Diskussion:Ersurf dir das Urheberrecht


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Diskussionsbeiträge sind von jedermann willkommen.

Das gilt auch für solche, die von jemandem erstellt werden, der fachlich nicht versiert ist.

Ich empfehle jedoch, vorgebrachte Meinungen ausdrücklich als „Persönliche Meinung“ oder ″Persönliche Frage″ zu formulieren und dabei darauf zu achten, dass damit keine Rechtsverletzung zum Ausdruck gebracht wird.

Auch eine persönliche Meinung oder ein persönlicher Ratschlag kann von Gerichten (z. B. von Strafgerichten) und Behörden (z.B. Finanzbehörden) als Rechtsverletzung (z.B. Anstiftung) beurteilt werden!



Aus Wikipedia übernommene Teile

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Ich bin Autor der Wikipedia Artikel Kath Erich/Baustelle2, Kath Erich/Spielwiese und der jetzigen Fassung des Artikels Urheberrechtsgesetz (Österreich). Eine Datenübernahme aus diesen Artikeln erfolgt daher zu Recht.--Kath Erich 14:22, 11. Dez. 2008 (CET)Beantworten

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© 2008 Bundeskanzleramt ÖsterreichOffenlegung

Anmerkung zum Copyright:

Der Buchautor hat am 8.10.2008 dem Östereichischen Bundeskanzleramt per E-Mail folgende Anfrage mit dem Betreff: "Verwenden von Downloads in WIKIPEDIA - Artikeln" übermittelt:

"Unter dem Decknahmen „Kath Erich“ erarbeite ich einen Artikel mit dem vorläufigen Arbeitstitel: „Struktur des Österreichischen Urheberrechts“. Dafür habe ich die geltende Fassung downgeloaden. Bevor ich den Artikel fertig stelle und freigebe, bitte ich um Auskunft, ob diese Vorgangsweise gestattet ist. Dabei verweise ich auf die für WIKIPEDIA – Beiträge geltende Rechtsabtretung"

Mitgesendet wurde eine Kopie des Textes der Bearbeitungsseite (Das Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten! Ich versichere hiermit, dass ich den Beitrag selbst verfasst habe bzw. dass er keine fremden Rechte verletzt, und willige ein, ihn unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zu veröffentlichen.) und ein Link zum damaligen Entwurf.

Mit gleichem Datum wurde ihm per E-Mail geantwortet,

  • dass alle Daten des Rechtsinformationssystems frei zugänglich sind,
  • die Daten des Bundes keinerlei Beschränkung hinsichtlich einer gewerberechtlichen Nutzung unterliegen,
  • hinsichtlich einer gewerberechtlichen Nutzung der Daten der Länder jedoch beim jeweiligen Land angefragt werden muss.

Da das Urheberrechtsgesetz ein Bundesgesetz ist, erfolgt die Wiedergabe und Bearbeitung des Textes mit Wissen und Einverständnis des Inhabers des Copyrights.--Kath Erich 23:28, 12. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Verzögerungen beim Bearbeiten des Buches

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Seit meinem zweiten Lebensjahr leide ich an Asthma. Offenkundig durch die derzeitige Klimasituation beeinträchtigt dieses Leiden sehr oft meine Schaffenskraft. Vor allem dann, wenn ich Kommentare studieren und Texte exakt formulieren will. Nunmehr habe ich das siebenundsiebzigste Lebensjahr überschritten. Dazu kam noch ein Riß der Archillussehne, weswegen ich lange Zeit mit Krücken und als Single meinen täglichen Haushalt besorgen musste. Natürlich habe ich als Großvater auch familiäre Verpflichtungen und Interessen, weil beide Elternteile meiner Enkelkinder berufstätig sind, und gesellschaftliche und religiöse Verpflichtungen, denen ich nachkommen will oder muss. Das WIKIBOOK ist mir jedoch ein Anliegen, das ich weiter fortsetzen will, auch wenn der Zeithorizont verschoben werden muss. Wiesehr es mir ein solches ist, kann daraus erkannt werden, dass ich sämtliche von mir zitierten Kommentare nach und nach gekauft habe und weitere auch anschaffen werde. Dabei sind die Buchpreise nicht gerade billig.

