Aus Deutschland in die USA umziehen: In den USA ein Kind bekommen

Startseite | Einleitung | Literatur und Weblinks | Druckversion

Vor dem Umzug: Angelegenheiten in Deutschland ordnen | Rente und Altersvorsorge | Wertpapiere | Arztbesuch und Impfungen | Papiere | Devisenbeschaffung | Was man mitnehmen sollte | Was man nicht mitnehmen sollte | Elektrizität | Umzug organisieren | Haustiere | Flug und Einreise

Nach dem Umzug: Unterkunft | Immobilienerwerb | Einen Haushalt starten | Telefon, Internet, Post | Social Security | Banken und Zahlungsmittel | Krankenversicherung und Gesundheit | Mietwagen | Autokauf | Amerikanischer Führerschein

Leben in den USA: Arbeiten in den USA | Steuern | Ehepartner | Kinder | In den USA ein Kind bekommen | Bürgerrechte und -pflichten | Artikel, die in den USA wider Erwarten doch erhältlich sind | Nützliche USA-Daten

In den USA ein Kind bekommen

Bearbeiten

Ein Arbeitsverhältnis mit einem amerikanischen Arbeitgeber schwanger oder mit akutem Kinderwunsch anzutreten, dürfte wegen des miserablen Mutterschutzes in den USA wenig ratsam sein. Dieses Kapitel wurde dennoch aufgenommen, weil viele Ehefrauen deutscher Arbeitsmigranten, die kein eigenes Visum und damit keine Arbeitserlaubnis haben, die erzwungene berufliche Auszeit als Gelegenheit zur Familiengründung ansehen. Um es vorwegzunehmen: Wenn man dabei auf die Nähe von Eltern, Geschwistern und deutschen Freundinnen verzichten kann (das fällt manchen Frauen leichter, anderen schwerer) und auch die finanziellen Rahmenbedingungen stimmen, ist das nicht die schlechteste Art und Weise, einen vorübergehenden USA-Aufenthalt zu verbringen bzw. einen längerfristigen Aufenthalt zu beginnen, denn die USA sind ein überaus kinderfreundliches Land, das Familien mit Kindern trotz fehlender sozialer Vergünstigungen eine weitaus höhere Lebensqualität bietet als Deutschland.

Schwangerschaft

Bearbeiten

Wenn man schwanger in die USA einreist, kann die Suche nach einer Krankenversicherung schwierig werden, da viele profitorientierte Versicherungen schwangere Frauen nicht aufnehmen. Auch Reisekrankenversicherungen, die in Deutschland abgeschlossen wurden, übernehmen meist keine Kosten, die durch Schwangerschaft und Geburt entstehen. Am aussichtsreichsten ist die Bewerbung bei einer HMO oder PPO (siehe Krankenversicherung). Im Zweifelsfall sollte der berufstätige Partner seinen amerikanischen Arbeitgeber fragen, wie das Problem gelöst werden kann.

Mit Schwierigkeiten müssen Sie auch rechnen, wenn der Umzug in den letzten Schwangerschaftsmonat fällt, da die meisten Fluggesellschaften schwangere Frauen dann nicht mehr mitnehmen.

Für die medizinische Betreuung schwangerer Frauen sind in den USA nicht Gynäkologen (Gynecologists) zuständig, sondern Geburtshelfer (Obstetricians). Das sind niedergelassene Frauenärzte, die auch auf dem Gebiet der Geburtshilfe einschließlich der Durchführung von Kaiserschnitten ausgebildet sind. Der Arzt, der eine Frau während der Schwangerschaft betreut, wird meist auch die Geburt leiten. Die Entbindung findet in einem Krankenhaus statt, an das der Arzt vertraglich gebunden ist. Wenn Sie Ihr Kind in einem bestimmten Krankenhaus zur Welt bringen wollen (z. B. dem nächstgelegenen), müssen Sie sich rechtzeitig erkundigen, welche Ärzte dort entbinden.

Aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen bieten in zunehmendem Umfang auch Hebammen (midwife, certified nurse midwife, kurz: CNM) ihre Leistungen an. In größeren Städten gibt es von Hebammen geleitete Geburtshäuser (birth centers). Etwa 4% der Kinder kommen in solchen Zentren zur Welt. Meist jedoch gehören Hebammen zu einem Team niedergelassener Obstetricians; andere arbeiten allein bzw. mit Kolleginnen in einer eigenen Praxis und entbinden in einem Krankenhaus, mit dem sie vertraglich verbunden sind. Anders als in Deutschland werden Hebammen bei einer Krankenhausgeburt nicht routinemäßig hinzugezogen. In den meisten Bundesstaaten leiten Hebammen auch Hausgeburten; in einigen Bundesstaaten (z. B. Illinois, Maryland und Washington, D. C.) ist ihnen dies jedoch verboten.

