Aus Deutschland in die USA umziehen: Steuern
Steuern
BearbeitenEinkommenssteuer wird in den USA nicht nur an den Bund (federal tax), sondern – in geringerer Höhe – auch an den jeweiligen Bundesstaat (state income tax) abgeführt. Ausnahmen bilden die Staaten Alaska, Florida, Nevada, South Dakota, Texas, Washington und Wyoming, wo keine state income tax erhoben wird. In New Hampshire und Tennessee unterliegt nur solches Einkommen der state income tax, das aus Geldanlagen stammt.
Steuererklärungen
BearbeitenFür federal tax und state income tax fallen am Anfang des Jahres jeweils eigene Steuererklärungen an. Die gebräuchlichsten Formulare liegen in den Postämtern aus, weitere Formulare kann man von den Behördenwebseiten herunterladen. Durch die Untiefen des amerikanischen Einkommenssteuerrechts helfen einschlägige Computerprogramme, Bücher und Kurse. Markante Unterschiede zum deutschen Steuerrecht bestehen u. a. darin, dass viele Aufwendungen, die man in Deutschland steuerlich absetzen kann (z. B. die Fahrt zur Arbeit) in den USA nicht absetzbar sind, und dass keine Belege eingereicht werden. Die Belege sollte man dennoch fünf Jahre lang zu Hause aufheben, denn vereinzelt werden von der Steuerbehörde Stichproben durchgeführt. Kinder und nicht erwerbstätige Ehepartner können in der Steuererklärung nur dann geltend gemacht werden, wenn sie entweder eine Social Security Number oder ersatzweise eine Individual Taxpayers Identification Number (ITIN) besitzen. Die ITIN kann mit der Steuererklärung für die federal tax beantragt werden, man braucht eine beglaubigte Kopie des Reisepasses. Falls man ein Tax Office in der Nähe hat ist es allerdings einfacher die Steuererklärung dort abzugeben und dort die ITIN zu beantragen, das kann Unannehmlichkeiten ersparen falls die Beglaubigung aus irgendwelchen Gründen nicht anerkannt wird.
Die Steuerklärung muss spätestens am 15. April von der Post abgestempelt sein. Es ist möglich, eine Verlängerung bis maximal zum 15.Oktober zu beantragen. Da die Verlängerung selten in Anspruch genommen wird, kann es in den Postämtern am Abend des 15. April zu langen Schlangen kommen, obwohl einige Postämter dann bis Mitternacht geöffnet bleiben.
Wer den Einarbeitungsaufwand nicht scheut, kann die Steuererklärungen selbst bearbeiten und einreichen. Viele Amerikaner lassen sich dabei von einer kommerziellen Software helfen. Noch einfacher haben Sie es, wenn Sie sich an einen Tax Preparation Service wie H & R Block oder Jackson Hewitt wenden. Zum Gesprächstermin, den Sie vorher telefonisch vereinbart haben, bringen Sie alle Unterlagen mit, die vielleicht benötigt werden. Die Mitarbeiterin bearbeitet Ihre Erklärungen für federal tax und state income tax in Ihrer Anwesenheit, und bevor Sie das Büro verlassen, erfahren Sie sogar die genaue Höhe des Betrages, den die Steuerbehörde Ihnen in wenigen Wochen per Scheck zurückerstatten wird. Die Gebühr, die Sie für die Leistungen des Tax Preparation Service bezahlen, liegt deutlich unter dem Honorar, das Ihnen in Deutschland ein Steuerberater berechnen würde. Wenn Sie denken, das klingt zu schön, um keinen Haken zu haben, dann haben Sie recht: Während Ihr Steuerberater in Deutschland seine Expertise einer langjährigen Ausbildung und staatlichen Prüfungen verdankt, sind die Mitarbeiter in einem amerikanischen Steuerbüro angelernte Kräfte, denen für diese Tätigkeit oft nicht viel mehr beigebracht worden ist als die Bedienung der Software. Trotzdem entwickeln sich manche Mitarbeiter mit den Jahren zu Expertinnen. Und bei Ihren ersten Gehversuchen im amerikanischen Steuerrecht können sie Ihnen auf jeden Fall helfen.
Internationales Steuerrecht
BearbeitenIn dem Jahr, in dem Sie in die USA umziehen (dasselbe gilt gegebenenfalls für das Jahr, in dem Sie nach Deutschland zurückgehen), wird zusätzlich zu den amerikanischen Steuererklärungen auch eine Steuererklärung in Deutschland fällig. Ihr Einkommen zerfällt in dem betreffenden Jahr in einen deutschen und einen amerikanischen Anteil; dasselbe gilt für Ihre steuerlich absetzbaren Belastungen. Bei Ihren Steuererklärungen müssen Sie jeweils entscheiden, welche Position gegenüber welcher Steuerbehörde geltend zu machen ist.
Wenn Sie während ihres Erklärungszeitraumes versteuertes Einkommen aus Deutschland haben, können Sie für dieses bei der amerikanischen federal tax einen so genannten foreign tax credit in Anspruch nehmen. Durch diese Regelung kann eine Doppelversteuerung bis zu einem gewissen Grade vermieden werden. Berücksichtigt werden dabei allerdings nur solche deutsche Steuerzahlungen, die nicht höher sind als das, was man in den USA als federal tax bezahlen würde. Letztere ist deutlich niedriger als die deutsche Steuer. Dennoch geht das deutsche Einkommen voll in die US-Progression ein. (Anmerkung eines Lesers: Meines Erachtens geht es nicht nur in die Progression ein sondern das deutsche Einkommen muss auch in den USA versteuert werden, das amerikanische Einkommen geht dagegen in Deutschland 'nur' in die Progression ein.)
