Benutzer:OpenRewi/ OpenRewi-Anleitungen/ Formalia

Achtung: Diese Anleitungen sind veraltet, bitte nutzt die neu strukturierten Anleitungen hier.

Wenn ihr findet, dass in den neuen Anleitungen etwas fehlt oder dass Inhalte diskussionswürdig sind, könnt ihr diese gerne um einen Kommentar oder gleich um eine konkrete Änderung ergänzen und/oder das Thema im passenden Kanal der Nextcloud-Talk-App aufwerfen.

Wir bitten euch dringend, die Formalitäten von OpenRewi zu beachten. Das spart uns allen Arbeit im Peer-Review und bei der Überarbeitung von an Verlagen verschickten Texten.

Im Einzelnen stimmt euch bitte mit den Herausgeber:innen ab, soweit ihr bzgl. einer Formatierungsfrage hier keine Antwort findet. Den Herausgeber:innen ist es zudem freigestellt, abweichende Formatvorgaben zu machen.[1]

Gliederung / Benennung der Überschriften

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Das Lehrbuch soll in der Druckfassung in §§ gegliedert sein. Die Zuordnung der §§ zu den einzelnen Kapiteln übernehmen die Herausgeber:innen.

Entsprechend der üblichen Gliederung sollen sich in jedem Kapitel die folgenden Gliederungsebenen wiederfinden:
A.
I.
1.
a)
aa)

Struktur Lehrbuch-Kapitel

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Die einzelnen Kapitel setzen sich zusammen aus:

1. dem notwendigen Vorwissen/den Lernzielen

2. der Ausarbeitung,

3. (optional) Wissen für das zweite Staatsexamen mit eigener Überschrift

4. Einer Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

5. Weiterführender Studienliteratur

6. Fußnoten

Der zentrale Begriff innerhalb einer Sinneinheit soll fett markiert werden. Darauf kann später auch ein Stichwortverzeichnis aufbauen.

Bitte beachtet bei euren Ausführungen auch, ob es zu Überschneidungen mit anderen Themen kommen könnte. Bevor ihr einen Aspekt unnötig vertieft, stimmt euch nochmal mit den betroffenen Autor:innen ab und verlinkt auf den Teil, der schon ausgearbeitet worden ist (siehe unten – Verlinkung zwischen OpenRewi Materialien).

Struktur Fallbuch-Kapitel

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Die Falllösungen setzen sich zusammen aus:

  1. dem notwendigen Vorwissen / den behandelten Themen / einem Link auf den zugrundeliegenden Sachverhalt / der Zielgruppe
  2. der Ausarbeitung,
  3. Weiterführender Studienliteratur
  4. Einer Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
  5. Einem Erwartungshorizont an die Klausurkorrektur
  6. Fußnoten

Innerhalb der Ausarbeitung solltet ihr immer mal wieder didaktische Kommentare einbauen, die auf wichtige Punkte im Erwartungshorizont Bezug nehmen. Hierfür wählt ihr unter Einfügen/Vorlage die Vorlage „OpenRewi/Didaktik“ aus, klickt auf „Inhalt“ und gebt den von euch gewünschten Text ein, oder im Quelltexteditor schreibt ihr {{Vorlage:OpenRewi/Didaktik|Inhalt=Hier liegt ein Schwerpunkt der Klausur.}} , um folgende Box zu erhalten:

Klausurtaktik

Hier liegt ein Schwerpunkt der Klausur.

Wenn ihr den Inhaltstext eurer Klappbox verändern wollt, geht das nicht über die Buttons des visuellen Editors. Stattdessen müsst ihr innerhalb des Eingabefeldes „Inhalt“ folgende Symbole (Wiki-Markup, siehe hierzu unter „Fortgeschritten“ diese Anleitung verwenden, um zum Beispiel folgende Formatierungen zu bekommen '''fettgedruckt'''<ref>Text eurer Fußnote</ref>.

