Verwaltungsrecht in der Klausur/ § 11 Öffentliche Ersatzleistungen vor den Zivilgerichten
§ 11 Öffentliche Ersatzleistungen vor den Zivilgerichten
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1 Wie bereits gezeigt, werden öffentliche Ersatzleistungen nicht allein vor den Verwaltungsgerichten verhandelt, sondern sind infolge diverser Sonderzuweisungen (näher § 5 Rn. 161 ff.) auch vielfach Gegenstand der Zivilgerichtsbarkeit. Die betreffenden Ansprüche lassen sich also prozessual nicht in das öffentliche Recht einbetten und werden daher hier gesondert behandelt.