Ableitung und lokale Extrema – Serlo „Mathe für Nicht-Freaks“

In diesem Kapitel werden wir mit Hilfe der Ableitung notwendige und hinreichende Kriterien für die Existenz von Extrema herleiten. In der Schule wird häufig der Satz verwendet, dass eine Funktion notwendigerweise erfüllen muss, damit in ein (lokales) Extremum hat. Wechselt die Ableitungsfunktion in zusätzlich noch das Vorzeichen, so folgt aus dieser Bedingung die Existenz eines Extremums. Der Vorzeichenwechsel der Ableitung ist damit ein hinreichendes Kriterium für das Extremum. Diese und weitere Folgerungen werden wir nun herleiten, und an Hand zahlreicher Beispiele veranschaulichen. Zunächst werden wir jedoch sauber definieren, welche Art von Extrema es gibt.

Typen von Extrema Bearbeiten

Eine Funktion   kann zunächst einmal zwei Typen eines Extremums haben: Ein Maximum oder ein Minimum. Dieses kann wiederum lokal oder global sein. Wie die Bezeichnungen schon vermuten lassen, ist ein lokales Minimum beispielsweise ein Wert  , der „lokal minimal“ ist. In einer Umgebung von   gilt also  . Sprich: Es gibt ein Intervall   um  , so dass   für alle Argumente   gilt, die in   liegen. Ein globales Maximum hingegen ist ein Wert  , der „global maximal“ ist. Das heißt, für alle Argumente   aus dem gesamten Definitionsbereich muss   gelten. Diese intuitive Vorstellung ist in folgender Skizze veranschaulicht:

 
Charakterisierung lokaler und globaler Extrema

Bei lokalen Extrema wird außerdem noch zwischen strikten und nicht strikten unterschieden. Ein striktes lokales Minimum beispielsweise ist eines, das lokal nur „strikt“ in einem Punkt angenommen wird. Ein nicht striktes Extremum kann auf einem ganzen Teilintervall angenommen werden.

 
Charakterisierung strikter lokaler Extrema

Die intuitiv erklärten Begriffe definieren wir nun formal:

Definition (Extrema)

Sei   und   eine Funktion. Dann hat   in   ein

  • lokales Maximum bzw. Minimum, falls es ein   gibt, so dass   (bzw.  ) für alle   mit   gilt.
  • striktes lokales Maximum bzw. Minimum, falls es ein   gibt, so dass   (bzw.  ) für alle   mit   gilt.
  • globales Maximum bzw. Minimum, falls   (bzw.  ) für alle   gilt

Extremum ist der Überbegriff für ein Maximum oder Minimum.   heißt Maximal- oder Minimalstelle.

Ein lokales Maximum/Minimum wird in der Literatur auch gelegentlich als relatives Maximum/Minimum, und ein striktes Maximum/Minimum als isoliertes Maximum/Minimum bezeichnet. Mit der Definition ist außerdem klar, dass jedes globale Extremum auch ein lokales ist. Ebenso ist jedes strikte lokale Extremum auch eines im gewöhnlichen Sinne. Im Folgenden wollen wir mit Hilfe der Ableitung notwendige und hinreichende Bedingungen für (strikte) lokale Extrema bestimmen. Zur Charakterisierung globaler Extrema reichen unsere Kriterien leider nicht aus.

Verständnisfrage: Betrachte die Funktionen

 

Sind die folgenden Aussagen richtig oder falsch?

  1.   hat in   ein lokales Minimum.
  2.   hat in   ein striktes lokales Minimum.
  3.   hat in   ein globales Minimum.
  4.   hat in   ein globales Maximum.
  5.   hat in   ein lokales Maximum.
  6.   hat in   ein striktes lokales Maximum.
  7.   hat in   ein lokales Maximum.
  8.   hat in   ein globales Minimum.
  9.   hat in   ein lokales Minimum.