Inhaltliche Gestaltung des Abschnitts: Die vier Ebenen

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Zentrales Anliegen ist uns, dass ihr bei der Bearbeitung eurer Abschnitte immer die Adressat:innen im Kopf habt. Die Ausführungen sollen sich dafür drei Ebenen zuweisen lassen. Die Ausführungen setzen dafür immer auf Ebene 1 an. Wenn es mehr zu wissen gibt, erfolgen Ausführungen auf Ebene 2 und womöglich auf Ebene 3; sodann kann mit einem neuen Aspekt auf Ebene 1 fortgefahren werden.

Bitte stimmt mit den Herausgeber:innen ab, welche Ebenen für das von euch bearbeitete Lehrbuchprojekt vorgesehen sind. Es ist also durchaus zulässig, dass sich ein Lehrbuch allein auf Ebene 1 bewegt.

1. Ebene – Grundwissen

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Was muss eine Einsteiger:in wissen? Worum geht es überhaupt? Was sind die „Ecken und Freistöße“ die jede:r beherrschen muss? Wie formuliere ich gezielt Obersätze und stelle die zentralen Streitstände in einer ausreichenden Breite dar? Diese Ebene ist der Kern eures Textes und bedarf keiner speziellen Formatierungen. Je nach Buchprojekt könnt ihr hier positive Beispiele auf dem Skript- oder Lehrbuchmarkt suchen. Was ist in der gängigen Literatur das absolut wichtigste Wissen? Darunter leidet nicht die Wissenschaftlichkeit der Beiträge, da ihr über die folgenden Ebenen beliebig tief in euer Thema einsteigen könnt.

Optional: 2. Ebene – Examenswissen

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Was will ein Examenskandidat darüber hinaus wissen? Welche Aspekte muss man genauer und wenn ja, in welcher Tiefe erläutern können, um eine Examensklausur gut zu schreiben? Wie stellt man sie gut und strukturiert in der Klausur dar? Diese Ausführungen fügt ihr über eine Vorlage ein. Im visuellen Editor wählt ihr hier Einfügen / Vorlage / „OpenRewi/Examenswissen“ (Inhalt dort über die Schaltfläche „Inhalt“ einfügen) und im Quelltext-Editor schreibt ihr {{Vorlage:OpenRewi/Examenswissen|Inhalt=Hier steht der Text.}}, um folgende Darstellung zu erhalten:

Examenswissen: Hier steht der Text, der wichtig für die erste juristische Prüfung ist.

Optional: 3. Ebene – weiterführendes Wissen/Landesrecht

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Was könnte unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten in Hausarbeiten darüber hinaus von besonderer Relevanz sein? Hier besteht auch Raum für eigene wissenschaftliche Gedanken, die man in einer Klausur eher nicht vertiefen würde. In diesen Abschnitten kann durchaus der wissenschaftliche Ansatz verstärkt zur Geltung kommen, um den Leser:innen auch ein vertieftes Verständnis der einer Frage zugrunde liegenden Zusammenhänge zu ermöglichen und Hinweise für wissenschaftliche Ausarbeitungen zu bieten. Die Ausführungen sollten in einer standardmäßig zugeklappten Klappbox vorkommen. Hierfür wählt ihr unter Einfügen/Vorlage die Vorlage „OpenRewi/Kritik“ aus, klickt auf „Inhalt“ und gebt den von euch gewünschten Text ein, um folgende Box zu erhalten:

Weiterführendes Wissen

Hier steht euer kritischer Text, der ebenfalls formatiert oder mit Fußnoten [2] versehen werden kann.

Wenn ihr den Inhaltstext eurer Klappbox verändern wollt, geht das nicht über die Buttons des visuellen Editors. Stattdessen müsst ihr innerhalb des Eingabefeldes „Inhalt“ folgende Symbole (Wiki-Markup, siehe hierzu unter „Fortgeschritten„ diese Anleitung verwenden, um zum Beispiel folgende Formatierungen zu bekommen '''fettgedruckt'''<ref>Text eurer Fußnote</ref>.

