Regal Diskussion:Rechtswissenschaft

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Sannaj in Abschnitt Ersurf dir das Urheberrecht falsch eingeordnet?

Benutzerverhalten

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Ich möchte mal allgemein an das Verhalten der Benutzer hier appellieren: Wer sich dazu entschließt, an der Entwicklung von Lehrbüchern teilzunehmen, sollte sich fragen, ob er das mit seiner sonstigen Zeitplanung wirklich vereinbaren kann. Ich finde es ehrlich gesagt nicht in Ordnung, hier bei Wikibooks einen Account anzulegen aber dann nicht wirklich mitzumachen. Viele Projekte veröden leider schon bevor sie ernsthaft gestartet sind. Nach anfänglicher Begeisterung wird eine Seite begonnen oder eine Benutzerseite angelegt, danach herrscht monatelange Funkstille. Nicht einmal auf höfliche Anfragen auf den Benutzer-Diskussionsseiten wird geantwortet. Natürlich ist das Schreiben eines Lehrbuchs ein Haufen Arbeit, allerdings ist ja auch niemand dazu gezwungen... Aber wer sich schon die Mühe macht, bei Wikibooks einen Account anzulegen, sollte wenigstens ab und zu (vielleicht einmal die Woche) auf seiner Benutzerseite vorbeischauen. Wer nicht einmal das zeitlich in den Griff bekommt, sollte von einer Beteiligung lieber ganz absehen. --Matthias-j-1975 11:16, 24. Jul 2006 (UTC)

Tja, das ist leider ein Effekt von Wikibooks. Lässt sich nicht viel dran ändern. Stärker Anfängerrestriktionen schrecken auch Nicht-Eintagsautoren ab, schnelleres Löschen ist auch nicht sinnvoll, weil auch das vielleicht auch ansonsten erfolgreiche Bücher von Autoren, die wirklich nur temporäre Zeitprobleme haben, vernichtet. Sieh's einfach so: Bei Wikibooks werden immer einige Bücher erstellt, die auch fertig werden. Ob dann zusätzlich noch mal genauso viel oder sogar noch mehr „Schrott“ produziert wird, der dann nach ein paar Jahren gelöscht wird, macht auch keinen großen Unterschied. Und ob es bei Wikibooks noch Unmengen verwaiste Benutzter gibt, ist eigentlich auch egal. (Die gibt's auch bei Wikipedia und in jedem Forum.) Die ganzen Vandalismusaktionen verbrauchen sicher mehr Speicher mit ihren zusätzlichen Versionslogbucheinträgen als die verwaisten Benutzerkonten. Gruß --Sannaj 21:40, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Erledigtes

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  • Wäre es o.k. das Regal Rechtswissenschaft nach Regal Recht zu verschieben? Grade hat nämlich jemand einen Steuerratgeber erstellt und der ist so praxisorientiert, dass er in einem Wissenschaftsregal fehlplaziert wäre. Wir können hier ja verschiedene Kapitel einrichten, z.B. Ratgeber und wissenschaftliche Bücher. E^(nix) 18:04, 8. Nov 2005 (UTC)
Ich glaube das Regal Rechtswissenschaft sollte erhalten bleiben, für die Bücher mit Lehrbuchcharakter. Für solche parxisorientierten aber doch lieber verschieben, weil sie keinen wiss. Charakter haben. Stud.jur 22:00, 21. feb 2006 (UTC)
Falls die Frage noch aktuell ist: Ich wäre dafür, alles unter "Recht" zusammenfassen. Da hier sowieso erst wenige Inhalte vorhanden sind, macht eine Unterscheidung "wissenschaftlich/nicht wissenschaftlich" nicht so viel Sinn. Genauer untergliedern kann man dann im Regal selbst. --Matthias-j-1975 18:51, 26. Mai 2006 (UTC) Ein Regal Recht gibt's ja gar nicht mehr... --Matthias-j-1975 16:27, 21. Jul 2006 (UTC)

Buchwünsche

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Wo ist hier Platz für Buchwünsche? In manchen Regalen werden sie einfach mit Status 0 ins Regal gestellt, in anderen gibt es auf der Regal-Seite einen entsprechenden Abschnitt.

Konkret wünsche ich mir einen Ratgeber zum Thema Gründung gemeinnütziger Organisationen bzw. praxisorientierte Werke zu den einzelnen Fragestellungen: Rechtliche Gestaltung von Online-Communities bzw. Rechtsgrundlagen für Websites, Vereinsgründung, Gemeinnützigkeit, teilweise gewerbliche Tätigkeit, mögliche Rechtsformen und ihre Voraussetzungen (GbR, e.V., Stiftung, eG, gGmbH), Besonderheiten für internationale Netzwerke.

