BWL in NPC: Zusammenfassende Bewertung

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Problemstellung

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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse der Kostenvergleichsrechnung als ein Kriterium in die Nutzwertanalyse aufzunehmen. Allerdings besteht hierbei die Gefahr, dass auf eine separate Betrachtung der monetären und der nicht-monetären Kriterien verzichtet wird und dadurch die Entscheidung nicht die notwendige Transparenz aufweist.

In gewinnorientierten Unternehmen hat man sich deshalb schon vor vielen Jahren dafür entschieden, das Ergebnis aus der Gewichtungstabelle und die Kosten, wie sie sich zum Beispiel aus der Kostenvergleichsrechnung ergeben, in einer systematischen und nachvollziehbaren Weise gegenüberzustellen. Dabei kann die Unternehmensleitung auch Vorgaben dazu machen, welche Mehrkosten durch einen Mehrnutzen verursacht werden dürfen.

In der Bundesverwaltung, für die der Bundesrechnungshof bereits 1995 eine Arbeitsanweisung „Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ (RdSchr. d. BMF vom 31. August 1995 - II A 3 - H 1005 - 23/95 – veröffentlicht im GMBI 1995, S. 764) herausgegeben hat, wird ausdrücklich gefordert, dass der Nutzenvergleich und Kostenvergleich mit getrennten Methoden durchzuführen sind.

Weiter heißt dort: „Zum Abschluss der Nutzwertanalyse sind die Ergebnisse mit der monetären Bewertung (nach der Kostenvergleichsrechnung oder Kapitalwertmethode) zusammenzufassen. Sofern die Entscheidung nach Nutzwerten anders als die Entscheidung nach Kostengesichtspunkten ausfällt, ist die Auswahl im Einzelfall zu begründen (womit letztlich Punkte in Euro bewertet werden).


Lösungsansatz

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Nachfolgend werden zwei Möglichkeiten aufgezeigt, monetäre und nicht-monetäre Kriterien zusammenzuführen und gleichzeitig die - aus unternehmerischer Sicht notwendige - Transparenz zu gewährleisten.

In beiden Fällen werden zunächst die Kostenvergleichsrechnung, die Break-even-point-Analyse und die Nutzwertanalyse nach den bekannten Regeln durchgeführt. Anschließend werden die verschiedenen Lösungen in ihrer Relation zueinander verglichen, wobei die Ergebnisse der Kostenvergleichsrechnung bzw. der Break-even-point-Analyse und der Nutzwertanalyse getrennt betrachtet werden.


1. Variante: Vergleich prozentualer Unterschiede

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Die Zusammenführung der Ergebnisse findet dann auf der Grundlage einer zuvor getroffenen unternehmerischen Entscheidung statt, bei der festgelegt wurde, welche Mehrkosten mit einem bestimmten Mehrnutzen verbunden sein dürfen. Der in Prozent ausgedrückte Nutzengewinn zwischen zwei Alternativen darf maximale Mehrkosten in Höhe eines ebenfalls in Prozent ausgedrückten Wertes nicht überschreiten. Zum Beispiel darf ein Mehrnutzen von 1 % maximale Mehrkosten in Höhe von 0,2 % verursachen.

An einem Beispiel soll deutlich gemacht werden, wie bei der Verknüpfung von Kostenvergleichsrechnung und Nutzwertanalyse vorzugehen ist.


► 1. Schritt

Zunächst muss festgelegt werden, welche Mehrkosten bei einem definierten Mehrnutzen maximal akzeptiert werden können. Die unternehmerische Entscheidung lautet: einem Mehrnutzen von 5% dürfen maximal 3% Mehrkosten gegenüberstehen.


► 2. Schritt

Die Ergebnisse der Nutzwertanalyse lauten:

Alternative A hat 510 Punkte erreicht,
Alternative B hat 550 Punkte erreicht.

Die Gegenüberstellung der beiden Werte 550 und 510 ergibt für Alternative B ein Mehrnutzen von 7,8% gegenüber Alternative A.


► 3. Schritt

Die Ergebnisse der Kostenvergleichsrechnung lauten:

Alternative A verursacht jährliche Kosten von € 300.000,- ,
Alternative B verursacht jährliche Kosten von € 310.000,- .

Die Gegenüberstellung der beiden Ergebnisse aus der Kostenvergleichsrechnung ergibt für die Alternative B Mehrkosten in Höhe von 3,3% gegenüber Alternative A.


► 4. Schritt

Die Gegenüberstellung der beiden Vergleichszahlen ergibt:

5% Mehrnutzen erlaubt maximal 3% Mehrkosten,
7,8% Mehrnutzen erlaubt maximal x %.

Daraus ergibt sich: = 4,7%

Das Ergebnis ist folgendermaßen zu interpretieren:

Die Kostenvergleichsrechnung ergibt, dass bei einem Mehrnutzen von 7,8% die Mehrkosten maximal 4,7% betragen dürften. Tatsächlich betragen sie nur 3,3%, wie sich aus der vorhergehenden Rechnung ergibt. Dies bedeutet, dass die teurere Lösung akzeptiert werden kann, da die mit ihr verbundenen Mehrkosten unter dem maximal zu akzeptierenden Wert von 4,7% liegen.


2. Variante: Vergleich der Quotienten aus Nutzwert und Kosten

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Hierbei werden die Gesamtkosten jeder Variante durch den Nutzwert dividiert. Die daraus resultierenden Quotienten können dann ähnlich wie bei der ersten Variante gegenübergestellt werden. Auch hier wird vorgegeben, welche Mehrkosten maximal durch einen Mehrnutzen entstehen dürfen.

 
Kosten/Nutzen

Die Tabelle zeigt die Berechnung der Quotienten. Dabei wurden die gleichen Werte wie im ersten Beispiel zugrundegelegt.


Das Ergebnis ist folgendermaßen zu interpretieren:

Die Kosten je Nutzenpunkt sind bei Alternative 2 deutlich geringer, sie sollte daher bevorzugt werden.


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