 
Graph der Funktion   mit Extrema
 
Graph der Funktion   mit Extrema

Lösungen:

  1. Richtig. Denn für   gilt   für alle   mit  .
  2. Richtig. Denn für   gilt   für alle   mit  .
  3. Richtig. Denn für alle   gilt  .
  4. Falsch. Denn beispielsweise für   gilt  .
  5. Richtig. Denn für alle   gilt  . Also hat   bei   ein globales, und daher auch ein lokales Maximum.
  6. Falsch. Denn für alle   und alle   gilt  .
  7. Richtig. Denn für   gilt   für alle   mit  .
  8. Richtig. Denn für alle   gilt  .
  9. Falsch. Denn für alle   gibt es ein   mit  .

Notwendige Bedingung für Extrema Bearbeiten

Satz und Beweis Bearbeiten

Damit eine Funktion an einer Stelle im Inneren Ihres Definitionsbereichs ein lokales Extremum haben kann, muss die Funktion dort eine waagrechte Tangente besitzen. Das heißt, die Ableitung an dieser Stelle muss gleich Null sein. Genau dies besagt der folgende Satz:

Satz (Notwendige Bedingung für Extrema)

Sei   mit  . Sei   und   in   differenzierbar. Sei weiter   ein lokales Minimum (bzw. Maximum). Dann gilt  .

Beweis (Notwendige Bedingung für Extrema)

Wir betrachten den Fall, dass   bei   ein lokales Minimum hat. Der Beweis im Fall eines lokalen Maximums geht analog. Wir wollen zeigen, dass

 

Da   in   differenzierbar ist, gilt

 

Da   in   ein lokales Minimum hat, gibt es ein  , so dass für alle   gilt

 

Also ist auch

 

Aus den Grenzwertregeln folgt

 

Andererseits gibt es ein  , so dass für alle   gilt

 

Aus den Grenzwertregeln folgt dann

 

Also ist   und daher  .

Beispiele Bearbeiten

Beispiel (Quadratische Potenzfunktion)

 
Graph der Funktion   mit Extrema

Die Funktion   hat bei   ein lokales (sogar globales) Minimum. Da   ist, gilt nach dem notwendigen Kriterium folgerichtig  .

Liegt ein Extremum in einem Randpunkt vor, so muss die Bedingung in diesem Punkt nicht erfüllt sein! So ist   ein lokales Maximum. Es gilt aber  .

Beispiel (Kubische Potenzfunktion)

 
Graph der Function   mit Sattelpunkt bei  

Die notwendige Bedingung ist nicht nicht hinreichend. Aus   folgt also nicht zwangsweise, dass   in   ein Extremum besitzt. Ein Beispiel dafür ist die Funktion   mit  . Denn es gilt   und damit  .   hat aber bei   kein Extremum, denn für alle   gilt   und für alle   gilt  . Der Nullpunkt ist in diesem Fall ein sogenannter Terrassen- oder Sattelpunkt.

Beispiel (Sinusfunktion)

 
Graph der Sinusfunktion mit Extrema

Natürlich kann die Bedingung   auch an unendlich vielen Stellen einer Funktion erfüllt sein. Ein Beispiel dafür ist die Sinusfunktion  . Es gilt

 

Weiter gilt  , sowie

 

und

 

Daher hat   in   mit   lokale Maxima, und in   mit   lokale Minima.

Beispiel (Exponentialfunktion)

 
Exponentialfunktion ohne Extrema

Schließlich kann auch der Fall   für alle   vorkommen. Betrachten wir hierzu die Exponential funktion  . Dann gilt für alle  :

 

Da Randextrema auch nicht möglich sind, folgt aus unserem Kriterium, dass die Exponentialfunktion keine (lokalen) Extrema besitzt.

Übungsaufgaben Bearbeiten

Aufgabe (Lokale Extrema von Funktionen)

Untersuche ob folgende Funktionen lokale Extrema besitzen:

  1.  
  2.  
  3.  

