Medizinische Informatik: Patientendatei

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Einleitung Bearbeiten

Viel Zeit wird im Gesundheitswesen damit vergeudet, längst bekannte Tatsachen noch einmal abzufragen, neu zu dokumentieren und neue Untersuchungsbefunde zu ergänzen.

In Gesprächen mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhausärzten zeigt sich, dass alle Beteiligten und natürlich besonders die PatientInnen darunter leiden, dass wichtige Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Z.B. fehlen Anamnesedaten und Befunde bei der Einweisung eines Patienten ins Krankenhaus oder die Hausärztin bzw. der Hausarzt müssen wochenlang auf den Entlassbrief aus dem Krankenhaus warten. Unnötige Doppeluntersuchungen oder das Hinauszögern notwendiger Eingriffe kann die Folge solcher Kommunikationsdefizite sein. Auch schwere Fehler beispielsweise bei Medikamentengabe trotz bekannter Allergie ließen sich besser vermeiden, wenn eine schnelle und umfassende Dokumentation vorhanden wäre.

Eine verläßliche, datenschutzgerechte und leicht aktualisierbare Lösung der patientenbezogenen Datenspeicherung wäre hier außerordentlich hilfreich.

Dokumentationsdefizite einzelner Beteiligter werden allerdings auch durch das beste EDV System nicht behoben. Allerdings wird durch das System transparent, wer für nicht vorhandene oder falsche Daten verantwortlich ist. Auch das kann schon ein Fortschritt sein.

In Dänemark wurde ein System einer zentralen Patientdatei erfolgreich realisiert, in Deutschland wird die Einführung einer elektronischen Patientenkarte favorisiert. Welche Lösung sich durchsetzen wird, werden die praktischen Erfahrungen mit den einzelnen Modellen zeigen.

Elektronische Patientendatei Bearbeiten

Die elektronische Patientenakte stellt eine zentrale elektronische Sammlung und Verwaltung aller den Krankheits- und Behandlungsverlauf eines Patienten betreffenden Daten dar. Es werden dabei die Informationen aller beteiligten medizinischen Bereiche mit deren jeweiligen geeigneten Formaten bzw. Medien (Text, Grafik, Bild, Film, Ton) für die Dokumentation zusammengefasst und verfügbar gemacht.

Elektronische Patientenakten in ärztlichen Primärsystemen Bearbeiten

Jedes ärztliche Primärsystem, Praxenverwaltungssystem und Krankenhausinformationssystem, verfügt über eine interne Wissensbasis, die wichtige Informationen zum Patienten speichert. Es handelt sich dabei um systeminterne elektronische Patientenakten. Die Informationen beziehen sich auf   Anamnesedaten, Diagnosen, Behandlungspläne und begonnene oder abgeschlossene Therapien.

Einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakten Bearbeiten

Um verschiedenen Beteiligten bei der Behandlung eines Patienten die Arbeit zu erleichtern und einen einheitlichen Informationsstand zu erreichen, werden aus den Insellösungen einrichtungsübergreifende Dateien entwickelt.

Es wurden bereits eine Reihe von Initiativen gestartet, um solche einrichtungsübergreifenden Patientenakten umzusetzen (  openEHR,   ePARuhr,   Elektronische Fallakte, um nur einige zu nennen).

Patientengeführte vs. Arztgeführte Patientenakte Bearbeiten

Bei elektronischen Patientenakten kann man zwischen patientengeführten Patientenakten und leistungserbringergeführten Patientenakten unterscheiden. Erstere legt sich der Patient selbst bei entsprechenden Serviceanbietern an und gibt den einzelnen an seiner Behandlung beteiligten Ärzten Zugriff darauf. Demgegenüber stehen die leistungserbringergeführten Patientenakten. Dabei stellt ein medizinischer Leistungserbringer (in der Regel ein Krankenhaus) anderen an der Behandlung von Patienten in seinem Einzugsbereich beteiligten Leistungserbringern eine Patientenakte zur Verfügung, in welche sie (nach Einwilligung des Patienten) gemeinsame Patienteninformationen einstellen. Darüber hinaus gibt es ein Ein- oder Zuweiserportal, das als webbasierte Plattform dem niedergelassenen Arzt fallspezifische Patientendaten zur Verfügung stellt.

Anforderungen Bearbeiten

Idealerweise werden nicht nur die Daten des aktuellen Falles zusammengetragen, sondern auch alle verfügbaren Informationen früherer Krankheiten und Behandlungen integriert. Dazu kann auch die elektronische Erfassung und Auswertung bestehender Patientenakten in Papierform gehören. Um ein Navigieren in umfangreichen elektronischen Patientenakten zu ermöglichen, bieten sich geeignete Suchmechanismen oder Sortierkriterien (Diagnosen, Dokumententypen, Episoden) an.

Mögliche Anforderungen an die Datensicherheit sind unter anderem die sichere (verlustfreie),   revisionssichere und idealerweise auch rechtssichere Langzeitarchivierung aller Daten. Hinzu kommt die Reglementierung des Zugriffs nur für autorisierte Personen. Gefordert werden in der Regel auch eine sehr hohe Verfügbarkeit und die Möglichkeit des elektronischen Austauschs über   kryptografisch gesicherte Kommunikationswege.

