Soziologische Klassiker/ Soziale Ordnung/ Kant, Immanuel

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Immanuel Kant Bearbeiten

Kant geht auf die Tatsache ein, dass wir alle einen Verstand haben, den wir auch benutzen sollten. Einer seiner Sätze, welcher international bekannt ist, drückt genau dies aus: "Sapere aude" (Habe Mut, dich deines Verstandes zu bedienen)


Menschenbild Bearbeiten

Laut Kant ist der Mensch vernünftig und hat einen freien Willen. Obwohl er seine Freiheit nicht missen möchte, ist es notwendig Kompromisse einzugehen, um eine funktionierende Gesellschaft zu erreichen. Hier tritt die Reziprozität als Basis zum Vorschein. Erklärt wird sie von Kant durch die Theorie des „Kategorischen Imperativs“.[1]


Der Kategorische Imperativ Bearbeiten

„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“[2]

Dahinter steht der Gedanke, dass man glaubt, man würde gut behandelt werden, wenn man andere gut behandelt. Was man austeilt bekommt man auch zurück. Man ist Teil der informellen Gesetzgebung, man selbst ist daran beteiligt, Konventionen und somit ungeschriebenen Satzungen zu folgen. Mitmenschen werden geachtet und respektiert.[3]

„So bleibt jede Person doch ganz und gar Individuum; denn konkret hat sie stets von sich aus, kraft ihres Willens – ihrer praktischen Vernunft -, also wirklich autonom, zu entscheiden, wie das Handeln jeweils auszusehen hat, das sich dem selbstgegebenen Sittengesetz des Kategorischen Imperativs fügt.“[4]

Würde der Mensch rein nach diesem moralischen Prinzip leben, so wäre der Zustand des ewigen Friedens erreicht. Dennoch stellt sich hier ein Problem: der Mensch ist auch Teil der Natur mit Bedürfnissen und Neigungen. Er befindet sich in einer ständigen Spannung zwischen Naturgesetz und Sittengesetz.[5]


Der Staat Bearbeiten

Das Problem der Natur bietet die Legitimation für den Staat. Er hat zur Verantwortung, die Spannung zwischen Natur und Moral in Balance zu halten, sorgt für Ordnung und für Recht. Er setzt sich aus Mitgliedern der Gesellschaft zusammen, welche repräsentativ und freiwillig für den Rest der Gesellschaft handeln. Es handelt sich somit nicht um einen Souverän im Sinne von Hobbes, sondern um einen Rechtsstab, basierend auf Gewaltenteilung. Dieser Zusammenschluss von Menschen soll die Natur des Menschen im Zaum halten und die Legalität der Handlungen der Einzelnen überwachen. Dennoch ist der Gesellschaftsvertrag selbst nur ein Ideal, es kann ihn nicht geben, sondern nur die Idee von ihm.[6]

„Häufig läuft seine Tätigkeit, also die in ihm betriebene rechtsstaatliche Politik, auf einen Kompromiß zwischen Freiheit und Natur bzw. zwischen ihren Forderungen hinaus, ist er doch selbst die Folge ‚einer vernünftigen Berücksichtigung des Unvernünftigen im Menschen’“.[7]

Kant erwähnt die Erziehung, welche dazu dienen soll das von den Menschen entwickelte Recht an die Kinder und somit über die Generationen weiterzugeben.[8]

Weiterführende Links Bearbeiten

Immanuel Kant in der deutschsprachigen Wikipedia


Literatur Bearbeiten

  • Gabriel, Manfred (2008):
    "Vorlesung Geschichte der Soziologie. Sommersemester 2008"
    Paris-Lodron-Universität Salzburg
  • Schwan, Alexander/ Schwan, Gesine (1987):
    "Der normative Horizont moderner Politik I. In: von Beyme, Klaus u.a. (Hrsg): Politikwissenschaft. Eine Grundlegung. Bd. I: Theorien und Systeme"
    Stuttgart-Berlin-Köln-Mainz

Einzelnachweise Bearbeiten

<references>

  1. vgl. Gabriel 2008
  2. Kant zit. n. Schwan 1987, S.51
  3. vgl. Schwan 1987, S.52
  4. Schwan 1987, S.52
  5. vgl. Schwan 1987, S.53
  6. vgl. Schwan 1987, S.54; vgl. Gabriel 2008
  7. Simon zit. n. Schwan 1987, S.54
  8. vgl. Schwan 1987, S.53