Sofern ihr im Buchprojekt abgestimmt habt, dass Landesrecht ebenfalls eine Rolle spielen darf, könnt ihr die Vorlage „OpenRewi/Landeswissen“ nutzen, welche wie folgt aussieht:

Landesspezifisches Wissen für Berlin

Hier steht euer bundeslandspezifischer Text. Gegebenenfalls erst am Ende des Kapitels, wenn es eigentlich um bundesweit relevantes Recht geht.

Optional: 4. Ebene – zweites Staatsexamen

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Bei wem es sich thematisch anbietet und wer dafür die Kapazitäten hat, kann als 4. Ebene auch noch Aspekte einbringen, die eine besondere Rolle in den Klausuren für das 2. Examen spielen, etwa die Tenorierung. Sie sollte sich wenn als eigener Gliederungspunkt am Ende der Ausführungen finden.

Beispiele/Formulierungsbeispiele

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Beispiele lockern abstrakte Texte auf. Ihr könnt sowohl allgemeine Beispiele aus Lebenssachverhalten einfügen als auch spezielle Formulierungsbeispiele als Hinweise für die Klausurlösung einfügen. Für beide gibt es jeweils unterschiedliche Vorlagen.

Allgemeine Beispiele

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Eure Ausführungen sollten gerne mit konkreten Beispielen angereichert werden. Beispiele fügt ihr über eine Vorlage ein. Im visuellen Editor wählt ihr hier Einfügen / Vorlage / „OpenRewi/Beispiel“ (Inhalt dort über die Schaltfläche „Inhalt“ einfügen) und im Quelltext-Editor schreibt ihr {{Vorlage:OpenRewi/Beispiel|Inhalt=Hier steht der Text eures Beispiels.}}, um folgende Darstellung zu erhalten:

Beispiel: Hier steht der Text eures Beispiels.

Optional könnt ihr euren Beispielen noch einen oder mehrere Oberbegriffe/Bezugspunkte mitgeben. Im visuellen Editor wählt ihr hier Einfügen / Vorlage / „OpenRewi/Beispiel“ (Inhalt dort über die Schaltfläche „Inhalt“ einfügen und Bezugspunkt über „Bezugspunkt“ einfügen) und im Quelltext-Editor schreibt ihr {{Vorlage:OpenRewi/Beispiel|Inhalt=Hier steht der Text eures Beispiels.|Bezugspunkt=für Thema XY}} , um folgende Darstellung zu erhalten:

Beispiel für Thema XY: Hier steht der Text eures Beispiels.

Formulierungsbeispiele (für die Klausurlösung)

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Wenn ihr spezielle Formulierungsbeispiele für die Klausur geben wollt, gibt es dafür eine eigene Vorlage. Im visuellen Editor wählt ihr hier Einfügen / Vorlage / „OpenRewi/Formulierung“ (Inhalt dort über die Schaltfläche „Inhalt“ einfügen) und im Quelltext-Editor schreibt ihr {{Vorlage:OpenRewi/Formulierung|Inhalt=Die Klage ist begründet.}}, um folgende Darstellung zu erhalten:

Formulierungsbeispiel
„Die Klage ist begründet.“

Optional könnt ihr euer Formulierungsbeispiel noch auf einen oder mehrere Oberbegriffe/Bezugspunkte beziehen. Im visuellen Editor wählt ihr hier Einfügen / Vorlage / „OpenRewi/Formulierung“ (Inhalt dort über die Schaltfläche „Inhalt“ einfügen und Bezugspunkt über „Bezugspunkt“ einfügen) und im Quelltext-Editor schreibt ihr {{Vorlage:OpenRewi/Formulierung|Inhalt=Die Klage ist begründet.|Bezugspunkt=Ergebnis}} , um folgende Darstellung zu erhalten:

Formulierungsbeispiel Ergebnis
„Die Klage ist begründet.“

Wissenstest

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Unsere Materialien sollen interaktiv sein. Dafür könnt ihr auf unserer Website openrewi.org kleine Übungen (sogennante „H5P-Elemente“) erstellen. Es gibt viele verschiedene Übungstypen. Klassische wie Multiple-Choice-Tests oder ausgefalleneres wie Memory/Kreuzworträtsel. Eurer Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt. Auch Audio-Dateien oder Videos sind möglich. Ein paar bei uns eingesetzter Beispiele findet ihr unter diesem Link.