Lösung (Lokale Extrema von Funktionen)

Lösung Teilaufgabe 1:

Es gilt

 

Da außerdem   für alle  , ist   ein lokales (sogar globales) Minimum von  .

Lösung Teilaufgabe 2:

Hier gilt für alle  

 

Daher hat   keine Extrema.

Lösung Teilaufgabe 3:

Schließlich gilt

 

Weiter gilt  , sowie

 

und

 

Daher hat   in  ,   lokale Maxima, und in  ,   lokale Minima.

Anwendung: Zwischenwerteigenschaft für Ableitungen Bearbeiten

Wir haben in den vergangenen Abschnitten bereits festgestellt, dass die Ableitungsfunktion einer differenzierbaren Funktion nicht zwingend stetig sein muss. Ein Beispiel hierfür ist folgende Funktion, die wir im Kapitel „Ableitung höherer Ordnung“ kennen gelernt haben:

 

Allerdings kann man zeigen, dass die Ableitungsfunktion immer die Zwischenwerteigenschaft erfüllt. Dass dies kein Widerspruch ist, liegt daran, dass die Stetigkeit eine stärkere Eigenschaft als die Zwischenwerteigenschaft ist. Zum Beweis werden wir unser notwendiges Kriterium aus dem vorangegangenen Satz verwenden. Dieses Resultat ist in der Literatur auch als „Satz von Darboux“ bekannt:

Satz (Satz von Darboux)

Sei   differenzierbar. Weiter sei   und  . Dann existiert ein   mit  .

Beweis (Satz von Darboux)

Wir definieren die Hilfsfunktion

 

Diese ist differenzierbar mit

 

Damit gilt   und  . Also ist

 

Somit gibt es ein   mit

 

Da der Nenner   positiv ist, folgt  . Analog gibt es ein   mit  . Nach dem Satz vom Minimum und Maximum nimmt   auf   ein Minimum an. Da wir gezeigt haben, dass es   mit   und  , muss das Minimum in   liegen. Sei   die Minimalstelle. Nach unserem notwendigen Kriterium für ein Extremum muss nun gelten

 

Daraus folgt  .

Hinreichende Bedingung: Vorzeichenwechsel der Ableitung Bearbeiten

Satz Bearbeiten

Bei vielen Funktionen ist es sehr mühsam, nur mit der notwendigen Bedingung   festzustellen, ob   in   ein Extremum hat. Daher suchen wir nun hinreichende Bedingungen dafür. Eine Möglichkeit ist, die Umgebung der möglichen Extremstelle   zu untersuchen. Wenn die Funktion links von   steigt und rechts fällt, gibt es ein Maximum. Wenn die Funktion erst fällt und dann steigt gibt es ein Minimum.

Satz (Hinreichende Bedingung für Extrema über Vorzeichenwechsel der Ableitung)

Sei   und   eine differenzierbare Abbildung. Und gelte   für ein  . Dann gilt

  1.   hat ein strenges Maximum in  , wenn es   gibt, so dass für alle   gilt   und für alle   gilt  .
  2.   hat ein strenges Minimum in  , wenn es   gibt, so dass für alle   gilt   und für alle   gilt  .

Beweis (Hinreichende Bedingung für Extrema über Vorzeichenwechsel der Ableitung)

Für den Beweis nutzen wir den Mittelwertsatz:

Beweisschritt:   hat strenges Maximum in  

 
Veranschaulichung bei lokalem Maximum

Sei   beliebig. Nach dem Mittelwertsatz gibt es ein  , so dass  . Da nach unserer Voraussetzung   ist und  , gilt   bzw.  .

Außerdem gibt es für alle   ein  , so dass  . Wir wissen, dass   und   ist. Also folgt   oder  .

Ist  , so gilt für alle   mit  , dass  . Damit hat   in   ein strenges Maximum.

