Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Kompetenz und Verfahren/ Gesetzgebungskompetenzen
1. Review
BearbeitenHallo Max,
deine Darstellung der Gesetzgebungskompetenzen ist sehr gut gelungen. Auch ich habe beim Lesen noch einiges gelernt.
Was mir gut gefällt:
- Du bist beim Verfassen genau und gewissenhaft vorgegangen! Das wird sehr deutlich.
Was ich als Kerninhalte ansehe:
- An der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen wird der Kern des Bundesstaatsprinzips deutlich, weshalb die Konstellation klausurrelevant ist.
- Grundsätzlich sind nach Art. 30, 70 I GG zwar die Länder für die Gesetzgebung zuständig, praktisch verbleibt ihnen aber nur eine Restkompetenz.
- Die geschriebenen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes unterscheidet man in ausschließliche (Art. 71 GG) und konkurrierende (Art. 73 GG). Man findet diese Kompetenztitel in den Art. 72, 74 GG sowie in besonderen Vorschriften des GG.
- Bei den konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen sind die Besonderheiten in Art. 72 II-IV GG (hier insb. die Erforderlichkeitsklausel) sowie in Art. 125a und 125b GG zu beachten.
- Falls sich keine geschriebene Kompetenz des Bundes findet, kommen noch ungeschriebene Kompetenzen des Bundes kraft Natur der Sache, kraft Sachzusammenhangs oder eine Annexkompetenz in Betracht, wobei die beiden letztgenannten immer akzessorisch zu einer bestehenden Kompetenz des Bundes sind. Zwischen ihnen muss in der Klausur nicht zwingend unterschieden werden.
Was noch ergänzt/verändert/verbessert werden könnte:
- Ergänzungen: keine; ansonsten: Kleinigkeiten, siehe unten und im Text
- Ich meine, Erklärungen zu einzelnen Kompetenztiteln sollten nicht ergänzt werden, weil das den Beitrag zu sehr aufblähen würde, ohne dass es den Studis in der Klausur viel nützt. Vielleicht baut man irgendwo einen Hinweis ein, dass man sich die Aufzählungen in Art. 72, 74 GG ein bis zwei Mal vor der Klausur durchgelesen haben sollte, damit man schneller orientiert ist, wenn es darauf ankommt.
Formalia
BearbeitenVieles habe ich entweder schon korrigiert oder direkt kommentiert. Allgemein gilt: Die formalen Vorgaben beim Zitieren sind noch nicht vollständig beachtet.
- Jede Fußnote endet mit einem Punkt. Ich habe das schon an vielen Stellen korrigiert ;-)
- Keine führenden Nullen bei Daten.
- Die Hinweise zu Lehrbüchern und Kommentaren wurden beachtet :)
- Die Gerichtsentscheidungen sollten vollständig und nicht nur nach der amtl. Sammlung zitiert werden. Am besten mit Link direkt zum entsprechenden Absatz.
- Bei den zitierten Normen sollten umbruchgeschützte Leerzeichen verwendet werden, damit die Darstellung auf jedem Gerät sauber ist. Ich habe das an wenigen Stellen bereits beispielhaft korrigiert.
Didaktik
Bearbeiten- Du hast mit Abschnitt H ja bereits einiges zur Anwendung in Klausuren formuliert, aber ich finde die Hinweise noch nicht besonders griffig. Kannst du sie vielleicht noch praktischer gestalten und den Abschnitt etwas kürzen?
- Vielleicht hilft dabei auch, wenn du praktische Hinweise bereits an den einzelnen Stellen im Kasten Klausurtaktik einfügst. Ich habe im Text zum Teil Kommentare dazu hinterlassen. Und eine Formulierungshilfe wäre entweder zwischendurch oder zusammenfassend am Ende sicher hilfreich.
- Die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte könnte noch etwas prägnanter sein. Vielleicht würde es auch helfen, wenn du ein zusammenfassendes Schema erstellst, das die Studis gedanklich durchgehen sollten bei der Prüfung der Kompetenzen.
Viele Grüße, -- Patrick 13:20, 8. Jun. 2021 (CEST)
2. Review
BearbeitenHallo Max, ich finde deinen Beitrag sehr gelungen, vielen Dank. Kleinere Ändeerungen habe ich bereits im text vorgenommen. Ansonsten verweise ich auf meine Kommenatre. Zu den Fn.: Bitte prüfe, ob du immer die konkrete Rn und die konkrete Seite der Papierfundstelle angefügt hast. Bei mehreren Az, bitte eins raussuchen und u.a. ergänzen. Bei BVerfGE ist die konkrete Seite in Klammern zu setzen. Ansonsten würde ich mir eine Grafik zur Visualisierung wünschen!