Um interaktive Übungen zu erstellen, müsst ihr folgende Schritte vornehmen:

  1. Gehe auf https://openrewi.org/wp-login.php und melde dich mit den von den Herausgeber:innen zugewiesenen Accountdaten an. Für das Team Grundrechte finden sich die Login-Daten unter diesem Link in unserer internen Nextcloud
  2. Klicke auf H5P-Inhalt/Erstellen und suche einen passenden Inhalt. Beispiele gibt es unter diesem Link.
  3. Fülle die pro Aufgabentyp notwendigen Felder aus
  4. Klicke oben rechts auf „Erstellen“
  5. Teste deinen Wissenstest selbst
  6. Kopiere den Shortcode oben rechts
  7. Suche die „Wissenstest-Seite“ für dein Buch, welche von den Herausgeber:innen angelegt worden ist (den Link bekommst zu zugewiesen)
  8. Erstelle einen Absatz und gegebenenfalls eine Überschrift für dein Thema
  9. Kopiere den Shortcode an die gewünschte Stelle – manchmal kann es etwas dauern, bis der Test angezeigt wird. Am besten einfach den Browser neu starten, den Cache löschen oder einen Test mit einem anderen Gerät machen.
  10. Setze einen Anker: Klicke deinen Shortcode an, über die Seitenleiste bei „Erweitert“ kannst du dann einen aussagekräftigen Begriff ohne Leerzeichen wählen.
  11. Füge im Wikibook die Vorlage „OpenRewi/Wissenstest“ und gebe als Link den Link auf die Wissenstest-Seite (Punkt 7) deines Buches ergänzt um „#“ und den Namen deines Ankers ein.
  12. Klicke auf „Veröffentlichen“ und teste, ob der Link auf deinen Wissenstest funktioniert.
 

Für die Erstellung gibt es ebenfalls ein Lernvideo, das ihr unter diesem Link mit folgenden Inhalten findet:

  • Was ist H5P und welche interaktiven Übungen kann ich damit bauen?
  • Wo bekomme ich alle nötigen Login-Daten?
  • Wie erstelle ich eine Übung auf unserer Wordpress-Seite?
  • Wie füge ich die Übung auf der Übungsseite ein?

Beispiel:

  Teste dein Wissen in unserem Lernbereich

Verlinkungen zwischen den OpenRewi Materialien

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Bitte verweist auf bereits geschriebene Inhalte eures Projektes oder die Inhalte anderer OpenRewi Bücher, wenn ihr euch auf ein Thema bezieht, das für euer Kapitel relevant ist, aber schwerpunktmäßig an einem anderen Ort bearbeitet wird. Das gilt gerade für praktische Anwendungsfälle und Übungen.

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Wenn ihr auf einzelne zentrale (Rechts-)Begriffe verweist, die in anderen Kapiteln oder Büchern erklärt werden, solltet ihr nur diese Begriffe im Ausgangstext verlinken.

Beispiel: Bei Art. 5 II GG handelt es sich um einen qualifizierten Gesetzesvorbehalt.

Wenn ihr auf ganze Abschnitte verweisen wollt, die einen bestimmten Problemkomplex bearbeiten, solltet ihr den Link in das aktive Verb des Satzes setzen, in dem ihr in euren Texten das Problem beschreibt.

Beispiel: Im Rahmen der Schranken eines Grundrechtes muss genau zwischen Schranke und Schrankenvorbehalt differenziert werden.