Daran, dass meine Arbeit sinnvoll ist, kann kaum gezweifelt werden. Schön wäre es, wenn ein Fachkundiger Coautor mich unterstützen könnte. Denn, wenn ich - wie ich hoffe - noch lange keine Leiche bin, besteht doch die Sorge, dass ich alleine das Werk nicht vollenden werden kann.--Kath Erich 08:36, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ein Buch kann praktisch nie beendet werden, da immer Verbesserungen möglich sind. Insbesondere bei Wikibooks ist es so, dass sie immer bearbeitet werden können und sie deshalb nie den Status "Vollendet" erlangen können. Bei Papierbüchern gibt es einen Abgabetermin und dann irgendwann einen Druck, der das Buch, die Auflage damit durch faktische Schaffung "vollendet". Das wird es in dieser Art bei Wikibooks nicht geben.
Mach dir deshalb nicht so viele Gedanken darüber, ob und wie viel Zeit du für Wikibooks aufbringen kannst. Alleine, dass du begonnen hast, Inhalte einzustellen, hat Wikibooks schon einen Schritt vorangebracht, wofür dir zumindest ich, aber ich denke auch viele andere, dankbar sind. Nimm dir deshalb so viel Zeit, wie du benötigst. :) -- heuler06 18:53, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Du hast einen Teil deiner Lebenszeit gegeben, um ein Buch auf den Weg zu bringen - Danke. Wir alle werden es beschützen und hier und da ein wenig verbessern. Irgendwann - ob in drei Monaten oder in drei Jahren - wird sich ein Co-Autor bei dir melden. Gut, dass du deine E-Mail-Adresse hinterlassen hast. Wenn du darüber hinaus manchmal etwas Zeit aufwenden kannst - prima. Aber: Das „reale Leben“ geht immer vor. Und ich bin sicher, dass irgendwann deine Enkel ihren Freunden zeigen werden: „Sieh mal, das hat mein Großvater geschrieben.“ Gruß -- Klaus 21:57, 3. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Aufrichtigen und herzlichen Dank für Eure überaus netten Einsichtsbemerkungen. Aus ihnen erkenne ich, dass es in einm WIKIbook keineswegs nur um die Darstellung von mehr oder weniger wichtigen abstrakten Sachfragen geht. Es baut auch wertvolle Sozialkontakte auf, die Jung und Alt und Menschen verschiedenster Herkunft verbinden. Wenn es auch leider viel Unbill gibt, leben wir doch in einer schönen Zeit, die Grenzen überscheiten und Menschen verbinden kann.
Seit vielen Jahren schreibe ich hin und wieder an einem zeitgeschichtlichen Werk. Es reicht zurück in die Zeit, in der sich meine Eltern im Ersten Weltkrieg kennengelernt hatten. Mein Vater war Kriegsgefangener, meine Mutter Erzieherin in einer großbürgerlichen Familie. Als sie nach Kriegsende nach Wien kamen, kam meine Mutter in eine für sie fremde Welt. Was hatte doch mein Vater für Schwierigkeiten, weil sie evangelisch und er katholisch war und sie im Kaukasus nach dem Ritus meiner Mutter geheiratet hatten. Zeitgeschichte ist doch ein sehr interessantes und lehrreiches Gebiet. Inzwischen ist meine Arbeit auf über einhundert Seiten angewachsen, obwohl ich erst bis zum Jahre 1957 gekommen bin. Warum ich das sage? Einfach deswegen, weil ich im Lichte der Vergangenheit die Offenheit von heute in besonderer Weise schätze und liebe und weil ich in Eurem Feedback diese wuderbare Seite unseres heutigen Daseins erfahren durfte.--Kath Erich 15:08, 4. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Struktur des Buches

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Wenn ich versuche, das Buch mit den Augen eines unvoreingenommenen Lesers zu betrachten, erscheint die Gliederung des Buches sehr verwirrend. Die Startseite ist viel zu lang.

