Soziologische Klassiker/ Soziale Ordnung/ Rousseau, Jean-Jacques

Startseite Soziale OrdnungGesellschaftsvertragInstitutionenInternalisierungKonflikteKonventionenHobbesRousseauKantLocke


Jean-Jacques Rousseau

Bearbeiten

Jean-Jacques Rousseau gilt als Begründer der Volkssouveränität und Ideengeber der Französischen Revolution.


Menschenbild

Bearbeiten

Rousseau kann als Antithese zu Hobbes gesehen werden. Ihm zufolge sind die Menschen im Naturzustand das absolute Gegenteil von Hobbes, also nicht schlecht, sondern gut und frei. Dies setzt sich jedoch nur solange durch, bis der Mensch in eine Extremsituation gelangt, die er nicht alleine bewältigen kann, wie zum Beispiel das Erlegen eines großen Tieres. Hier ist er auf die Kooperation mit anderen Individuen angewiesen.[1]

Dies ist der erste Schritt zur Unfreiheit. Er tritt in Kontakt mit anderen Menschen, schließt sich für bestimmte Notwendigkeiten zusammen, vermehrt sich, gründet eine Familie und forciert das größte Übel: er kreiert Eigentum. Die Grundlage zur Ungleichheit und Unfreiheit. Weitere Schritte sind sozusagen Hierarchien, extreme Machtverhältnisse, Konkurrenzkampf und somit Ende eines egalitären Zusammenlebens.[2]


1762: Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes

Bearbeiten

Da der Mensch bereits seiner natürlichen Freiheit beraubt wurde, strebt er danach, sie künstlich wieder herzustellen. Dies ist nur durch eine Übereinkunft aller möglich, also einem Vertrag, basierend auf einen Gemeinwillen, dem volonté générale.[3]

„Die Individuen als solche behalten keinerlei Rechte. Durch Vertrag treten sie diese an die Gemeinschaft ab. Die Gemeinschaft weist ihnen dann erst wieder rechte zu. Auf eigene, originäre Rechte weiterhin pochen zu wollen, bedeutete Rückfall in Selbstsucht [amour propre], Egoismus, Entfremdung, Verderbnis.“[4]

Rousseau bezieht sich hierbei auf kleine Gemeinschaften, da er gegen Repräsentativität ist. Jeder soll in die Verhandlungen miteinbezogen werden und jeder hat ein Mitspracherecht. Somit sind alle am Ergebnis, also den durch sie entschiedenen Übereinkünften, beteiligt und erlangen hier ihre im Naturzustand verlorene Freiheit zurück. Freiheit im Sinne von Gleichheit. Alle Menschen sollen gleich behandelt werden, alle haben den gleichen Ausgangspunkt und somit die gleiche Chance.[5]

Der Staat stellt eine Körperschaft dar, welche nicht in einer Person dargestellt ist, sondern sich aus allen Mitgliedern des Gesellschaftsvertrages zusammensetzt. Es lässt sich kein Souverän, wie bei Hobbes vorfinden. Dieser würde wieder zur Ungleichheit, also zu einer Hierarchie führen.[6]


Bearbeiten

Jean-Jacques Rousseau in der deutschsprachigen Wikipedia


Literatur

Bearbeiten
  • Abels, Heinz (2007):
    "Einführung in die Soziologie. Bd.1: Der Blick auf die Gesellschaft. 3.Auflage"
    Wiesbaden
  • Gabriel, Manfred (2008):
    "Vorlesung Geschichte der Soziologie. Sommersemester 2008"
    Paris-Lodron-Universität Salzburg
  • Schwan, Alexander/ Schwan, Gesine (1987):
    "Der normative Horizont moderner Politik I. In: von Beyme, Klaus u.a. (Hrsg): Politikwissenschaft. Eine Grundlegung. Bd. I: Theorien und Systeme"
    Stuttgart-Berlin-Köln-Mainz

Einzelnachweise

Bearbeiten

<references>

  1. Vgl. Abels 2007, S.85f.
  2. Vgl. Gabriel 2008
  3. Abels 2007, S.87
  4. Schwan 1987, S.59
  5. Vgl. Schwan 1987, S.61
  6. Vgl. Schwan 1987, S.62