In einer Fußnote sollte nicht auf OpenRewi-Materialien verlinkt werden. Diese behalten wir uns für externe Quellen vor.

Technische Umsetzung der Verlinkung

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Wenn ihr auf einen anderen Ort verweisen wollt, habt ihr dazu zwei Möglichkeiten:

  1. ein pauschaler Verweis auf das gesamte Kapitel:
    1. im visuellen Editor markiert ihr den zu verlinkenden Text und klickt dann auf das Link-Symbol oder drückt Strg+K // dort gebt ihr „OpenRewi/ Name eures Buches/ Name des Kapitels“ ein und klickt auf fertig oder die vorgeschlagenen Verlinkungen.
    2. bei der Arbeit im Quelltext benutzt ihr die Syntax [[OpenRewi/ Name eures Buches/ Name des Kapitels|Text der für den Link erscheinen soll]]
  2. ein genauer Verweis auf eine bestimmte Stelle in einem Kapitel: Wenn es euch auf einen Satz oder Abschnitt ankommt, könnt ihr einen sogenannten „Anker“ am Zielort setzen, der auf eurer Zielseite für Leser:innen nicht sichtbar ist.
    1. Das Einfügen des Ankers ist von eurem Arbeitsmodus abängig
      1. Dazu geht ihr im visuellen Editor auf die Seite und fügt über Einfügen/Vorlage die Vorlage „Anker“ ein. Dem Anker müsst ihr einen kurzen aussagekräftigen Namen geben, siehe unten den Hinweis zur Benennung.
      2. Im Quelltext-Editor gebt ihr auf der Zielseite {{Anker|Name eures Ankers}}
    2. Jetzt fügt ihr bei der Verlinkung an das Ende eurer Zielseite einfach „#Anker:Name eures Ankers“ an. Die oben genannte URL würde dann so aussehen: OpenRewi/ Name eures Buches/ Name des Kapitels#Anker:Name eures Ankers oder im Quelltext [[OpenRewi/ Name eures Buches/ Name des Kapitels#Anker:Name eures Ankers|Text der für den Link erscheinen soll]]

Bei der Benennung eines Ankers solltet ihr einen möglichst konkreten Namen nutzen, der zu dem Abschnitt des Zielortes passt. Auf diese Weise können auch zukünftige Autor:innen, die von anderen Orten aus auf diese Stelle verlinken, den Anker ebenfalls nutzen. Zum Beispiel im Unterkapitel Schutzbereich {{Anker|Schutzbereich}}. Informationen zum Kapitel selbst müsst ihr in den Ankernamen nicht aufnehmen, da sich diese aus der Verlinkung auf das Kapitel ergeben.

Quellenangaben

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Bitte beachtet die folgenden Formalia für die Formatierung der Fußnoten. Wenn euch etwas fehlt oder etwas unklar sein sollte, ergänzt den Text bitte und schickt uns eine Nachricht in der Nextcloud-Talk-App.

Eine Liste unterschiedlicher Quellen frei lizenzierter/zugänglicher Dokumente findet ihr in dieser fortlaufend ergänzten Sammlung.

Sofern dies nach Maßstäben akademischer Redlichkeit (Plagiate!) zulässig ist, sollten Quellenangaben eher sparsam eingesetzt werden. Ihr solltet lediglich auf relevante Ausführungen in Quellen verweisen, um unterschiedliche Auffassungen und Streitstände gezielt nachvollziehen zu können. Fußnoten sollten also gesetzt werden, sofern dies didaktisch notwendig ist. Hierbei gelten folgende Prioritäten:

  1. Rechtsprechung (insbesondere solche, die auch offen im Internet zugänglich ist und daher verlinkt werden kann)
  2. externe Lehrbücher (schaut nach, ob es schon eine Publikation auf OpenRewi dazu gibt; ansonsten die klassischen Lehrbücher)
  3. Aufsätze (gerne auch solche, die Open Access verfügbar sind)
  4. Studienkommentare / Kommentare

Sind Quellen frei im Internet verfügbar, sollten diese Quellen in der Fußnote verlinkt werden. Die Verlinkung ermöglicht den Leser:innen einen direkten, unkomplizierten Zugriff, erleichtert so die Arbeit auch mit den Sekundärquellen und macht interaktives Lernen möglich. Wir haben eine Linksammlung für frei verfügbar Quellen angelegt.

