Ersurf dir das Urheberrecht

Dieses Buch steht im Regal Rechtswissenschaft.

Das Buch behandelt das deutsche, österreichische und Schweizer Urheberrecht und richtet sich an interessierte Durchschnittsmenschen. Es ist als Datenbank konzipiert und darauf ausgerichtet, das Surfen in ihm möglichst komfortabel zu gestalten. Es dient der persönlichen Orientierung, ohne jedoch ein Kommentarwerk sein zu wollen, und befindet sich noch im Aufbaustadium.



Überblick

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Überblick, Tabellenhierarchie 1


Überblick
  1. Wichtige Vorbemerkungen
  2. Dem Leser ein herzliches Willkommen
  3. Einführung in das Urheberrecht
  1. Literaturverzeichnis
  2. Sonstige Verzeichnisse
  3. Suchhilfen
  1. Projektbeschreibung



Wichtige Vorbemerkungen

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  • Das Buch "Ersurf dir das Urheberrecht" wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem kann für die Fehlerfreiheit, die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Ausführungen und der in ihm wiedergegebenen Gesetzestexte keinerlei Haftung und Gewährleistung übernommen werden. Die Darlegungen dienen bloß einer ersten Information und sind rechtlich unverbindlich, nicht umfassend und gehen nicht in die Tiefe. Deshalb sind sie auch keineswegs dazu geeignet, konkrete Rechtsfragen zu lösen. Wer immer die Ausführungen ganz oder teilweise übernimmt und/oder in irgendeiner Weise gebraucht, tut dies in eigener Verantwortung und sollte das hier Gesagte vorher auf Stichhaltigkeit überprüfen.
  • Das Buch kann derzeit aus Alters- und Gesundheitsgründen seines Autors nicht - jedenfalls nicht verlässlich - bearbeitet und gewartet werden. Die Novellen BGBl. I Nr. 75/2009, BGBl. I Nr. 2/2010 BGBl. I Nr. 29/2010 und BGBl. I Nr. 58/2010 wurden heute nach bestem Wissen und Gewissen eingearbeitet, wodurch der Text mit Stand 7.2.2012 aktualisiert wurde.
  • Beachten Sie bitte auch die Wichtigen Hinweise sowie die Hinweise zu Rechtsthemen [1], die einen integrierenden Bestandteil des Buches bilden.



Dem Leser ein herzliches Willkommen

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Es war an einem heißen Sommertag in Wien. Die Straßen der Stadt waren leer. Jeder der konnte, flüchtete vor der Hitze. Ich war auf die Donauinsel gefahren und als ich abends mit der U-Bahn heim fuhr, wurde ich im Gedränge gegen den Fotoapparat eines Fahrgastes gedrückt. Bei solchen Gelegenheiten kommen einem oft ganz sonderbare Gedanken, so auch mir. Ich blickte ihn an und dachte: "Da schau, da steht ein Urheber neben dir." Und im gleichen Augenblick verspürte ich den Wunsch, ein Buch mit dem Titel zu schreiben: "Wir alle sind Urheber". Dazu kam es nicht, aber der Gedanke daran hat mich nicht mehr losgelassen. Auch diesem Buche liegt er zugrunde, allerdings in einer etwas abgeänderten Weise. Wir modernen Menschen sind nicht nur selbst bei vielem, das wir sagen, schreiben und tun Urheber, sondern auch auf Schritt und Tritt mit den Rechten anderer konfrontiert. Beruflich, privat und insbesondere, wenn wir ins Internet einsteigen. Kein Wunder, dass wir uns manchmal wünschen, ein wenig mehr über das Urheberrecht zu wissen.

In meinem Berufsleben war ich viele Jahre als Jurist tätig. Zu meinem Aufgabenbereich gehörten neben manch anderen auch Fragen des Urheberrechts. Ich kann nicht behaupten, dass ich jemals ein Experte auf diesem Gebiet war. Aber ich kannte die Struktur und den Aufbau des Gesetzes sehr genau und wusste, wo ich ansetzen musste, wenn ich mit einem Problem konfrontiert wurde. Diese persönliche praktische Erfahrung will ich dir in diesem Buche weitergeben. Was deine Interessen und Bedürfnisse sind, weiß ich nicht: Hauptsache ist, du weißt es und du findest dich in diesem Werke wieder.