  • Im ersten Navigationsfenster "Überblick" führt der Link "Wichtige Vorbemerkungen" zurück zum schon gelesenen Text. Sehr ungünstig.
  • Am Ende von "Einführung Urheberrechtsgesetz" steht: "Wenn Sie mehr über diesen Abschnitt wissen wollen, folgen Sie bitte den Links der Tabelle!" Welcher Tabelle? Es ist wohl die voranstehende Tabelle gemeint. Wäre es nicht logischer, die Tabelle folgen zu lassen? Die beste Lösung wäre, die Kästen "Überblick" und "Einführung Urheberrechtsgesetz" zu verschmelzen.
  • Einige Links auf der Hauptseite führen auf andere Abschnitte der Hauptseite, andere führen auf irgendwelche Unterseiten. Die Struktur ist derart verwirrend - du wirst nie Co-Autoren finden.

Ich kann dir nicht konkret sagen, wie du es besser machen kannst. Auf jeden Fall solltest du die Hauptseite (und manche andere auch) in wesentlich kleinere Seiten aufspalten.

Eine Idee: Vielleicht wäre es übersichtlicher, einige Kapitel nach dem Muster zu strukturieren: Was ist allen deutschsprachigen Ländern gemeinsam, ergänzt um drei Unterseiten mit den jeweiligen landesspezifischen Besonderheiten in de D-A-CD-Ländern.