Allgemeine Regeln für alle Fußnoten

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Autor:innennamen werden nicht kursiv gesetzt und der Vorname wird nicht genannt.

Das Zitat endet mit der Anfangsseite und der referierten Seite in geschweiften Klammern oder mit dem Kapitel sowie der Randnummer abgekürzt mit „Rn.“.

Binnenverweise (zum Beispiel „ebd.“, „[Fn. 3]“, ...) bei mehrmaliger Zitierung erfolgen grundsätzlich nicht.

Fußnoten schließen immer mit einem Punkt.

Datumsangaben enthalten keine vorangestellten Nullen – also „1.1.2011“ und nicht „01.01.2011“

Auflagen werden erst ab der zweiten Auflage genannt.

Monographien (Lehrbücher)

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Auflage und das Erscheinungsjahr sind mit anzugeben.

Beispiel: Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 19. Aufl. 2017, § 4 Rn. 17.

Sammelbandbeiträge (Handbücher, Festschriften)

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Sammelbandbeiträge beginnen mit der Autor:in gefolgt von „,in:“, gefolgt von dem Titel des Sammelbandes.

Der Titel des Beitrages wird nicht genannt.

Das Erscheinungsjahr ist mit anzugeben. Sofern notwendig (z.B. bei Handbüchern (HbStR)) ist der Band (abgekürzt Bd.) mit römischen Zahlen zu nennen.

Beispiel: Baer, in: Festschrift für XY, 2013, 1 (20 f.).

Beispiel: Britz, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd. IV 2003, 1 (20 f.).

Aufsätze

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Der Titel des Aufsatzes wird nicht genannt.

Beispiel: Barczak, JuS 2018, 238 (239).

Blogbeiträge

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Der Titel des Blogbeitrags wird ebenfalls nicht genannt.

Der Blogname selbst enthält den Link zum Artikel.

Am Ende steht das Datum der Veröffentlichung.

Ein Abrufdatum wird nicht genannt.

Beispiel: Wißgott, VerfBlog, 24.4.2021.

Kommentare

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Auflage (oder Ergänzungslieferung/Edition) und das Erscheinungsjahr (Datum bei Ergänzungslieferung/Edition) sind mit anzugeben.

Beispiel: Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 3 Rn. 9.

Beispiel: Ogorek, in: BeckOK GG, 45. Ed. 15.11.2020, Art. 10 Rn. 7.

Gerichtsentscheidungen

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Gerichtsentscheidungen sollen zunächst mit Gericht, „Beschl. v.“ oder „Urt. v.“ , Datum und Aktenzeichen angegeben werden.

Alternativ können sich Projekte dazu entscheiden, anstelle des Aktenzeichens die ECLI-Nummer in das Zitat einzubauen. Ein Beisiel für eine solche Zitierweise findet sich auf der Seite des EuGH.

Danach solltet ihr die jeweilige Randnummer der Entscheidung aufführen (zur Verlinkung der genauen Stelle siehe unten).

Sodann kann optional auf die Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung oder in Fachzeitschriften verwiesen werden. Am Ende des Zitats kann ein Entscheidungsname („Volkszählung“) angefügt werden.

Der Abschnitt bis zur Randnummer sollte dann auch verlinkt werden. Hierbei benutzt ihr bitte wann immer möglich frei zugängliche Gerichtsentscheidungen im Internet.