Zumindest wären ein paar Links hier oder in der Wikiversity hilfreich. Danke. -- Liondancer 23:39, 7. Sep 2006 (CEST)

Bitte

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Könnte bitte jemand dieses "Regal" nach österreichischem, deutschem und schweizerischem Recht ordnen. Danke im Voraus. -- Orchester 00:43, 15. Dez. 2007 (nachgetragen)

Momentan ist alles nur deutsches Recht. Da gibt es also noch nicht viel zu sortieren. Man könnte das aber durchaus dazu schreiben, dass es sich nur um deutsches Recht handelt. Da hast du Recht. -- heuler06 08:40, 15. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Behandlung_von_Free_and_Open_Source_Software_im_deutschen_Steuerrecht

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Dort von 90% Fertigstellungsgrad zu sprechen ist ja wohl ein Witz! - ein schlechter! Das ist nicht einmal ein Buch - immer nur zwei / drei Absätze auf eine eigne Seite zu verteilen kann ja wohl nicht ausreichend sein - SCHADE!!!--Bastie 21:08, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ersurf dir das Urheberrecht falsch eingeordnet?

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Wieso ist Ersurf dir das Urheberrecht unter Österreichisches Recht eingeordnet, es handelt sich doch nach eigenen Angaben um einen Vergleich der österreichische, deutschen und schweizerischen Urheberrecht. Gruß --Sannaj 17:51, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ursprünglich bezog sich das Buch nur auf das österreichische Urheberrecht. Die Entwicklung gind andere Wege.
Diskussion:Ersurf dir das Urheberrecht#5 und #6
Es müsste jetzt ein Regal eingeführt werden, dassowohl auf das deutsche, auf das österreichische und auf das Schweizer Urheberrecht passt. Am bestgen wohl: Deutsches, österreichisches und Schweizer Urheberrecht. Wäre das ein Vorschlag? --Kath Erich 21:35, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Ein Regal für "nur ein Buch" macht keinen Sinn in meinen Augen. -- ThePacker 21:37, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Aber das Regal „Österreichisches Recht“ enthält nur dieses Buch, ob man das dann ändert in „deutsches, österreichisches und Schweizer Recht“ macht doch keinen Unterschied macht keinen Unterschied. Ich würd' das machen. --Sannaj 22:22, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Das Buch hat eine ausgezeichnete hierarchische Gliederung. Im Abschnitt "Österreichisches Recht" kann man "../ Österreich" verlinken u.s.w.u.s.f. d.h. wenn man sich überhaupt daran stört. Anders, kann man den gesamten Abschnitt einfach in "Urheberrecht" umbenennen. Ich bin da völlig schmerzfrei. -- ThePacker 23:03, 29. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Man könnte dies zum Anlass einer kleinen Neugliederung nehmen. Der Abschnitt "Gesetze" bezieht sich erst recht auf Deutschland und ist "nur" eine Linksammlung. Vorschlag (mit Arbeistiteln):

  1. Theorie - noch ohne Bücher
  2. Allgemein (also ohne Unterteilung nach Ländern) - hierher kommt das "Urheberrecht"
  3. Deutschland
  4. Österreich - noch ohne Bücher
  5. Schweiz - noch ohne Bücher

Und die "Gesetze" kommen als "Siehe auch" in die jeweilige Rubrik. -- Jürgen 09:00, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Fänd' ich gut. Was sagen den die Juristen dazu? Wenn die nämlich nichts dagegen haben würd' ich das ändern. Die Linkliste wird dann unter Deutschland/Quellen einsortiert. Gruß --Sannaj 20:06, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Der Vorschlag ist leider nicht sinnvoll, weil die übliche Unterteilung der Rechtswissenschaft(en) schon angegeben ist - soweit hier Bücher vorliegen. Besser wäre es, einen Hinweis anzubringen, dass sich die Bücher auf das deutsche Recht beziehen, soweit nicht anders angegeben. Und dann bei dem Urheberrechtsbuch dieses entsprechend zu vermerken. Die Linkliste könnte einfach in die rechte Spalte. --NeuerNutzer2009 21:14, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe das Regal mal leicht modifiziert. Bei Nicht-Gefallen einfach zurücksetzen. --NeuerNutzer2009 21:34, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Solang Bücher mit nicht ausschließlich oder ganz ohne deutsches Recht die Ausnahme bleiben, ist das sicher die beste Lösung. Wenn sich das ändert könnt man ja über so was wie ein Tabellensystem nachdenken. --Sannaj 21:46, 30. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
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