Bei technischen Fragen kann ich dir gern helfen. Bei den inhaltlichen blicke ich nicht durch. Nix für ungut. LG -- Klaus 00:49, 28. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Bei dem Buch sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Die Benützeroberfläche, das verwendete Datenbanksystem, die zugrundegelegte Struktur der Datenorganistion.
  1. Benützeroberfläche
Die Benützeroberfläche lasse ich gezielt von mir Bekannten testen. Eigentlich wird sie sehr positiv beurteilt und angemerkt, dass man sich rasch in sie einarbeitet. Damit gebe ich mich aber noch nicht zufrieden.
Das Problem scheinen mir die "Querverweise" zu sein. Wenn jemand wirklich blättern will, sind sie jedoch unentbehrlich und ersparen Links bei den einzelnen Einträgen. Wer etwa beim Lesen des Abschnittes "Werk" wissen will,wie lange es geschützt ist, kann mühelos und mit einem einzigen Klick auf den Querverweis "Dauer" zu dem Abschnitt gelangen, auf dem er die für ihm interessanten Informationen erhält. Um diese Funktion ausführen zu können, muss man sich aber bereits genau im System auskennen. Wer sich noch nicht auskennt, wird in der Regel den Verweis auf das Inhaltsverzeichnis benützen.
Ursprünglich hatte ich in der Tabelle "Überblick" keinen Verweis auf die "Wichtigen Vorbemerkungen". Dann nahm jedoch jemand eine Änderung vor, in der er vom Start weg sofort auf den Überblick verwies. Dadurch wurden die "Wichtigen Vorbemerkungen" übersprungen, was rechtlich sehr unangenehm werden kann. Nunmehr habe ich einen "Einleitungssatz" erstellt, in dem ich auf die wichtigen Vorbemerkungen verlinke. Wenn dieser Verweis jedoch einmal gelöscht oder geändert wir, sind rechtliche Probleme vorprogrammiert. Es ist halt so, dass jeder ändern kann und darf. In der jetzigen Gestaltung ist im Überblick der Verweis auf die "Wichtigen Vorbemerkungen" tatsächlich entbehrlich. Meine Absicht ist es aber sicherzustellen, dass kein Benützer die Ausrede hat, im Zuge seiner Recherchen nicht auf die "Wichtigen Vorbemerkungen" gestoßen zu sein. In diesem Punkte ist mir verständlicher Weise die Rechtssicherheit und mein Haftungsausschluss wichtiger als etwaige Formfehler.
Die Textierung des Satzes zu ändern ist kein Problem. Echte Probleme würde es jedoch nach sich ziehen, wenn die Tabelle den Einführungen folgen würde. Ich habe es bereits ausprobiert. Es wäre für den Benützer verwirrend und beim Übergang von einem Abschnitt auf den anderen kaum verlinkbar. Bei einem in Druck erschienenen Buch mag es anders sein.
Das Verschmelzen würde nur die Übersichtlichkeit beeinträchtigen. Wer etwa seinen Vortrag mit Übersichtstabellen erläutern will weiß, dass zu viele verschiedenartige Informationen nicht auf einem Schaubild gebracht werden dürfen. Schaubilder müssen mit einem einzigen Blick erfasst werden können. Darum auch die beiden Tabellen: Die Einführungstabelle dient dem ersten Überblick, die vorgelagerte Tabelle der Vertiefung.
  1. Struktur und Datenorganisation
Ganz nachvollziehen kann ich es nicht, dass die Struktur verwirrend ist. Zugegeben, sie ist komplex. Das liegt daran, dass das Surfen im Urheberrecht komplexe Anforderungen stellt und außerdem in ein veraltetes lineares Datenbanksystem hineingezwungen wird.
  1. Länge der Hauptseite
Dass die Hauptseite zu lang ist, ist evident. Dieses Problem steht jedoch im Mittelpunkt meiner jetzigen Arbeiten. Jedenfalls darf die Hauptseite nicht mehr als 35 KB beanspruchen. Diese Restriktion sehe ich als zwingend an und hat die erste Priorität.
  1. Hinderliche Rechtsproblematik
Dass mein Buch vom österreichischen Recht ausgeht, ist eine große Schwachstelle. Es gibt viele andere Ansatzpunkte, etwa das EU-Recht. Probleme schaffen aber das Schweizer Recht und vor allem das deutsche Urheberrecht. Wegen dieser Schwierigkeiten habe ich mich auch an "Permissions - German Wikipedia permissions-de@wikipedia.org" gewandt und warte auf die dortige Antwort. Werde sehen, was dabei herauskommt. Wenn es dich interessiert, schicke ich dir eine Kopie meiner E-Mail an Permissions - German Wikipedia.
Grüße
--Kath Erich 21:12, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ich verstehe nicht, nach welchem Datenbankmodell du suchst und wieso. Wkibooks ist eine Sammlung von beliebig vielen Webseiten, die mit Hyperlinks auf jede beliebige Art verbunden werden können. Ob du deine Kapitel linear, als Baum, als drei Bäume, als drei ähnlich strukturierte Bäume mit Querverweisen untereinander oder anderweitig organisierst - es gibt keine Beschränkungen. Sieh dir mal als Beispiel Computerhardware an. Es gibt eine in vier Ebenen verschachtelte Struktur. Einige Seiten sind über Zusatzmenüs (am unteren Rand) zu den Komplexen Montage und Kaufempfehlung zusammengefügt. Außerdem gibt es noch eine lineare Zusammenstellung ausgewählter Seiten. Jede Struktur ist möglich, die du wünschst. Vielleicht wäre es besser, du würdest die Zahl der Anker reduzieren und dafür mehr kleine Unterseiten anlegen. Unterseiten lassen sich beliebig verknüpfen, Anker erzwingen eine lineare Struktur. -- Klaus 22:49, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Bin leider in dieser Woche zum Dauereinsatz bei meinen Enkelkindern. (Letzte Ferienwoche). Werde mir alles genau anschauen und überlegen. Vorderhand habe ich mich auch mit meinem WIKIPEDIA Artikel Urheberrechtsgesetz (Österreich)beschäftigt und dabei wertvolle Erkenntnisse auch für mein Buch gewsonnen. Natürlich habe ich auch bereits jetzt Überlegungen angestellt. Ich muss das alles in Ruhe ordnen. Ich melde mich wieder. Einstgweilen Danke.--Kath Erich 20:41, 31. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Kritische Erwägungen zu meinem Buch wegen offenkundig verfehlter Konzeption

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Bei einer objektiven kritischen Auseinandersetzung mit meinem Buche muss ich jedenfalls auf folgende Problemkreise eingehen:


