Musterentwürfe zum gerichtlichen Mahnverfahren/ Akuelle Änderungen

1.) Die Eidesstattliche Versicherung (Antrag auf Terminierung der Abgabe einer EV nach §§ 807,900 ZPO) gibt es seit 1.1.2013 nicht mehr.

Stattdessen gibt es die Vermögensauskunft. Da mir diese Änderungen im Einzelnen nicht bekannt sind, verweise ich per Link auf diese Informationsquelle!

(Zusatzhinweis; das Anklicken von allen weiterführenden Linkhinweisen geschieht auf eigene Gefahr!)

Linkhinweis als Informationsquellennachweis mit Zusatzanmerkung:

Eidesstattliche Versicherung gibt es seit dem 1.1.2013 nicht mehr (ZPO §§ 899 – 915h weggefallen) -neu Vermögensauskunft gemäss VermVV Veröffentlicht am 12. Januar 2013

Linkhverweise als Quelleninformationshinweis: Ausführlichere Informationen über die EV = siehe wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherung_an_Eides_statt http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802c.html Buch ZPO (57. Auflage 2016) Seite 239 - zweite Hälfte - Informationshinweis: Abschnitt 4. (aufgehoben) / §§ 899 - 915h (aufgehoben) Buch ZPO = ISBN 978-3-423-05005-0 (dtv) + ISBN 978-3-406-70335-5 (C. H. Beck)

2.) Die Forderungen werden nicht mehr zur Konkurstabelle sondern zur Insolvenztabelle angemeldet;

Linkhinweis als Informationsquelle: http://www.insolvenzberatung.de/page73/page74/page74.html


3.) Antrag nach § 903 ZPO "Stellung einer Ergänzung zur Abgabe einer Terminierung der eidesstattlichen Versicherung ; gemäß Buch ZPO nach aktueller Gesetzesänderung mit §§ 899 - 915h (aufgehoben) / Jahresangabe = 2016

Linkhinweis als Informationsquelle:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=8394


Weitere Vergleiche von alten Musterentwürfen/-formulierungen, mit der aktuellen Rechtsgrundlage werden hier noch aufgeführt.

(Wird noch Fortgesetzt, sobald beendet, werden die Tilden (als Lesezeichen, hier im Kapitel wieder entfernt!))

((Lesezeichen = Raimund Barkam 14:48, 27. Nov. 2014 (CET))


Folgende Nachträge erfolgten am 11.12.2014:

Die angegebene Währungseinheit (DM) werde ich entsprechend umrechnen und für die Jahre ab 2014/2015 in Fettdruck als Hinweis auf eine erfolgte Änderung für die seit 2002 geltende Währungseinheit EURO (€) vornehmen, etwa (€)

Linkhinweis für folgenden lt. Wikipedia für Deutschland angegebenen Umrechnungskursus: 1,95583 0,511292 DEM Deutsche Mark Linkhinweis über den Euro (Abschnitt "Wechselkurse zum Euro")

1 Euro entspricht somit 1,95833 DM. Daher werde ich alle angegebenen DM-BETRÄGE durch 1,95583 teilen und erhalte somit den entsprechenden Begtrag, umgerechnet in Euro. 1 DM entspricht umgekehrt somit 0,511292 Euro


Um die Aktualität des Wikibooks "Musterentwürfe zum gerichtlichen Mahnverfahren" zu erhalten, werde ich in Abständen die Funktionalität der Linkhinweise immer wieder einmal überprüfen, ebenso Gesetzesänderungen mit Angabe der Paragraphen. Mit Hilfe der beiden Bücher "ZPO" (57. Auflage 2016) und "BGB" (79 Auflage 2017) kann ich die Gesetzesänderungen für das Jahr 2016/27 aktualisieren.

Das Grundgerüst des Wikibooks steht und kann jederzeit durch andere Nutzer online auf den aktuellsten Stand gebracht werden, einschließlich noch möglicher folgender gesetzlicher Änderungen und Gesetzestexte durch den Gesetzgeber.

Anmerkung von Raimund Barkam, am 20.01.2017

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