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Lektion 5 - Grammatik
Die sog. "Tschernjachow-Kultur" (orange) wird häufig mit dem Königreich von Ermanarich gleichgesetzt (Anfang 4. Jh.)
Die sog. "Tschernjachow-Kultur" (orange) wird häufig mit dem Königreich von Ermanarich gleichgesetzt (Anfang 4. Jh.)

Substantive

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u-Deklination

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Die sog. u-Deklination ist die vierte vokalische Deklinationsart. Diese kommt im Vergleich zu den anderen Klassen relativ selten vor. Das Neutrum ist nur lückenhaft belegt und wird hier daher außer Acht gelassen.

Bsp.: sunus "Sohn"; handus "Hand"

Kasus Maskulinum Femininum
Nominativ Sg. sun-us hand-us
Genitiv Sg. sun-aus hand-us
Dativ Sg. sun-au hand-au
Akkusativ Sg. sun-u hand-u
Nominativ Pl. sun-jus hand-us
Genitiv Pl. sun-iwe hand-iwe
Dativ Pl. sun-um hand-um
Akkusativ Pl. sun-uns hand-uns

Näheres siehe in der Grammatik

2. Schwache Konjugation

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Nachdem wir in der vorherigen Lektion die 1. Schwache Konjugation kennengelernt haben, beschäftigen wir uns hier mit der zweiten. Nach diesem Muster werden nicht viele Verben konjugiert, aber man erkennt sie schnell an der Infinitivendung -on. Das /o/ ersetzt in der ganzen Konjugationstabelle den Vokal /a/. Das Präteritum wird wie die erste Schwache Konjugation gebildet.

Bsp.: frijon "lieben"

Person Präsens Präteritum
1. Person Singular frijo frijoda
2. Person frijos frijodes
3. Person frijoþ frijoda
1. Person Dual frijos frijodedu
2. Person frijots frijodeduts
1. Person Plural frijom frijodedum
2. Person frijoþ frijodeduts
3. Person frijond frijodedun

Pronomen

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Relativpronomen

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Der Mann, der auf der Bank sitzt, ist der Pfarrer.
Er besucht seine Frau, welche gerade nicht zu Hause ist.

Diese beiden unterstrichenen Sätze sind sog. Relativsätze. Sie bestimmen das Vorhergenannte (Antezedens) näher und stimmen im Genus und Numerus mit ihm ein. Eingeleitet werden sie durch das sog. Relativpronomen (hier fett hervorgehoben). Im Deutschen sind dies der, die, das; welche/r/s; wer und was. Beachten Sie, dass sich der Kasus des Relativpronomens nach dem Relativsatz richtet, z. B. Das ist der Junge, dem ich Geld schulde. Genus (m) und Numerus (Sg.) stimmen mit dem Antezedens überein (der), aber der Kasus (Dat.) wird vom Relativsatz bestimmt (ich schulde ihm Geld).

Im Gotischen bildet man die Relativpronomen wiefolgt:

Artikel + -ei

z. B. saei, soei, þaimei

Man beachte, dass (1) unbetonte Vokale am Ende des Artikel wegfallen, wie z. B. þatei (statt þataei) oder þammei (statt þammaei) und dass (2) auslautende /s/ stimmhaft werden (/z/), wie z. B. þozei (statt þosei) oder þanzei (statt þansei).