Examensrepetitorium Jura: BGB Schuldrecht: Allgemeines Schuldrecht

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Inhalt des Skriptes Bearbeiten

Behandelt werden vor allem §§ 241 - 432 BGB, aber auch die zum allgemeinen Schuldrecht zählende Materie außerhalb des BGB wie das AGG, das im letzten Kapitel behandelt wird.