Abgesehen davon, dass der Arzt bzw. die Hebamme, von der man während der Schwangerschaft betreut wird, auch die Entbindung leitet, unterscheidet sich für eine Frau, die ein Kind bekommt, die Betreuung und medizinische Versorgung in den USA nur wenig von der in Deutschland (abgesehen von einer einzigen Ultraschalluntersuchung um die 20. SSW herum zumindest in MA; außerdem werden die Eisenwerte nicht bei jedem Praxisbesuch überprüft, sondern nur zweimal). Einen Mutterpass, wie er in Deutschland üblich ist, erhält man allerdings nicht. Und um sich vor Schadensersatzansprüchen zu schützen, legen amerikanische Ärzte mehr Wert als ihre deutschen Kollegen auf bestimmte Untersuchungen. Beispielsweise werden Schwangere, die über 35 Jahre alt sind, mit noch mehr Nachdruck als in Deutschland zu pränataldiagnostischen Verfahren wie Triple-Test (multiple marker screening, AFP test) oder Fruchtwasseruntersuchung (amniocentesis, kurz: amnio) angehalten. Für Frauen, die solche Untersuchungen ablehnen – z. B. weil ein Schwangerschaftsabbruch nach der 20. Woche für sie aus ethischen Gründen nicht in Betracht kommt – gibt es wie in Deutschland Gelegenheit zu Ultraschalluntersuchungen, die bereits in der 10. Schwangerschaftswoche erste Hinweise auf Anomalien (z. B. Down-Syndrom) liefern können.

 
In den USA werden rund 85% der Kinder im Krankenhaus geboren.

Aus demselben Grund – um bei Komplikationen Schadensersatzforderungen vorzubeugen – werden Geburten in den USA häufiger als in Deutschland hormonell eingeleitet (induced). Während es in Deutschland oft kein Problem ist, ein Kind, das keinerlei Anzeichen von Stress zeigt, zwei Wochen zu „übertragen“, werden amerikanische Ärzte bereits eine Woche nach Verstreichen des errechneten Geburtstermins nervös und drängen auf eine Einleitung der Geburt.

Leichter als in Deutschland ist in amerikanischen Krankenhäusern der Zugang zu einem wirkungsvollen Schmerzmanagement. Während in Deutschland nur ca. 20% der Frauen eine Periduralanästhesie (epidural) verlangen und erhalten, sind es an amerikanischen Krankenhäusern oft mehr als 85%. Da eine Periduralanästhesie durch einen Anästhesisten verabreicht werden muss, ist sie nur im Krankenhaus möglich; in kleineren Krankenhäusern empfiehlt es sich allerdings, rechtzeitig zu fragen, ob ein Anästhesist rund um die Uhr im Hause ist. Auch Hebammen, die im Krankenhaus entbinden, haben keine Einwände, wenn die Frau eine Periduralanästhesie wählt. Wer will, kann sein Kind natürlich auch ohne Schmerzmedikamente zur Welt bringen und sich dabei auf die Unterstützung von Hebammen, Doulas, Hypnosetherapeutinnen und anderen Spezialistinnen verlassen, zu denen freilich rechtzeitig Kontakt aufgenommen werden muss.

Wesentlich höher als in Deutschland ist in den USA seit jeher die Bereitschaft der Ärzte zur Schnittentbindung (cesarean section, c-section), die z. B. bei Steißlagen und bei Frauen, die früher bereits per Kaiserschnitt entbunden haben, meist routinemäßig gewählt wird. Die Ärzte fürchten teure Schadensersatzklagen und operieren im Zweifelsfall lieber einmal zu viel als einmal zu wenig, dies geht so weit das verschiedene Ärzte nur per Kaiserschnitt entbinden da sie keine Versicherung für normale Geburten haben. Trotz aller Bemühungen, diese Zahl zu senken, beträgt der Anteil der Schnittgeburten in den USA mittlerweile 33% (laut CDC 2010). Wer auch unter etwas komplizierten Bedingungen (Steißlage, eine frühere Schnittentbindung VBAC, Mehrlingsgeburt) eine Vaginalgeburt vorzieht, findet dafür nur selten einen Spezialisten. Minimieren kann man das Risiko einer unnötigen Schnittgeburt auch, indem man von vornherein sicherstellt, dass eine Hebamme die Geburt leiten wird, so dies möglich ist. Im Gegensatz zu Deutschland wo bei jeder (geplanten) Geburt eine Hebamme anwesend zu sein hat (also auch wenn diese im Krankenhaus stattfindet) ist dies in den USA nicht erforderlich. Die meisten Geburten finden unter Aufsicht eines Arztes oder einer Ärztin statt, eventuell aber auch nur mit einer Schwester. Viele Krankenhäuser haben keine Hebammen, manche dulden auch nicht wenn man seine eigene Hebamme oder Doula (Geburtshelferin ohne weitere Ausbildung) mitbringen möchte. In einigen Bundesstaaten gibt es Initiativen die für das Recht einer Geburt mit Hebamme kämpfen. Wer bereits jetzt eine Geburt in den USA plant sollte sich rechtzeitig über die Möglichkeiten am entsprechenden Wohnort informieren. In manchen Bundesstaaten ist es trotzdem nicht einfach eine Hebamme zu finden, Entfernung von 50 Meilen und mehr sind selbst in dicht besiedelten Gebieten möglich (in ganz Florida gibt es z.B. gerade 80 Midwifes). Alternativen zur Krankenhausgeburt sind in großen Städten grundsätzlich leichter zu finden als in Kleinstädten und ländlichen Regionen. Auch Hausgeburten sind in vielen Bundesstaaten möglich und werden von jungen Paaren oft schon aus Kostengründen bevorzugt, aber Vorsicht: in manchen Bundesstaaten macht man sich mit einer Hausgeburt strafbar. Die meisten Kinder kommen daher leicht verständlich im Krankenhaus zur Welt. Die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser unterscheidet sich erheblich; infolgedessen findet man in großen Städten Geburtsstationen (labour & delivery units), die deutlich komfortabler und aufwändiger eingerichtet sind als viele deutsche Stationen, ja vom Aussehen eher an ein Luxushotel erinnern als an ein Krankenhaus. Daneben gibt es aber auch Stationen, in denen nicht einmal Duschen, geschweige denn spezielle Einrichtungen wie z. B. Becken für Wassergeburten vorhanden sind. Die Geräteausstattung ist jedoch meist sehr modern, die Betreuung sehr vom einzelnen Haus abhängig in vielen Gegenden leider bei weitem nicht so sachkundig und gut wie in Deutschland. Es empfiehlt sich sehr in ein großes und renommiertes Krankenhaus zu gehen, diese beschäftigen oft Hebammen oder zumindest Doulas und bieten ein geringeres Risiko für Komplikationen.

