Musterentwürfe zum gerichtlichen Mahnverfahren/ Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

In der Regel wird in den meisten Unternehmen ein säumiger (säumiger = Versäumnis der Zahlung berechtigter Forderungsansprüche aus Lieferungen und Leistungen) Debitor, nach Überschreiten des, in der Rechnung angegebenen Zahlungszeitraumes (=Verzug der Zahlung, bzw. Zahlungsverzug), 3 mal betrieblich gemahnt = (1. Erinnerung mit Fristsetzung), (2. Mahnung mit Fristsetzung), sowie (3te und letzte Mahnung mit letzter Terminfrist und Ankündigung erster gerichtlicher Schritte, z. B. "Baustellenpfändung"). Erst nach Überschreiten des in der 3ten und letzten Mahnung angegebenen Fristtermines wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.Beim gerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich um ein zweistufiges Mahnverfahren, das mit einem Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides (1. Stufe) und einem Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheides (2. Stufe) eingeleitet wird.

Nach erfolglosem Ablauf des betrieblichen Mahnverfahrens wurde ich von den für das entsprechende Mahnverfahren zuständigen Kolleginnen oder durch die Geschäftsleitung mit dem

Einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens beauftragt. Dazu erhielt ich noch folgende Unterlagen;

1. betrieblich gemahnte Debitorenrechnungsdurchschriften
2. dazugehörige (jeweils drei Durchschriften) betriebliche Durchschreibeformulare der Mahnungen, wie oben beschrieben, sowie
3. einem zweiseitigem, selbstdurchschreibenden Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides.

Diesen "Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides" auch Mahnbescheidantrag genannt, gibt es in jeder Schreibwarenhandlung, oder Firmen, die Büroartikel anbieten. Bevor jedoch der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides gestellt werden kann, sollten zuerst die betriebl. gemahnten Debitorenrechnungsdurchschriften, zusammen mit den dazugehören 3 betriebl. Mahndurchschriften auf einen Heftstreifen abgeheftet werden. Die notwendigen Informationen über den zunächst betrieblich gemahnten Debitoren (=im betrieblichen Mahnverfahren als Schuldner bezeichnet) erhielt ich durch die Wirtschaftsauskunftei (Inkassoinstitut). Die notwendigen, abzufragenden Daten, wie z. B. Bonitätsindex = Vergleichbar mit Notenwertungssystemen in der Schule erfragte ich mit Hilfe eines vom Inkassoinstiutes bereitgestellten Abfrageformulares. Alternativ können auch selber auf einem leeren Zettel, die notwendigen Informationen über die zu gerichtlich mahnenden Debitoren erstellt und danach erfragt werden. Eine Bonitätsbewertung wird mit einer dreistelligen Zahl, nach denen vom Inkassoinstitut ermittelten Informationen über den Debitoren, errechnet. Dazu zählen z. B. das Zahlungsverhalten, gab es bereits Zahlungsverzögerungen?, bis zu welchen betrieblichen Mahnungen? - 1. Erinnerung, 2. Mahnung, 3. und letzte Mahnung hat es der Debitor kommen lassen, bis er die Rechnung/-en bezahlt hat?. Wurden bereits von einem anderen Gläubiger betriebliche Mahnungen eingeleitet?. Gab es danach dann ein eingeleitetes gerichtliches Mahnverfahren durch andere Gläubiger/Kreditoren/Lieferanten. Welche gerichtlichen Schritte wurden im einzelnen unternommen? Anhand dieser Daten, werden Bonitätsindexe vom Inkassoinstitut errechnet.

Es gibt z. B. folgende Inkassoinstitute;

1.) Creditreform
2.) Bürgel
3.) Schimmelpfennig

, weitere (4.) Inkassoinstitute können sicherlich mithilfe von Internetsuchmaschinen ermittelt werden. Die Entscheidung, mit welchem Inkassoinstitut zusammengearbeitet wird, wurde von der Geschäftsleitung getroffen.

Als Beispiel möchte ich hiermit einige Bonitätsindexwerte aufführen

a) Bonitätsindexwert 100 = sehr gut, wie Schulnote 1 (sehr gut)
b) Bonitätsindexwert 150 = sehr gut mit minus, wie Schulnote 1- = Richtung Note 2 (gut)
c) Bonitätsindexwert 200 = gut, wie Schulnote 2 (gut)
d) Bonitätsindexwert 250 = gut-, wie Schulnote 2- (Richtung 3= befriedigend)
e) Bonitätsindexwert 300 = befriedigend, wie Schulnote 3 (befriedigend)
f) Bonitätsindexwert 350 = befriedigend-, wie Schulnote 3- (Richtung 4= ausreichend)
g) Bonitätsindexwert 400 = ausreichend, wie Schulnote 4 (ausreichend)
h) Bonitätsindexwert 450 = ausreichend-, wie Schulnote 4- (Richtung 5= mangelhaft)
i) Bonitätsindexwert 500 = mangelhaft, wie Schulnote 5 (mangelhaft)
j) Bonitätsindexwert 550 = mangelhaft-, wie Schulnote 5- (Richtung 6= ungenügend)
k) Bonitätsindexwert 600 = ungenügend, wie Schulnote 6 (ungenügend)


