Recalbox: Spiele/Programme, Rechtliches, Abandonware und Homebrew

Rechtliches

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Emulatoren

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Emulatoren sind weit verbereitet und in den meisten Fällen auch legal. Hier muss aber beachtet werden: Ein z.B. Playstation 1 Emulator darf nicht mit der Bios-Datei ausgeliefert werden, dass würde ihn wiederum illegal machen. Deswegen wird Recalbox prinzipiell ohne Bios-Dateien ausgeliefert, was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass manche Emulatoren nicht trotzdem lauffähig sind, denn nicht alle Emulatoren auf eine Bios-Datei angewiesen.[1]

Wie vielen bekannt ist gilt bei gekauften CDs oder DVDs die gesetzliche Regelung, dass für private Zwecke eine Privatkopie erstellt werden darf (§ 53 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)). Dies gilt aber nur für Datenträger, die keinen Kopierschutz haben. [2]

Wer eine Kopie eines kopiergeschützten Datenträgers anfertigt und dies nur für den rein privaten Gebrauch macht, macht sich hierbei nicht strafbar. Dieser Datenträger ist dann eine Sicherheitskopie und keine Privatkopie. Das ist laut Urheberrechtsgesetz erlaubt, allerdings nur von der Original-CD. Hierbei muss derjenige rechtmäßiger Eigentümer der Original-CD und der Lizenzbescheinigung sein. Es ist allerdings nur eine Sicherheitskopie vom Gesetz erlaubt. Es dürfen keine Sicherheitskopien verkauft, verschenkt oder verliehen werden. Wer dies trotzdem macht, der macht sich strafbar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe(§ 108b Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)) [3] Wer Original-CD´s verkauft oder verschenkt, der muss entweder die Sicherheitskopie demjenigen mit aushändigen oder diese zerstören. [4]

Abandonware

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Als Abandonware (engl. abandon „aufgeben“, „verlassen“) wird meist kommerziell entwickelte Software bezeichnet, die der Hersteller nicht mehr zum Verkauf anbietet und sich auch sonst nicht mehr darum kümmert z.B. er keinen Support mehr anbietet oder die Firma Insolvent oder die Firma die Rechte verloren hat oder ein unklares Rechtsverhältnis herrscht usw.

Abandonware kann als verwaiste Werke bezeichnet werden. [5]

Homebrew

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Homebrew bedeutet aus dem englischen übersetzt "selbst gebrautes Bier" und bezeichnet meistens damit von Privatpersonen erstellte bzw. programmierte Software für Konsolen sowie Handheld-Systeme. Speziell die vom Hersteller nicht zur Ausführung selbst erstellter Programme gedacht sind bzw. waren. Homebrew-Programme bieten in der Regel zusätzliche Funktionen und umgehen damit häufig Sperren um Systemdateien zu erreichen oder den Kopierschutz von Spielen und Anwendungen zu umgehen. Allerdings erreichen Homebrew-Spiele wegen der gestiegenen Komplexität aktueller Spielkonsolen nur noch äußerst selten die Qualität kommerzieller Spiele.[6]

Fan-Game

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Bei Fan-Games handelt es sich um Computer- oder Videospiele, welche von Fans auf Grundlage eines bekannten und etablierten Spieles entwickelt wurden. Dabei versuchen die Fans des Spiels häufig, die Originale zu kopieren, also ein Remake zu machen. Dafür bedienen sie sich Elementen des originalen Spieldesigns und der Charaktere.

Ebenso verbreitet ist es, aus meist älteren Spielen mit Hilfe von Modifikationen neuere Spiele zu erstellen, da die Entwickler sich häufig eine bessere Grafik davon versprechen. Die Qualität dieser Spiele unterliegt sehr oft großen Schwankungen, aber durch die Fortschritte in der Technologie wird es einfacher, solche ansprechenden Spiele zu entwickeln.[7]

  1. https://praxistipps.chip.de/spiele-emulatoren-legal-oder-nicht_28550
  2. http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html
  3. https://www.klicksafe.de/themen/rechtsfragen-im-netz/irights/cds-versus-musik-aus-dem-online-shop/teil-1-cds-kopieren-privatkopien-nach-dem-urheberrecht/
  4. https://www.pcwelt.de/ratgeber/Sicherheitskopie-Ihr-gutes-Recht-1276153.html
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Abandonware
  6. https://de.wikipedia.org/wiki/Homebrew
  7. https://de.wikipedia.org/wiki/Fangame