Männliche Neugeborene werden in den USA am Tag nach der Geburt routinemäßig beschnitten (circumcision). Wer seinem Kind diesen medizinischen Eingriff ersparen will, sollte seinen Arzt rechtzeitig darauf hinweisen.

Die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus nach der Geburt beträgt für Mutter und Kind üblicherweise bei natürlichen Geburten zwei Tage, bei Schnittgeburten etwa 5 Tage.

Staatsbürgerschaft und Papiere

Bearbeiten
 
Für ein in den USA geborenes Kind können Sie einen amerikanischen Pass beantragen.

Ein in den USA geborenes Kind besitzt unabhängig von der Nationalität seiner Eltern automatisch die amerikanische Staatsbürgerschaft. Einen Reisepass können Sie in Ihrem zuständigen Postamt beantragen. Sie müssen dafür einen Termin vereinbaren, zu dem Sie dann gemeinsam mit Ihrem Ehepartner erscheinen. Auch das Kind müssen Sie mitbringen, weil der Postbeamte es fotografieren muss. Ein Antragsformular können Sie von der Website der Post herunterladen und schon vorher ausfüllen. Außerdem benötigen Sie eine Geburtsurkunde des Kindes (Original), die Social-Security-Nummer des Kindes und Ihre eigenen Reisepässe. Die Geburtsurkunde wird einbehalten, Sie bekommen sie erst mit dem fertigen Pass zurück. Wenn Sie für das Kind bereits früher einmal einen Pass erhalten haben, der inzwischen nicht mehr gültig ist, müssen Sie auch diesen alten Pass einreichen.

Beim Antrag auf einen amerikanischen Reisepass werden Gebühren von rund 100 Dollar fällig. Für diese Gebühren sollten Sie entweder ein Scheckheft bereithalten oder eine Debit Card, damit Sie am Postschalter eine Money Order kaufen können. Eine Kreditkarte können Sie in diesem Fall nicht verwenden. Den Pass erhalten Sie nach 1-2 Monaten Bearbeitungszeit mit der Post. Er ist fünf Jahre gültig und muss dann neu beantragt werden.

Sofern das Kind mindestens einen deutschen Elternteil hat, hat es automatisch auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sofern allerdings der deutsche Elternteil des Kindes nach dem 1. Januar 2000 im Ausland geboren wurde, muss die Geburt des Kindes innerhalb des ersten Jahres über die zuständige Auslandsvertretung im Geburtenregister eingetragen werden, um die deutsche Staatsbürgerschaft auf das Kind übertragen zu können. Ein Formular können Sie von der Website der Botschaft herunterladen. Es wird empfohlen, gleich auch einen deutschen Reisepass zu beantragen. Wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen und es sich um das erstgeborene Kind handelt, müssen beide Elternteile die Botschaft persönlich aufsuchen, um dort eine Erklärung über den für das Kind gewählten Familiennamen abzugeben. Da jüngere Geschwister den einmal gewählten Namen automatisch erhalten, reicht bei ihnen die Geburtsmitteilung und der Passantrag; eine Namenserklärung ist in diesem Fall nicht nötig.

Bei Besuchen außerhalb der USA ist unbedingt ein US-Pass erforderlich, da jeder US-Bürger (und damit jedes in den USA geborene Kind, unabhängig von allfälliger Doppelbürgerschaft) verpflichtet ist, bei der Einreise in und Ausreise aus den USA sich mit US-Papieren auszuweisen. Ebenso sind deutsche Staatsbürger verpflichtet, sich bei der Einreise in Deutschland und bei der Ausreise aus Deutschland mit dem deutschen Reisepass auszuweisen.

Siehe auch

Bearbeiten