Beweisschritt:   hat strenges Minimum in  

 
Veranschaulichung bei lokalem Minimum

Der Beweis geht analog zum 1. Fall: Für alle   gibt es laut Mittelwertsatz ein   mit  . Es gilt aber   und   und damit folgt   bzw.  .

Es gilt auch für alle  , dass es ein   gibt, so dass  . Weil aber gilt   und  , folgt auch   oder  .

Ist  , so gilt für alle   mit  , dass  . Also hat   ein strenges Minimum in  .

Alternativer Beweis (Hinreichende Bedingung für Extrema über Vorzeichenwechsel der Ableitung)

Alternativ kann der Satz auch mit Hilfe des Monotoniekriteriums bewiesen werden. Wir zeigen dies nur für die erste Aussage. Die zweite kann analog bewiesen werden. Wegen   für alle  , ist   nach dem Monotoniekriterium streng monoton steigend auf  . Für alle   gilt daher  .

Genauso ist folgt aus   für alle  , dass   streng monoton fallend auf   ist. Für alle   gilt daher  . Mit   erhalten wir   für alle  . Somit ist   ein strenges lokales Maximum von  .

Hinweis

Gilt im vorangegangenen Satz nur   beziehungsweise   so gelten die Aussagen nach wie vor. Die Extrema müssen nur nicht mehr zwingend streng sein.

Warnung

Mit dem hinreichenden Kriterium können lediglich lokale Extrema gefunden werden. Ob diese auch globale sind, oder ob es an weiteren Stellen globale Extrema gibt, muss separat untersucht werden.

Beispiel Bearbeiten

Beispiel (Überprüfen von Polynomfunktionen auf Extremstellen)

 
Graph der Funktion  

Wir betrachten nun die Polynomfunktion   mit  . Um die Extremstellen zu finden, leiten wir   zuerst ab. Es gilt

 

Also ist die Ableitung auf dem Intervall   nur an der Stelle   gleich Null. In unserem Definitionsintervall   ist der Faktor   immer negativ. Im Intervall   ist  . Also ist hier  . Im Intervall   gilt   und damit folgt  .

Laut unserem Satz hat   ein striktes lokales Maximum bei  .

Verständnisfrage: Besitzt die Polynomfunktion   ein Extremum?

 
Graph der Funktion  

Wieder gilt

 

Die Ableitung hat in   die Nullstelle  . Im Definitionsbereich ist   immer positiv. In   gilt  , und damit  . In   hingegen ist  , und daher  . Somit hat   bei   ein strenges lokales Minimum.

Aufgaben Bearbeiten

Aufgabe (Extremum einer Funktion)

Zeige, dass für   die Funktion

 

ein lokales Maximum und Minimum besitzt, welches ein globales Maximum bzw. Minimum ist.

Lösung (Extremum einer Funktion)

Beweisschritt:   hat lokales Maximum bei  

  ist auf   nach der Produktregel differenzierbar mit

 

Nach dem notwendigen Kriterium für die Existenz eines Maximums  , muss für dieses   gelten. Nun ist

 

Also ist   der einzige Kandidat für unser lokales Maximum in  . Weiter gilt

 

Damit gilt   für alle   und   für alle  . Nach dem hinreichenden Kriterium ist daher   ein (strenges) lokales Maximum von  .

Beweisschritt:   hat globales Maximum bei  

 
Graphen der Funktionen  

Da   keine Randpunkte hat, kommt nach Teil 1 nur   für ein globales Maximum von   in Frage. Wir müssen dafür   für alle   zeigen. Wegen   für alle   ist   nach dem Monotoniekriterium auf   streng monoton steigend. Daher gilt für alle  

 

Analog folgt aus   für alle  , dass   auf   streng monoton fällt. Also ist für alle  

 

Insgesamt ist damit   für alle  . Somit ist   ein globales Maximum von  . Genau wie im ersten Teil können wir außerdem begründen, dass   auch ein globales Minimum von   ist.

Beweisschritt:   hat ein globales Minimum bei  

Es gilt   und   für alle  . Also ist   ein globales und damit ein lokales Minimum von  .