  1. Benützerkreis
  2. Zielsetzung
  3. Gestaltung
  4. Struktur
  5. Abtretung der Rechte


Ad 1) Urheberrechtsgesetze sind territoriale Gesetze. Das bedeutet, dass sie nur im Staatsgebiet des Landes gelten, in dem sie erlassen wurden. In Deutschland gilt darum ausschließlich das deutsche Urheberrecht, in Österreich das österreichische und in der Schweiz das Schweizer. Die einzelnen Staaten schließen darum Staatsverträge, durch die sie sich in bestimmten Sachfragen zu einer einheitlichen Gesetzgebung verpflichten. Dadurch wird das Urheberrecht sukzessive weltweit immer mehr harmonisiert. Es ist ganz einfach falsch, dem Buch das österreichische Urheberrechtsgesetz zu Grunde zu legen. Das Buch müsste mit der "Erklärung wichtiger Begriffe" beginnen und dabei die Begriffe behandeln, die alle drei im Buch bedachten Urheberrechtsgesetze ausdrücklich oder sinngemäß verwenden. Das ist aber für mich als Einzelperson nur bedingt möglich, weil dafür eine sehr hoher Zeitaufwand und eine überdurchschnittliche fachliche Kompetenz und internationale Erfahrung notwendig ist.

Ad 2) Meine Zielsetzung ist das Surfen im Urheberrecht. Alles Übrige ist für mich persönlich uninteressant. Bücher gibt es mehr als genug. Ich möchte eben im Urheberrecht "googlen". Für den wissenschaftlichen Bereich und dem Gebrauch für Anwälte, Ämter und Behörden gibt es Informationssysteme, wie etwas die Rechtsdatenbank RDB von Manz. Der Zugang zu ihnen und ihre Benützung sind ungemein teuer und kommen für einen Normalbürger nicht in Frage. Es ist jedoch unverkennbar, dass der Trend "weg vom Buch" sich durchsetzt. Wer sich informieren will, braucht ein Datenbanksystem, in dem er suchen kann und in dem die für ihn notwendigen Informationen abrufbar sind. Wenn das Recht und somit auch das Urheberrecht sich nicht zu einer Geheimwissenschaft für Privilegierte entwickeln soll, istt eine volkstümliche und allgemeinverständliche Datenbank unabdingbar. Wenn ich dieses Anliegen nicht schaffe, interessiert mich das Urheberrecht nicht und schon gar nicht ein Buch, dass mit Stichtag abgeschlossen wird und schließlich veraltert im Kasten verstaubt. Ich komme von der Praxis und will mich für sie einsetzen und kein "Buchautor" sein, weder einer, der über das Liebesleben der Maikäfer oder die Antoniuskirchen in Österreich schreibt, noch einer, der das Urheberrecht behandelt.

Ad 3) Gestaltungsfragen sind wichtig, weil sie sich auf die Benützerfreundlichkeit auswirken. Doch bei ihnen ist ein weiter Spielraum gegeben, der diskutiert und verbessert werden kann. Je kontroverser dabei die Diskussion geführt wird, desto besser wird das Ergebnis. Ich habe zwar fixe Vorstellungen; doch diese sind keine Dogmen. Manche fahren ebenlieber einen blauen Porsche, andere einen roten Mercedes. Im Grunde genommen interessieren mich auch die Usancen und Vorgaben für das WIKIbook nicht. Im Gegenteil: Wenn ich mich vorzeitig festlege, lege ich mir ein Korsett an und verbaue mir die Kreativität. Das Bessere ist eben des Guten Feind. Das schließt nicht aus, dass zum Schluss doch das bereits Vorhandene das Beste ist. Nur eines will ich nicht: Ohne gründliches Nachdenken auf das zurückgreifen, was gerade da ist. Du wirst sicher bemerkt haben, dass ich deine Anregungen sehr ernst nehme und über sie nachdenke. Wenn ich den ganzen Krempel fünfzig Mal umschreiben muss: Das spielt mir keine Rolle, wenn daraus nur ein Ergebnis entsteht, zu dem alle Beteiligten aufrichtig Ja sagen können.

