Soziologische Klassiker/ Soziale Ordnung/ Gesellschaftsvertrag

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Gesellschaftsvertrag

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Viele nennenswerte Philosophen und Soziologen beschäftigten sich mit der Frage: Wie ist Gesellschaft möglich?

Eine Welle dieser Philosophen (zu dieser Zeit war der Begriff „Soziologe“ noch nicht vorhanden) bezog sich im Hinblick auf diese Frage, also auf die soziale Ordnung, auf den Gesellschaftvertrag. Der Gesellschaftsvertrag als alles regelnde Vereinbarung.

Dennoch beschreiben diese Philosophen den Gesellschaftvertrag nicht in gleicher Weise. Der eine empfindet ihn als notwendig, da er die einzige Lösung für den „bellum omnium contra omnes“ (der Krieg aller gegen alle) ist, der andere beschreibt ihn als Ausbeutung der Individuen. Als Verlust ihrer naturgegebenen Freiheit. Wiederum andere empfinden weder den Gesellschaftsvertrag noch den Naturzustand als beste Lösung. Sie beschreiben aber die „Erträglichste“.

Aristoteles hätte gegen einige der hier dargelegten Meinungen etwas auszusetzen, höchstwahrscheinlich gegen alle. Aber bereits er nannte zum Beispiel die Demokratie nicht als die beste, sondern ebenfalls als die „Erträglichste“ der Regierungsformen. Daraus können wir schließen, dass es keine optimalen, sondern nur suboptimale Lösungen gibt, und jeder Philosoph entscheidet für sich, welche die für ihn erträglichste, suboptimale Lösung darstellt.

Hier in dieser Erklärung für soziale Ordnung werden die Philosophen Hobbes, Rousseau, Kant und Locke näher beschrieben, sowohl im Hinblick auf ihren Naturzustand, als auch im Hinblick auf ihren Gesellschaftsvertrag.