Bedingungen sind nicht notwendig Bearbeiten

Die Bedingung im vorherigen Satz ist eine hinreichende Bedingung für das Vorliegen einer Extremstelle. Es ist jedoch keine notwendige Bedingung. Es gilt also nicht, dass eine Extremstelle genau dann vorliegt, wenn eine der Bedingungen im vorherigen Satz erfüllt ist. Das zeigen wir mit dem folgenden Beispiel.

Beispiel

Wir betrachten die Funktion

 
 
Funktionsgraph von f

Wir haben bereits gesehen, dass die Funktion

 
 
Funktionsgraph von g

differenzierbar ist und

 

Für alle   gilt  . Folglich ist auch   differenzierbar mit der Ableitungsfunktion

 

Für alle   ist   und  . Somit ist  . Folglich ist

 

Es gilt   und somit hat die Funktion   an der Stelle   ein (globales) Minimum. Als nächstes zeigen wir, dass es kein   gibt, so dass für alle   die Ungleich   erfüllt ist. Dazu konstruieren wir eine Folge   in  , die gegen   konvergiert und die Eigenschaft hat, dass für alle   wir   haben. Wir definieren für alle  

 

Sei  . Dann gilt

 

Hinreichende Bedingung: Vorzeichen der zweiten Ableitung Bearbeiten

Satz Bearbeiten

Ist   zweimal differenzierbar, so können wir auch das folgende hinreichende Kriterium verwenden:

Satz (Hinreichende Bedingung für Extrema über zweite Ableitung)

Sei   eine zweimal differenzierbare Abbildung, und gelte   für ein  . Dann gilt

  1.   hat ein striktes Maximum in  , falls   gilt.
  2.   hat ein striktes Minimum in  , falls   gilt.

Beweis (Hinreichende Bedingung für Extrema über zweite Ableitung)

1.Aussage:  ,       hat striktes Maximum in  

Es gilt

 

Daher gibt es ein  , so dass für alle   mit   gilt:

 

Ist nun  , so folgt wegen   unmittelbar  . Ist hingegen  , so folgt wegen  , dass   ist. Nach dem ersten hinreichenden Kriterium ist daher   ein striktes lokales Maximum von  .

2.Aussage:  ,       hat striktes Minimum in  

Es gilt

 

Daher gibt es ein  , so dass für alle   mit   gilt:

 

Ist nun  , so folgt wegen   die Ungleichung  . Außerdem impliziert   für  , dass dann   gilt. Nach dem ersten hinreichenden Kriterium ist   ein striktes lokales Minimum von  .

Warnung

 
Graph der Funktion  

Auch dieses hinreichende Kriterium ist nicht notwendig. Da wir es aus dem ersten Kriterium gefolgert hatten, ist es sogar schwächer als dieses. Ein Beispiel dafür ist die Funktion

 

Wie wir uns weiter oben schon überlegt hatten, bestitzt   bei   ein striktes lokales Minimum. Das zweite hinreichende Kriterium ist jedoch nicht anwendbar. Es gilt nämlich

 

Abhilfe schafft hier eine Erweiterung des zweiten hinreichenden Kriteriums, welches wir später diskutieren werden.

Beispiel und Übungsaufgabe Bearbeiten

Beispiel (Überprüfen von Polynomfunktionen auf Extremstellen)

 
Graph der Funktion  

Wir betracheten wieder die Polynomfunktion   mit  . Wie wir bereits wissen gilt

 

Damit gilt   auf  . Weiter ist

 

und daher  . Also hat   ein striktes lokales Maximum bei  .

Aufgabe (Bestimmung von Extrema einer Funktion)

Gegeben sei die Funktion

 

Bestimme alle lokalen und globalen Extrema von  .