Ad 4) Strukturfragen sine wichtig. Ich kenne mich bei den von mir angestrebten Strukturen bestens aus. Nur bin ich nicht die Welt. Wichtig ist, dass sich vor allem die anderen auskennen. Faktum ist, für dich sind meine Vorstellungen verwirrend. Es wäre ein heller Wahnsinn, auf meinen Vorstellungen zu beharren. Weg mit ihnen, sie haben sich eben nicht bewährt. Ich muss mich eben bemühen, meine Anliegen so zu behandeln, dass du, die anderen Benützer oder potentiellen Koautoren und sonstigen Bearbeiter und ich die gewählte Struktur als sinnvoll und nützlich erkennen. Es gibt Maler, die Gemälde kopieren und solche, die Kunstwerke kreativ schaffen. Ich werde mich wohl nie bereiterklären, etwas zu kopieren, wohl aber dazu, mit anderen kreativ etwas Gutes zu schaffen.

Ad 5) Die größte Schwierigkeit ist für mich derzeit, dass ich für mein Buch Rechte benötige, die mir die Rechtsinhaber offenkundig nicht erteilen wollen. Die freie Lizenz bei WIKIPEDIA und ihren angeschlossenen Teilen zwingt mich dazu, meine Vorstellungen zu modifizieren. Es scheint, dass hier sehr ernstzunehmende Probleme vorhanden sind. Ich habe sie am 18. 10. 09 an die Permissions - German Wikipedia [permissions-de@wikipedia.org] herangetragen und bis heute noch keine Antwort erhalten. Innerlich stelle ich mich bereits darauf ein, dass ich meine gesamte Konzeption verwerfen muss. Es ist sinnlos, den Text des österreichischen Urheberrechts in das Buch aufzunehmen, nicht aber den des deutschen und des Schweizer. Ich darf darum nicht vom Gesetzestext ausgehen, sondern von der deutschen, der österreichischen und der Schweizer Rechtslage.

Weil WIKIPEDIA Artikel keine Gesetze enthalten dürfen (sollen?), habe ich in meinem Artikel Urheberrechtsgesetz (Österreich) versucht, nur mit Links auf jusline auszukommen. Momentan ist es ein grauenhafter Murgs, den ich kaum bewältigen kann, bei dem ich aber lerne. Fast sieht es so aus. als würde ich diesen Artikel derzeit als "Spielwiese" missbrauchen. Erst wenn ich dort den richtigen Weg gefunden habe, werde ich klarer sehen. Ich bitte dich jedoch dringend um dein Verständnis, dass für mich die Zielsetzung am wichtigsten ist und Detailfragen ihr untergeordnet sind, auch wenn sie nur zu oft schwierig zu lösen sind. Sätze, wie "Das geht nicht, weil..." habe ich in meinerm Leben immer gehasst.

Abschließend noch eine ganz andere Frage. Bei meinen WIKIPEDIA - Einstellungen habe ich nunmehr folgende Beschreibung: "Automatische Sichter, Benutzer, Bestätigte Benutzer". Kennst du dich damit aus? Was ist ein automatischer Sichter und was kann und darf ich als solcher tun? Aus dem dazugehörigen Link werde ich nicht klug. Danke!

