Verwaltungsrecht in der Klausur/ § 8 Einstweiliger Rechtsschutz 1: Der Antrag nach § 80 V VwGO

§ 8 Einstweiliger Rechtsschutz 1: Der Antrag nach § 80 V VwGO

Dieser Abschnitt ist unter der Creative-Commons-Lizenz BY-SA 4.0 offen lizenziert.

Der gutachterlichen Prüfung des Antrags nach § 80 V VwGO liegt die folgende Struktur zugrunde:

Einführungsvideo zum einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 V VwGO (Dieses Video wurde von den Studenten Adam Friedmann, Valentin Volhard und Abdullah Yüksel im Rahmen des von Dr. Gabriele Buchholtz und Dr. Anika Klafki angebotenen Kurses Peer2Peer Lehrvideos am Lehrstuhl von Prof. Dr. Hermann Pünder, LL.M. (Iowa) an der Bucerius Law School produziert. Besonderer Dank gilt Sven Störmann und Jannik Matern für die technische Umsetzung sowie der Claussen-Simon-Stiftung, die das Projekt finanziell unterstützt hat. Dieses Werk ist unter einer Creative-Commons-Lizenz, Namensnennung-Share-Alike 4.0 International Public License (CC BY-SA 4.0), lizenziert.)

A. Zulässigkeit

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (dazu bereits § 1 Rn. 162 ff.)
II. Statthafte Antragsart (dazu einführend § 1 Rn.222 ff. und ausführlich in diesem § Rn. 2 ff.)
III. Antragsbefugnis (dazu Rn. 30 f.)
IV. Antragsfrist (dazu Rn. 32 f.)
V. Beteiligte (dazu Rn. 34 ff.)
VI. Zuständiges Gericht (dazu Rn. 39 f.)
VII. Rechtsschutzbedürfnis (dazu Rn. 41 ff.)

B. Begründetheit (zur Struktur der Begründetheitsprüfung einführend Rn. 50 ff.)

Variante 1: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (dazu Rn.51 ff.)

Variante 2: Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (dazu Rn. 59 ff.)

I. Formelle Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit (dazu Rn. 61 ff.)
II. Abwägung Aussetzungsinteresse mit Vollzugsinteresse (summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache → Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts) (dazu Rn. 70 ff.)

Näher zum Antrag nach § 80 V VwGO im Polizei- und Ordnungsrecht Rn. 79 ff. und im Kommunalrecht Rn. 81 ff.

A. Die Statthaftigkeit des Antrags nach § 80 V VwGO (Rn. 2 - 28) Bearbeiten

B. Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags nach § 80 V VwGO (Rn. 29 - 48) Bearbeiten

C. Begründetheit (Rn. 49 - 83) Bearbeiten