Verwaltungsrecht in der Klausur/ § 4 Die Fortsetzungsfeststellungsklage

§ 4 Die Fortsetzungsfeststellungsklage

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1 Der gutachterlichen Prüfung der Fortsetzungsfeststellungsklage liegt die folgende Struktur zugrunde:

Einführungsvideo zur Fortsetzungsfeststellungsklage Teil 1 (Dieses Video wurde von den Studierenden Carl Cevin-Key Coste, Jana Kramp und Julia Ziegler im Rahmen des von Dr. Gabriele Buchholtz und Dr. Anika Klafki angebotenen Kurses Peer2Peer Lehrvideos am Lehrstuhl von Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M. (Iowa) an der Bucerius Law School produziert. Dieses Werk ist unter einer Creative-Commons-Lizenz, Namensnennung-Share-Alike 4.0 International Public License (CC BY-SA 4.0), lizenziert.
Einführungsvideo zur Fortsetzungsfeststellungsklage Teil 2 (Dieses Video wurde von den Studierenden Carl Cevin-Key Coste, Jana Kramp und Julia Ziegler im Rahmen des von Dr. Gabriele Buchholtz und Dr. Anika Klafki angebotenen Kurses Peer2Peer Lehrvideos am Lehrstuhl von Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M. (Iowa) an der Bucerius Law School produziert. Dieses Werk ist unter einer Creative-Commons-Lizenz, Namensnennung-Share-Alike 4.0 International Public License (CC BY-SA 4.0), lizenziert.

A. Zulässigkeit

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (dazu bereits § 1 Rn. 162 ff.)
II. Statthafte Klageart (dazu einführend § 1 Rn.222 ff. und ausführlich Rn. 2 ff.)
III. Klagebefugnis (dazu Rn. 33 ff.)
IV. Vorverfahren (dazu Rn. 36 ff.)
V. Klagefrist (dazu Rn. 40 ff.)
VI. Beteiligte (dazu Rn. 44)
VII. Zuständiges Gericht (dazu Rn. 45 ff.)
VIII. Rechtsschutzbedürfnis (dazu Rn. 50 ff.)

B. Begründetheit (zur Struktur der Begründetheitsprüfung einführend Rn. 59 ff.)

Variante 1: Anfechtungskonstellationen

I. Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts (dazu bereits im Einzelnen § 2 Rn. 553 ff.)
II. Verletzung in subjektiven Rechten (dazu bereits § 2 Rn. 828 ff.)

Variante 2: Verpflichtungskonstellationen

I. Anspruchsgrundlage
II. Anspruchsvoraussetzungen
III. Spruchreife? Ansonsten Bescheidungsantrag

Zur Fortsetzungsfeststellungsklage im Polizei- und Ordnungsrecht Rn. 62 ff. und im Kommunalrecht Rn. 65 ff.