Ersurf dir das Urheberrecht/ Deutschland/ Gliederung
Das deutsche Urheberrechtsgesetz besteht aus fünf Teilen:
BearbeitenTeil 1:
Urheberrecht (§§ 1-69g)
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- Abschnitt 1: Allgemeines (§ 1)
- Abschnitt 2:Das Werk (§§ 2-6)
- Abschnitt 3: Der Urheber (§§7-10)
- Abschnitt 4: Inhalt des Urheberrechts (§§ 11-27)
- Abschnitt 5: Rechtsverkehr im Urheberrecht
- :Abschnitt 6: Schranken des Urheberrechts
- :Abschnitt 7: Dauer des Urheberrechts
- :Abschnitt 8: Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
Teil 2:
Verwandte Schutzrechte (§§ 70-87e)
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- :Abschnitt 1: Schutz bestimmter Ausgaben
- :Abschnitt 2: Schutz der Lichtbilder
- :Abschnitt 3: Schutz des ausübenden Künstlers
- :Abschnitt 4: Schutz des Herstellers von Tonträgern
- :Abschnitt 5: Schutz des Sendeunternehmens
- :Abschnitt 6: Schutz des Datenbankherstellers
Teil 3:
Besondere Bestimmungen für Filme (§§ 88-95)
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Teil 4:
Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (§§ 95a-119)
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- UnteraAbschnitt 1: Allgemeines
- Unterabschnitt 2: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber
- Unter:Abschnitt 3: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Rechtsnachfolger des Urhebers
- Unter:Abschnitt 4: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben und gegen den Lichtbildner
- Unter:Abschnitt 5: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen
- [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG003401377 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bestimmte Vorrichtungen (§§119))