Lösung (Bestimmung von Extrema einer Funktion)

Beweisschritt: Bestimmung der lokalen Extrema von  

  ist auf   differenzierbar mit

 

Für lokale Extrema in   muss nun notwendigerweise   gelten. Nun ist

 

Diese Gleichung ist in   für   und   erfüllt. Also sind   und   Kandidaten für lokale Extrema.   ist auf   auch zweimal differenzierbar, mit

 

Damit gilt

 

Nach unserem zweiten Kriterium hat   bei   ein striktes lokales Maximum. Außerdem ist

 

Also hat   bei   ein striktes lokales Minimum. Nun müssen wir noch den Randpunkt   untersuchen, denn dort greifen unsere Kriterien nicht! Da   in   ein lokales Maximum hat, und auf   keine weiteren Nullstellen von   liegen, ist   auf   streng monoton fallend. Also gilt   für alle  . Daher hat   in   ein striktes lokales Minimum.

Beweisschritt: Bestimmung der globalen Extrema von  

 
Graph der Funktion  

Aus dem ersten Beweisschritt ergibt sich die folgende Monotonietabelle für  :

 

Weiter gilt  . Damit ist   ein globales Minimum von  . Schließlich ist

 

Also ist   nach oben unbeschränkt und besitzt somit kein globales Maximum.

Erweitertes hinreichendes Kriteriums Bearbeiten

Das Problem bei Funktionen wie   ist, dass   ist und somit die zweite Ableitung verschwindet. Wir können dann nicht mit Hilfe der zweiten Ableitung entscheiden, ob und welche Art eines Extremas vorliegt. Leiten wir   nun zwei weitere Male ab, so erhalten wir  . Die Frage ist nun, ob wir daraus, analog zum zweiten Kriterium, folgern können, dass   in   ein striktes lokales Minimum hat?

Die Antwort ist „ja“ – jedoch müssen wir etwas beachten: Betrachten wir hierzu das Beispiel  . Dieses hat, im Gegensatz zu   in   kein Extremum, sondern einen Sattelpunkt. Und dies obwohl für die dritte Ableitung ebenfalls   gilt. Der Unterschied ist, dass hier die Ordnung der ersten Ableitung, die ungleich Null ist, gleich   und damit ungerade ist. Bei   war sie hingegen  , also gerade. Berücksichtigen wir dies, so können wir folgendes Kriterium herleiten:

Satz (Hinreichendes Kriterium 2b für lokale Extrema)

Sei   eine  -mal differenzierbare Abbildung ( ), und   sei stetig in  . Weiter gelte

 

Es gilt dann:

  • Ist   gerade, so hat   im Fall   in   ein striktes lokales Maximum. Falls   ist, besitzt   ein striktes lokales Minimum.
  • Ist   ungerade, so hat   in   einen Sattelpunkt.

Zusammenfassung des Beweises (Hinreichendes Kriterium 2b für lokale Extrema)

Für den Beweis benötigen wir für   die Taylor-Formel bis zur Ordnung   mit der Lagrange-Restglieddarstellung

 

Beweis (Hinreichendes Kriterium 2b für lokale Extrema)

Beweisschritt:   und   gerade     hat in   striktes lokales Maximum

Da   stetig in   ist gibt es ein  , so dass   für  . Nach dem Satz von Taylor gibt es nun zu jedem   ein   (bzw.  ) mit

 

Wegen   folgt daraus

 

Ist  , so ist  , und damit gilt sogar   für alle  . Also hat   in   ein striktes lokales Maximum. Der Beweis, dass   in   ein striktes lokales Minimum hat, falls   ist geht ganz analog.

Beweisschritt:   und   ungerade     hat in   einen Sattelpunkt

Wie im Beweis von Teil 1 gilt, wegen   und dem Satz von Taylor:

 

für ein   (bzw.  ). Da nun aber   ungerade ist, gilt   falls  , und   falls  . Ist daher  , so gilt   für   und   für  . Ist  , so gelten die Ungleichungen genau umgekehrt. In allen Fällen ist   somit ein Sattelpunkt.