---|---|
1936 |
19,0 |
51 |
969 |
506 |
1937 |
22,1 |
18 |
398 |
520 |
1938 |
17,2 |
7 |
121 |
536 |
1939 |
12,8 |
6 |
77 |
545 |
1940 |
15,5 |
4 |
62 |
583 |
Die folgenden Tabelle aus den bereits häufig herangezogenen Provinzen zeigt deutlich, dass die regionalen Unterschiede in der NS-Zeit, wie sie für die beiden Zeitabschnitte vorher aufgewiesen werden konnten, abgenommen haben. Dies ist ein Indiz für die starke Zentralisierung in der NS-Zeit.
Jahr |
Hessen-Nassau |
Rheinprovinz |
Pfalz |
---|---|---|---|
1935 |
42,8 |
45,9 | |
1937 |
46,8 | ||
1941 |
42,0 |
45,4 |
Quelle: Statistik des Deutschen Reiches, Band 487: Die Volksschulen und mittleren Schulen in Preußen
Die 1935 in Bayern eingerichteten Hochschulen für Lehrerbildung arbeiteten mit Musterklassen zusammen, deren Größe auf 25 Schüler begrenzt war (OTTWEILER, 1979, S. 204; OTTWEILER, 1983).
Im Krieg veränderte sich das Schüler-Lehrer-Verhältnis allerdings drastisch, wie eine bayerische Statistik zeigt. Demnach kamen 1942/43 auf 68 Volksschüler ein Lehrer, ein Jahr später nahm die Anzahl noch weiter zu. Im Schuljahr 1942/43 musste ein Lehrer durchschnittlich 80 Schüler betreuen (OTTWEILER, 1979, S.130; s.a. Arbeitsgruppe Pädagogisches Museum, 1983).
- d) Sonderschulen
Für die Jahre 1938 und 1942 liegen Zahlen für die unterschiedlichen Sonderschulen vor (Tab. 2.41).
Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die Klassengrößen in diesen vier Jahren ziemlich konstant geblieben waren. Die absoluten Werte lagen in etwa in dem bisher beobachteten Bereich. Die Art der Förderung selbst ist allerdings nicht direkt vergleichbar, da sich vermutlich die Auslese für die unterschiedlichen Förderklassen verändert hatte, auch gab es neue Typen von Förderungen (z.B. die Klassen für Knochen- und Gelenkschwache Schüler).
Schultyp |
1938 | ||
---|---|---|---|
Klassengröße |
Klassen |
Schüler | |
Förderklassen |
25,5 |
427 |
10880 |
Abschlussklassen |
34,0 |
37 |
1259 |
Sprachheilklassen |
20,1 |
129 |
2595 |
Schwerhörigenklassen |
14,8 |
87 |
1287 |
Sehschwachenklassen |
16,1 |
28 |
451 |
Sprachklassen f. Begabte |
35,5 |
16 |
568 |
Knochen- u. Gelenkschwache |
|||
Schultyp |
1942 | ||
Klassengröße |
Klassen |
Schüler | |
Förderklassen |
|||
Abschlussklassen |
|||
Sprachheilklassen |
20,2 |
93 |
1874 |
Schwerhörigenklassen |
17,7 |
67 |
1184 |
Sehschwachenklassen |
16,1 |
33 |
532 |
Sprachklassen f. Begabte |
|||
Knochen- u. Gelenkschwache |
46,8 |
4 |
187 |
Quellen: Statistik des Deutschen Reiches Bände 532 und 601; eigene Berechnungen
Finanzierung
BearbeitenBezüglich der Finanzierungsfrage ergaben sich nur wenige Hinweise. Man kann allerdings behaupten, dass der wirtschaftliche Aufschwung nach 1933 sich im Hinblick auf das Bildungswesen nicht positiv bemerkbar machte (1936: 155 Mark pro Schüler; KAHLERT, 1978, S. 95).
Im Preußischen Volksschulfinanzgesetz vom 2.12.1936 wurde festgelegt, dass den Gemeinden die Errichtung und Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen obliegt. Der Staat beteiligte sich an den Kosten (Personal- und Baukosten) und gewährte leistungsschwachen Gemeinden einen Zuschuss (KLUGER, 1944, S. 429).
Für die Berechnung des Staatsbeitrages und des Beschulungsgeldes wurde in Preußen die Zahl 60 Schüler pro Lehrer zugrundegelegt. Handelte es sich um Einziehung von Stellen, so galt die Zahl 50 (SACHSE, 1933, S. 423).
Ergänzungen
Bearbeiten- ↑ Dennoch waren gegen Kriegsende mehr Studentinnen immatrikuliert als je zuvor (ZENTNER & BEDÜRFTIG, 1985, S. 523). Die Mädchenschulen wurden übrigens aufgewertet durch die Berechtigung zum Abitur.
- ↑ In diesem Jahr wurde auch die Deutschen Erziehergemeinschaft (DEG) gegründet. 48 Lehrerverbände traten dieser DEG bei, die Hitler blinde Gefolgschaft versprach (SCHNORBACH, 1983, S.74).
- ↑ Die Werte von 1934/35 fehlen, weil die Hilfsschule und die Volksschule zahlenmäßig zusammen erfasst wurden.
- ↑ Es ist unklar, wie SCHÄFER (1940, S. 195) zur Ansicht kommen konnte, daß 1936 durchschnittlich nur 10 Kinder die Hilfsschule besuchten.
- ↑ Für 1942 sind die Schwerhörigen- und Sprachheilklassen zusammen ausgewiesen.