  • Bei der freien Datenbank OpenJur könnt ihr ebenfalls auf die genaue Randnummer verweisen. Dazu nehmt ihr die URL https://openjur.de/u/2311543.html und fügt ihr #rdnr sowie direkt drauf folgend eure Randnummer hinzu. Am Ende sieht das so aus https://openjur.de/u/2311543.html#rdnr16 Wenn eine Entscheidung bei OpenJur fehlt, könnt ihr einfach an post@openjur.de schreiben. Sie wird dann nachgetragen. -- Achtung: Die Randnummern bei OpenJur und den offiziellen Entscheidungen (z.B. bei Juris oder bei bundesverfassungsgericht.de) scheinen nicht überein zu stimmen. Deshalb empfehlen wir die Verweisung auf OpenJur erst mal nicht bis die Sache geklärt ist. Wir sind mit deren Admins im Kontakt.
  • Auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts sind alle Entscheidungen ab 1998. Wenn ihr hier auf eine spezielle Randnummer verlinken wollt, nehmt ihr den Link unterhalb des Zitierhinweises in der rechten Spalte wie http://www.bverfg.de/e/rk20210108_2bvr085220.html und fügt dort #abs direkt gefolgt von eurer Randnummern an. Am Ende sieht das so aus: http://www.bverfg.de/e/rk20210108_2bvr085220.html#abs16
  • Auf der Seite EUR-Lex für europäische Gesetze und Rechtsprechung kann ebenfalls auf die spezielle Randnummer verlinkt werden. Wenn ihr hier auf eine spezielle Randnummer verlinken wollt, nehmt ihr den Permalink im Menü der linken Spalte wie https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:62012CJ0131 und fügt dort #point direkt gefolgt von eurer Randnummern an. Am Ende sieht das so aus: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:62012CJ0131#point10
  • Eine andere Seite mit freiem Zugang auf viele höchstrichterliche Entscheidungen ist Servat. Für die Verlinkung auf eine konkrete Stelle im Urteil nehmt ihr die URL der Seite, also z.B. https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv115320.html und ergänzt dann #Rn[Nummer] oder #[Seitennummer] (Seitenzahlen und Randnummern unter 100 müssen dabei mit einer führenden Null versehen werden, also etwa #015 für Seite 15 der Entscheidung oder #rn023 für Randnummer 23 der Entscheidung). Die Verlinkung auf Rn. 164 der Entscheidung lautet also https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv115320.html#Rn164, die auf Seite 325 entsprechend https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv115320.html#325. Achtung allerdings: Die Randnummern bei älteren Urteilen sind keine amtlichen, sondern nur von diesem Server vergeben. Das BVerfG hat seit 1998 amtliche Randnummern.

Beispiel: BGH, Urt. v. 24.11.2020, Az.: VI ZR 415/19, Rn. 16 = BGHZ (…) = NJW (…).

Beispiel: BVerfG, Urt. v. 15.12.1999, Az.: 1 BvR 653/96, Rn. 85 = BVerfGE 101, 361 (382) – Caroline von Monaco I.

Abkürzungen

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Verbindliche Abkürzungen sind:
– a.a.O.
– Aufl.
– BR-Drucks.
– BT-Drucks.
– f./ff.
– Fn.
– Rn.
– i.d.F.
– i.V.m.
– m.w.N.

– BVerfG, OLG, BGH (und ähnliche übliche Abkürzungen für Gerichte)

Ansonsten soll nicht abgekürzt werden („zum Beispiel“, „im Sinne des“, „beziehungsweise“, „sogenannte“, „und so weiter“ ... werden also ausgeschrieben).

Gesetze sollen wie folgt angegeben werden:
→ § 1 II 1 VwVfG
→ § 1 I Nr. 2 VwVfG
→ § 3 I 1 Nr. 3a VwVfG

→ Art. 93 I Nr. 4a GG

→ § 90 II 2 HS 2 BVerfGG

Zwischen §§ beziehungsweise Art. und der folgenden Zahl, zwischen dieser und dem Absatz sowie zwischen Absatz und Satz sollte ein umbruchgeschütztes Leerzeichen stehen (normallang, Quelltext: &nbsp; für non-breaking space). Gleiches gilt für den Leerraum zwischen Nr. und der folgenden Zahl und je nach Länge des Gesetzeszitats auch für den Leerraum vor der Gesetzesbezeichnung.


