Feuerwehr-Dienstvorschriften: Feuerwehr-Dienstvorschrift 7


FwDV 7

Atemschutz

Stand: 2002 mit Änderung von 2005
Gültigkeit: national

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 - Atemschutz (FwDV 7) beschäftigt sich mit den Voraussetzungen, der Aus- und Fortbildung für Atemschutzgeräteträger, sowie den Sicheren Einsatz der Geräte und der Pflege und Handhabung.

Wichtige Anforderungen Bearbeiten

  • 18. Lebensjahr vollendet
  • Körperliche Eignung (nach der G 26.3 Untersuchung)
  • Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
 
Atemschutzgeräteträger

Aus- und Fortbildung Bearbeiten

Die Ausbildung findet nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) statt. In der Ausbildung sind Folgende Inhalte versehen:

  • Handhabung der Atemschutzgeräte: Atemschutzgeräte anlegen, in Betrieb nehmen, ablegen und wechseln von Druckbehältern, Durchführen der Einsatzkurzprüfung
  • Gewöhnung: Tragen von Atemanschlüssen
  • Orientierung: Begehen von abgedunkelten und mit Hindernissen versehenen Objekten, Absuchen von verrauchten und abgedunkelten Objekten
  • Körperliche Belastung: Tragen von Lasten, Begehen und Besteigen von Hindernissen, Einsteigen in Behälter und in enge Schächte
  • Psychische Belastung: sich verhalten bei plötzlich auftretenden unvorhersehbaren Ereignissen, sich verhalten bei Fehlern an Geräten
  • Übung von Einsatztätigkeiten: Suchen und Retten von Personen, Vornehmen von Strahlrohren mit Schlauchleitungen, Ausführen technischer/handwerklicher Arbeiten ohne Sicht, Abgeben von Meldungen über Funk
  • Eigensicherung: Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung, sich verhalten bei Eigengefährdung auch unter psychischer Belastung
  • Notfalltraining: Suchen, Befreien und In-Sicherheit-bringen von in Not geratenen Atemschutzgeräteträgern, Abgeben von Notfallmeldungen

Einsatzgrundsätze Bearbeiten

  • An- oder Ablegen der Geräte außerhalb des Gefahrenbereichs
  • Einsatzkurzprüfung vor dem Einsatz
  • Einsatz immer im Trupp
  • Sicherheitstrupp muss vorhanden sein
  • Zwischen zwei Atemschutzeinsätzen ist eine Ruhepause einzulegen.
  • Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich.

Notfall Bearbeiten

Notsignalgeber Bearbeiten

Notsignalgeber erleichtern das Auffinden verunfallter Atemschutzgeräteträger.

Notfallmeldung Bearbeiten

Ein Atemschutznotfall wird durch den Mayday Notruf unverwechselbar gekennzeichnet.

Der Notruf beinhaltet:

Inhalt Beispiel
Aufmerksamkeitssignal Tonsignal I und II im Wechsel
Kennwort Mayday, Mayday, Mayday
Lage Hier <Trupp>

<Standort>
<Lage>

Hier AST Maier

sind im 1. OG
Truppkollege mit Luftnot

Gesprächsabschluss Mayday - kommen