Möglicherweise können selbst mit einem Bonitätsindex von 400 (=ausreichend), noch Geschäftsbeziehungen mit Debitoren (=Kunden), wie z. B. Privatpersonen oder Firmen aufrechterhalten werden. Im allgemeinen gehen Kaufleute davon aus, daß bei üblich verlaufenden Geschäftsbeziehungen keine besonderen Schwierigkeiten auftauchen sollten = Vertrauensbasis gegenüber Geschäftskunden. Nach Informationsabfragen beim Inkassoinstut habe ich den Mahnbescheidantrag gemäß vorgeschriebener Felderbeschriftungen ausgefüllt. War der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides fehlerfrei ausgefüllt worden, gab es eine Kostenrechnung vom für das Mahnverfahren zuständige Amtsgericht - Mahnabteilung, sowie einem 1seitigen, blauen Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheides, mit grauer Durchschrift (Hier war der Einsatz eines Kohlepapieres notwendig). Die Information, an welches Gericht ich den Mahnbescheidantrag schicken mußte, entnahm ich den alten Mahnbescheidantragsdurchschriften, meines Vorgängers, die im entsprechenden Ordner über das gerichtliche Mahnverfahren abgeheftet waren. Dieser hat Mahn- und Vollstreckungsbescheidanträge immer an das Amtsgericht Hagen - Mahnabteilung, Postfach 160 in 58081 Hagen geschickt.

Für z. B. 48155 Münster;Firmensitz als Niederlassung einer Baumaschinenfirma; war immer das Amtsgericht Hagen - Mahnabteilung zuständig. Bei Rückfragen helfen einem die Rechtspfleger-+-innen der Mahnabteilung des z. B. AG Hagen weiter. Sicherlich können auch Rückfragen an ein Inkassoinstitut oder einem Rechtsanwalt gestellt werden, der für die Firma anwaltlich tätig wurde. Der Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheides, kann erst ab 14 Tage, nachdem in der rechten oberen Ecke angegebenen Datum gestellt werden. Im Vollstreckungsbescheidantrag können bis zu 6 Teilzahlungen erfaßt werden, sowie mögliche, nach Mahnbescheidantrag und vor Antragstellung des Vollstreckungsbescheides entstandene Kosten, in den entsprechenden Feldern gestellt werden. War der Mahnbescheidantrag fehlerhaft ausgefüllt, z. B. stimmte die Firmenbezeichnung nicht überein, oder war verkehrt angegeben worden, oder es wurde nicht alle rechtlich für die Firma zuständigen Personen mit aufgeführt, oder Beträge lt. Mahnbescheidantrag waren nicht richtig, bzw. zu hoch angegeben worden, gab es vom zuständigen Gericht - Mahnabteilung eine Monierung mit beigefügter Monierantwort, die gemäß Monierung beantwortet und an die Mahnabteilung des entsprechenden Gerichtes geschickt wurde.

Danach gab es bei fehlerfreier Monierantwort den Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheides. Waren die Angaben im Vollstreckungsbescheid fehlerfrei gab es zusammen mit einer Kostenrechnung einen Schuldtitel = einen vollstreckbaren Vollstreckungsbescheid=Ausführung Antrag für Antragsteller. Der nichtvollstreckbare Vollstreckungsbescheid ist die Ausführung Antrag für Antragsgegner. Welches Gericht für welchen Wohnort des Beklagten zuständig war, entnahm ich einem Ortsleitzahlenbuch, daß es vom Inkassoinstitut gab. Daneben hatte ich noch ein BGB-Buch (BGB = Bürgerliches Gesetzbuch). Mit erfolgreicher Titulierung der berechtigten Forderungsansprüche aus Lieferungen und Leistungen gegenüber eines gerichtlich gemahnten Debitoren, gab es über die im Vollstreckungsbescheid aufgeführten Rechnungen mit Rechnungsbeträgen und z. B., wenn Teilzahlungen erfolgten, den Hinweis Gesamtforderungshöhe abzgl. gezahlter Beträge.

Wenn über die im Vollstreckungsbescheid genannten Rechnungen mit Rechnungsnummern und Beträgen aufgeführten Informationen angegeben waren, griff dann eine 30jährige Verjährungsfrist. Ob diese Frist noch gilt, kann mit Hilfe der Internetsuchmaschine, eventuell auch über Wikipedia herausgefunden werden.