Soweit der Verweis auf in der Ausbildung nicht als bekannt vorauszusetzende Gesetze erforderlich ist, sollten diese in der Fußnote mit Amtsblatt eingeführt werden. Auch Richtlinien sollten in der Fußnote eingeführt werden:
→ Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates v. 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl. 2001 L 12, 1

Weiterführende Studienliteratur

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Euren Abschnitt schließen Literaturhinweise ab. Bei den Literaturhinweisen soll es sich jedoch um keine seitenweise Aufzählung spezifischer Fachliteratur handeln; vielmehr sollen die Verweise auf die relevanten Ausführungen in Lehrbüchern zur Thematik und auf wenige, didaktisch gute Ausbildungsaufsätze und Übungsfälle insb. aus unseren eigenen Materialien (Fallbuch), daneben aus Ausbildungszeitschriften beschränkt werden. Alles Weitere könnt ihr in den Fußnoten abbilden.

Hier solltet ihr abweichend von den Vorgaben zu den Fußnoten vollständig zitieren, also Vor- und Nachname der Verfasser:in, Auflage und Erscheinungsjahr und auch den Titel von Aufsätzen.

Aufbauschemata

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Wenn ihr eure Texte mit Übersichtsschemata ergänzen wollt, könnt ihr mit einfachen Einrückungen arbeiten. Dafür müsst ihr im Quelltexteditor einfach einen Doppelpunkt vor der eingerückten Zeile einfügen.

: A. Erste Ebene
:: I. Erste Unterebene
::: Erläuterungen [[Benutzer:OpenRewi|zu jenem Problem, das gleichzeitig verlinkt ist]]
:: II. Zweite Unterebene
::: 1. Noch eine Stufe tiefer
:::: Erläuterungen
: B. Zweite Ebene

Führt zu dieser Darstellung:

A. Erste Ebene
I. Erste Unterebene
Erläuterungen zu jenem Problem, das gleichzeitig verlinkt ist
II. Zweite Unterebene
1. Noch eine Stufe tiefer
Erläuterungen
B. Zweite Ebene

Toll ist, wenn ihr die relevanten Überschriften und Punkte mit den jeweiligen Stellen in den Materialien verlinkt.

Natürlich könnt ihr die Ebenen dann noch mit der sonstigen üblichen Syntax formatieren, damit es übersichtlicher wird.

A. Erste Ebene
I. Erste Unterebene
Erläuterungen zu jenem Problem, das gleichzeitig verlinkt ist
II. Zweite Unterebene
1. Noch eine Stufe tiefer
Erläuterungen
B. Zweite Ebene

Besonderheiten bei Falllösungen

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In der Erstellung von Fällen in unseren Fallbüchern gilt das oben Gesagte mit folgenden Unterschieden.

Für Sachverhalt und Lösung werden durch die Herausgeber:innen zwei separate Unterseiten angelegt. Auf diese Weise steht der Sachverhalt für sich und verhindert einen „schnellen Blick“ auf die Lösungsgliederung.

Die Fälle sollen die klassischen Probleme thematisieren, die zu einer Thematik häufig in Klausuren abgefragt werden. Die Ausführungsdichte sollte sich an der Klausurpraxis orientieren und nicht zu wissenschaftlich breit ausfallen.

Der Fußnotenapparat sollte sich auf Verweise innerhalb des OpenRewi-Lehrbuchs beschränken.

Fußnoten

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  1. Die folgenden Formatvorgaben orientieren sich am OA-Lehrbuch „Verwaltungsrecht in der Klausur“. In dem Lehrbuch könnt ihr euch die Formatierung auch in der Praxis ansehen.
  2. eine Fußnote aus der Klappbox