Grüße

--Kath Erich 09:54, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Als (automatischer) Sichter kannst du Artikel sichten. Das bedeutet, dass du Änderungen von Benutzern, die nicht als gesichtet – man könnte auch „kontrolliert“ sagen – markiert wurden, als gesichtet – also kontrolliert – markieren. Dadurch wird die Änderung dann standardmäßig auch für nicht angemeldete Benutzer sichtbar. Wenn eine Änderung nicht als gesichtet markiert ist, sehen angemeldete Benutzer nur die zuletzt gesichtete Version des Artikels. Möchten diese Benutzer auch die danach vollzogenen, nicht gesichteten Änderungen sehen, müssen sie oben auf den Reiter „Entwurf“ klicken. Außerdem sind Änderungen von Sichtern grundsätzlich automatisch als gesichtet markiert, sodass solche Änderungen sofort für alle sichtbar sind.
zu „ad 5)“: Welche Rechte meinst du? Rechte, um Gesetze hier herein zu schreiben? Dafür brauchst du – zumindest für deutsche Gesetze – keine Freigabe, denn in Deutschland genießen amtliche Werke, wozu Gesetze gehören, keinen urheberrechtlichen Schutz, § 5 UrhG. Das gleiche gilt auch für Österreich (§ 7 UrhG) und die Schweiz (§ 5 URG).
-- heuler06 10:18, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Zuerst einmal Danke für deine Information über den automatischen Sichter. Was die Übernahme des Gesetzestextes betrifft, würde ich mir wünschen, ich könnte dir zustimmen. Es geht jedoch nicht darum, ob der Gesetzestext urheberrechtlich geschützt ist, sondern darum, ob er von einer geschützen Datenbank übernommen werden darf. Dies ist leider nicht der Fall. Gerade das ist meine Problematik Für das österreichische Recht vgl.: OGH
--Kath Erich 12:34, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Auch nach überfliegender Lektüre des Urteils komme ich zu dem Schluss, dass du die Gesetzestexte ruhig kopieren darfst, denn der Rechtssatz sagt: § 7 UrhG ist auf das Leistungsschutzrecht gemäss §76c UrhG nicht analog anzuwenden. Das bedeutet, dass die Datenbank, die von einer öffentlichen Hand eingerichtet wurde, nicht § 7 UrhG unterfällt. Eine Datenbank ist jedoch nur eine „Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit elektronischen Mitteln oder auf andere Weise zugänglich sind“, § 40f I 1 UrhG. Das bedeutet, dass eine Datenbank aus mehreren Werken besteht und selbst einem Werk gleichgestellt ist. Das Vorliegen einer Datenbank sagt aber nichts über die Werke, die in der Datenbank vereinigt sind, aus. Deshalb kann eine Datenbank auch aus amtlichen Werken bestehen, die selbst keinen Urheberrechtsschutz genießen. Allein die Zusammenstellung genießt urheberrechtsgesetzlichen Schutz. Da du nun nicht die Datenbank und deren Zusammenstellung übernehmen möchtest, sondern nur einzelne Texte, die wiederum keinen Urheberrechtsschutz genießen, verstößt das meines Erachtens nicht gegen das UrhG. -- heuler06 13:33, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Ich muss das Thema Datenbanken ohnedies in meinem Buch behandeln. Vorerst nur eine kleine Überlegung: Es gibt Verlage, die von den bestehenden Gesetzen Loseblatt-Ausgaben erstellen. Klar, dass alle Gesetze Freie Werke sind. Darf ich nun jedes von ihnen nachdrucken oder kopieren und ins Internet stellen? Oder denke an den Verkaufskatalog einer Firma. Darf nun eine andere diesen für ihre Zwecke adaptieren und verwenden? --Kath Erich 07:26, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Bei den Lose-Blatt-Werken stellt es sich meines Erachtens so dar, dass du die Texte übernehmen kannst, jedoch nicht das Layout, den Schriftsatz usw. Das heißt, dass Kopieren nicht erlaubt wäre, Nachdrucken des bloßen Textes jedoch schon.
Der Verkaufskatalog einer Firma hingegen ist ein eigenes Werk des Unternehmens und kein Sammelwerk. Deshalb genießt es als ganzes urheberrechtlichen Schutz, weshalb er nicht von einem anderen Unternehmen adaptiert und verwendet werden. -- heuler06 20:07, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Mein WIKIPEDIA Artikel   Urheberrechtsgesetz (Österreich) wurde von einem Benützer als zu juristisch orientiert beurteilt. Deswegen habe ich einige Feed Backs eingeholt. Über diesen Umweg bin ich auch zur Teilnahme an der Diskussion in   Portal Diskussion:Recht Nr.8 Halten wir an der Idee rechtsvergleichender Artikel fest? eingeladen worden. All diese Aktivitäten waren zwar zeitraubend, für mich und mein WIKI Buch aber äußerst fruchtbar. Schade ist nur, dass die Verwirklichung der gewonnenen Erkenntnisse die Bezeichnung nahezu aller und somit auch der erst kürzlich eröffneten Seiten und Unterseiten und eine neuerliche Anpassung der Links erforderlich machen. Der echte Gewinn liegt darin, dass im Sinne des obigen Punktes 1) das deutsche, österreichische und Schweizer Urheberrecht gleichrangig behandelt werden und die Österreichlastigkeit des Buches ein für allemal beseitigt wird. --Kath Erich 08:43, 2. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

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