  • Das Buch ist so aufgebaut, dass du in ihm bequem surfen kannst. Du kannst dir einen oberflächlichen Überblick verschaffen oder in die Tiefe gehen. Wie's halt beim Surfen so ist. Wenn sich auch der Aufbau nach dem österreichischen Urheberrechtsgesetz richtet, so lässt er doch erkennen, worum es eigentlich geht. Und wenn du in die Tiefe gehst, wirst du auch genügend Hinweise auf das deutsche und Schweizer Urheberrecht finden. Außerdem gibt es noch zusätzliche Verzeichnisse, die dir vielleicht helfen werden.
  • Für alle, die nach einem bestimmten Stichwort suchen steht ein alphabetisches Schlagwortverzeichnis zur Verfügung. Dort findest du z. B. auch jene Stellen, die in diesem Lexikon das deutsche und Schweizer Urheberrechtsgesetz betreffen. Du brauchst sie nur anzuklicken. Bedenke aber, dass dieses Lexikon erst ein Baustein ist!
  • Die hierarchisch gegliederte Detailübersicht ist zwar sehr umfangreich, manchmal aber jedoch sehr nützlich. Scheue dich nicht, sie bei Bedarf aufzurufen. Du kannst dir ja das heraussuchen, was dir gerade hilft, einen bestimmten Zusammenhang besser zu versthen. Zum Lesen ist sie nicht gedacht!



Einführung in das Urheberrecht

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1. Welturheberrecht

Ich bin Österreicher und finde es für großartig, dass meine Werke nahezu weltweit urheberrechtlichen Schutz genießen. [1] So selbstverständlich ist das ja nicht, da für das Urheberrecht das sogenannte Territorialprinzip gilt. Das bedeutet, dass das österreichische Urheberrechtsgesetz nur innerhalb seiner Staatsgrenzen gilt und vollzogen werden kann und darum bereits für unsere unmittelbaren Nachbarländer unbeachtlich ist. Als Ausweg aus diesem Dilemma bietet sich das Gegenseitigkeitsprinzip an. Kurz gefasst lautet es: Schützt du meine Staatsbürger und ihre Werke, dann schütze ich auch die deinen. So kam es, dass die Völkergemeinschaft daran ging, multilaterale völkerrechtliche Verträge abzuschließen, in denen sich die Vertragspartner dazu verpflichten, die im Interesse eines gemeinsamen Urheberrechts gelegenen Vertragsinhalte in ihre Rechtsordnung zu integrieren.

  • Geschichte des deutschen Urheberrechts
  • Geschichte des österreichischen Urheberrechts
  • Geschichte des Schweizer Urheberrechts


2. Kontinentales Recht

Das österreichische, deutsche und Schweizer Urheberrechtsgesetz gehören zum kontinental-europäischen Urheberrecht.

Das kontinental-europäische Urheberrecht unterscheidet sich grundlegend vom angloamerikanischen Copyright durch das Schöpfungsprinzip. Nach ihm gilt als Urheber, wer das Werk geschaffen hat oder sein Rechtsnachfolger. [2]


4. EU Recht

Deutschland und Österreich sind als Mitglieder der EU an die Richtlinien der Europäischen Union und die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes gebunden.

Die Schweiz ist kein Mitgliedstaat der EU. Es liegt darum im Ermessen des Schweizer Gesetzgebers, ob und wieweit er Teile des Gemeinschaftsrechtes in seine Rechtsordnung übernimmt.


5. Rechtsvergleich

In diesem Abschnitt werden punktuell Bestimmungen des deutschen, österreichischen und Schweizer Urheberrechts miteinander verglichen. Darauf hinzuweisen ist jedoch, dass sich das Buch erst im Aufbaustadium befindet und dieser Abschnitt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebtn bzw. erheben kann.


6. Deutsches Urheberrecht


7. Österreichisches Urheberrecht


8. Schweizer Urheberrecht

In diesem Abschnitt wird die Schweizer Rechtslage dargestellt.


Wichtige Hinweise

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1. Anmerkungen zu Links:

Die von mir hier und im Text gesetzten Links auf fremde Artikel und Seiten informieren lediglich darüber, wo ein bestimmtes Sachgebiet behandelt oder ein bestimmter Begriff verwendet wurde. Eine Identifikation mit den dort gemachten Aussagen oder vertretenen Ansichten findet dadurch nicht statt. Zitate werden entsprechend den für Zitate bestehenden Usancen als solche ausgewiesen.

2.   Wikipedia:Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung

3. Einführungen und Erläuterungen:

Einführungen und Erläuterungen dienen nur dem ersten Verständnis. Sie sind nicht erschöpfend und rechtlich unverbindlich. Obwohl sie mit Sorgfalt zusammengestellt wurden, können fehlerhafte Darstellungen nicht ausgeschlossen werden. Im Übrigen wird auf die einschlägige Literatur (Kommentare) verwiesen.

4. Hinweis zu den verwendeten Gesetzestexten:

Der verwendete Text des Österreichischen Urheberrechtsgesetzes ist der in der Fassung von BGBl. I Nr. 81/2006. Da in der Bearbeitung trotz aller Sorgfalt Bearbeitungsfehler nicht ausgeschlossen werden können, kann für seine Unversehrtheit nicht garantiert werden.


Fußnoten

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  1. Genaueres und Details zu dem hier und im Folgenden Gesagten vgl.Anwendungsbereich des Gesetzes
  2. Zu den Begriffen kontinental-europäisches Urheberrecht und Schöpfungsprinzip vgl. Walter, Österreichisches Urheberrecht Teil I, 2008, Rdnr. 326 und 325


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