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland, einzusehen hier. Auf Arbeitsmigranten, die sich weniger als 183 Tage in den USA aufhalten, findet Artikel 15 Anwendung; diese müssen ihr gesamtes Einkommen in Deutschland versteuern, können sich dafür in den USA jedoch vollständig von der federal tax befreien lassen. Mehr Dokumente zum Steuerrecht zwischen den USA und Deutschland gibt es hier.
Leider gibt es bei der state tax keine entsprechende Regelung. Dasselbe gilt für die local tax, die manchmal ebenfalls gezahlt werden muss. In beiden Fällen muss das gesamte weltweite Einkommen versteuert werden, selbst wenn Sie in Deutschland schon Steuern gezahlt haben. Da Sie sich mit einem solchen Problem auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts befinden, kann Ihnen oft weder ein amerikanischer noch ein deutscher Steuerfachmann weiterhelfen.
Durch Doppelbesteuerung kann die Gesamtsteuerlast für Ihr deutsches Einkommen ohne weiteres 60% erreichen. In diesem Fall können Sie versuchen, Ihr gesamtes deutsches Einkommen ausschließlich in den USA versteuerbar zu machen. Hierfür benötigen Sie jedoch einen kompetenten deutschen Spezialisten und ein gewisses Quantum an Glück, denn das deutsche Finanzamt entscheidet solche Fälle nicht nach einer einheitlichen Maßgabe.
In den USA arbeiten Fachleute für internationales Steuerrecht gelegentlich in größeren Buchhaltungs-Kanzleien. Wenn Sie die Kosten nicht scheuen (1.000-2.000 US$ pro Erklärung), ist ein solcher Spezialist wahrscheinlich bereit, für Sie eine – zumindest aus US-Sicht wasserdichte – Steuererklärung für die USA zu formulieren und seine Unterschrift darunterzusetzen.
Einkünfte aus Geldanlagen
BearbeitenWenn man als US-Resident in Deutschland Geld angelegt hat, muss man wissen, dass deutsche Banken und Broker den amerikanischen Steuerbehörden regelmäßig Daten weitergeben, und dass man auch verpflichtet ist, den Steuerbehörden die Existenz aller Auslandskonten, auf die man zugriffsberechtigt ist, mitzuteilen. In den USA sind alle Broker-Transaktionen meldepflichtig. Es gibt keine Steuerfreiheit für Erlöse aus Anlagen, die länger als ein Jahr gehalten werden. Allerdings sind umgekehrt auch Verluste steuerlich absetzbar. Zu berücksichtigen ist auch, dass US-Residents gar nicht zu allen Anlageformen Zugang haben. Viele Zertifikate, die im Euro-Raum gehandelt werden, dürfen von EU-Brokern nicht an US-Bürger und -Residents verkauft werden.
Zu beachten ist, dass man in den USA alle seine Konten im Ausland offen legen muss, wenn man bestimmte Vermögensgrenzen übersteigt. Das hat nichts mit der Versteuerung zu tun, sondern dient der Bekämpfung der Geldwäsche. Man muss diese beim FinCEN (Financial Crimes Enforcement Network) offenlegen, dies muss bis zum 30. Juni des Folgejahres geschehen, bei nicht einhalten drohen empfindliche Geldstrafen. Das Formular FinCEN Form 114 ist auszufüllen, wenn man Geld im Ausland (aus Sicht der USA) besitzt und über alle Konten hinweg mehr als USD 10.000 zu einem Zeitpunkt im Kalenderjahr besessen hat. Es reicht also das Limit an einem Tag überschritten zu haben, z.B. weil Aktien kurzfristig nach oben gegangen sind. Es sind alle Konten aufzuführen über die man Verfügen kann, also auch Konten seiner minderjährigen Kinder beispielsweise oder andere Konten zu denen man eine Vollmacht hat. Es spielt keine Rolle ob man Zinsen bekommt. Die Konten des Ehepartners müssen auch aufgeführt werden auch wenn man auf diese Konten kein Zugriff hat. Die Berechnung kann bei Konten mit viel Bewegung natürlich aufwendig sein, man muss pro Konto den maximalen Kontostand angeben. Man muss die Werte auch mit einem bestimmten Kurs umrechnen und in USD angeben.
Einkünfte aus ausländischen Unternehmen
BearbeitenFalls man als US-Resident signifikante Anteile an einer ausländischen Firma (und sei es nur eine in Deutschland weiterbestehende Ein-Mann-GmbH) hält, müssen jährliche Bilanzdaten der Firma mit der Steuererklärung auf einem zusätzlichen Formular abgegeben werden. Diese müssen obendrein den US-Buchhaltungsregeln entsprechen, schon um eventuelle Bedenken des IRS zu zerstreuen, dass die Firma eventuell ein tax shelter ist. Wenn letzteres nicht gelingt, drohen erhebliche Komplikationen und Kosten.
Siehe auch
- Immobilienerwerb (Property Tax, School Tax)
Weblinks
Bearbeiten- http://www.irs.gov/ Internal Revenue Service: Steuerformulare für die federal tax