Feuerwehr-Dienstvorschriften: Feuerwehr-Dienstvorschrift 8


FwDV 8

Tauchen

Stand: 2004
Gültigkeit: national

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 - Tauchen (FwDV 8) soll eine einheitliche, sorgfältige Ausbildung, Fortbildung und einen sicheren Einsatz mit Tauchgeräten sicherstellen, sowie die Voraussetzungen für eine erfolgreiche und unfallsichere Verwendung von Tauchgeräten schaffen. Sie enthält die Anforderungen an Feuerwehrtaucher und deren Ausbildung sowie Vorgaben für die Handhabung, Pflege und Wartung der Tauchgeräte.

Neben der Feuerwehr-Dienstvorschrift sind insbesondere zu beachten

- Unfallverhütungsvorschriften sowie die dazu ergangenen Durchführungsanweisung und Erläuterungen.

- Prüf- und Zulassungsrichtlinen sowie einschlägige technische Regeln.

- Technische Unterlagen des Herstellers, die Grundlage des Prüfungs- und Zulassungsverfahren sind.

Diese Feuerwehr-Dienstvorschrift regelt das Tauchen von Feuerwehrtauchern mit autonomen und schlauchversorgten Leichttauchgeräten bei öffentlichen Notständen und besonderen Notlagen nach den Landesbrandschutzgesetzen.