Vorteile Bearbeiten

Durch eine direkte Verfügbarkeit aller relevanten Behandlungsinformationen der verschiedenen an der medizinischen Leistungserbringung beteiligten Heilberufler kann die Erhebung der Vorgeschichte (Anamnese) verkürzt werden, sich die Therapieentscheidung auf eine bessere Informationsbasis stützen, und es können ggf. auch Doppeluntersuchungen vermieden werden.

Missbrauchsmöglichkeiten und Kritik Bearbeiten

Die Elektronische Patientenakte steht aber auch in der Kritik, da befürchtet wird, dass die gesammelten Daten für andere Zwecke, z. B. strafrechtliche Ermittlungsverfahren, Täterprofile, Risikoabwägung von Versicherern etc. verfügbar gemacht werden. Da der Patient häufig keine Übersicht und auch keinen Einblick in die gesammelten Daten hat, kann auch das Recht auf   informationelle Selbstbestimmung verletzt werden. Ob die erhofften Einspareffekte durch die elektronische Akte tatsächlich realisiert werden können, ist auch fraglich. Die Theorie geht davon aus, dass Doppeluntersuchungen vermieden werden, wenn jedem Arzt alle Ergebnisse vorangegangener Untersuchungen bekannt sind. Ein gewissenhafter Arzt wird sich aber schon aus   haftungsrechtlichen Gründen nicht immer auf die Befundergebnisse und Untersuchungen der vorbehandelnden Ärzte verlassen können.

Literatur Bearbeiten

  • Frank Warda: Elektronische Gesundheitsakten - Möglichkeiten für Patienten, Ärzte und Industrie. Aktueller Stand der Entwicklung in Deutschland. 2005, 280-300 Seiten, ISBN 3-938975-00-8
  • Emmanuel Laskaridis: Elektronische Patientenakte: ärztliche   Dokumentationspflicht und elektronische Datenverarbeitung. Frankfurt am Main u. a.: Lang, 2003. 441 S. ISBN 3-631-50504-3 (Europäische Hochschulschriften: Reihe 2, Rechtswissenschaft; 3667)
  • Katja Bartlakowski: Die ärztliche Behandlungsdokumentation: eine materiell- und prozessrechtliche Würdigung der ärztlichen Aufzeichnungen unter besonderer Berücksichtigung der EDV-gestützten Dokumentation sowie der Informationsrechte des Patienten. Frankfurt am Main: pmi-Verlag, 2003, ISBN 3-89786-055-4.
  • Axel Mühlbacher, Samuel Berhanu: Die elektronische Patientenakte: ein internetbasiertes Konzept für das Management von Patientenbeziehungen. Berlin: TU, Wirtschaftswissenschaftliche Dokumentation, Fachbereich 14, 2003. 45 S.
  • Kraft, D.: Telematik im Gesundheitswesen, DuD-Fachbeiträge, Deutscher Universitäts-Verlag 2003, ISBN 3824421666
  • Patrick S. Merten: Die elektronische Patientenakte als Schwerpunkte einer deutschen Gesundheitsplattform. 2003 111 Bl. (Diplomarbeit European Master of Arts in Management, Freiburg Schweiz, 2004)
  • Robert Scharinger: Integrierte Kommunikation und Technikfolgenabschätzung als Basis für die Einführung einer elektronischen Gesundheits-/Krankheitsakte. 2007 118 Bl. (Diplomarbeit Master of Science, Donau-Universität Krems Österreich, 2007)
  • Volker Bittner: Die virtuelle Patientenakte: eine Untersuchung über den Beweiswert der elektronischen Dokumentation des Arztes im Zivilprozess unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arzthaftungsrechts". 1. Auflage Göttingen: Cuvillier, 2001. 104 S. ISBN 3-89873-115-4
  • Klaus Adelhard: Die lebensbegleitende elektronische Patientenakte: Anforderungen, Design und beispielhafte Realisierung. 154 Bl. (München, Univ., Medizinische Fakultät, Habilitationsschrift, 2002)
  • Frank Warda, Guido Noelle: Telemedizin und eHealth in Deutschland - Materialien und Empfehlungen für eine nationale Telematikplattform". 257 Seiten, ISBN 3-89906-701-0.

Links Bearbeiten

Google Health Bearbeiten

  • Lizenz= kostenlos nutzbar; Google Account erforderlich
  • Deutsch= nein
  • Website = google.com/health

Google Health (deutsch: Google Gesundheit) ist eine von Google zur Verfügung gestellte elektronische Patientenakte. Die Anwendung wurde eingestellt und die Nutzerprofile können bis Ende 2012 heruntergeladen werden.

Google Health ist kostenlos und frei von Werbung. Die medizinischen Daten des Benutzers werden bislang nicht dazu verwendet, zielpersonenbezogene Werbung zu platzieren. Um an Google Health teilzunehmen, benötigt man einen Benutzernamen und ein Passwort. Es ist auch in Europa für jeden zugänglich, der ein Google-Account oder eine Google-E-Mail-Adresse hat.

Das Produkt steht noch nicht in deutscher Sprache zur Verfügung, Datenaustausch funktioniert zunächst nur mit englischsprachigen Gesundheitsdienstleistern.

Funktionsumfang Bearbeiten

  • In Google Health kann man seine medizinischen Daten zentral abspeichern.
  • Man kann Wechselwirkungen von Medikamenten überprüfen.
  • Man kann Arztbriefe und Befunde von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten übernehmen.
  • Es gibt eine Suchfunktion für Ärzte und Krankenhäuser.

Vorteile Bearbeiten

  • einfacher Login
  • keine Werbung
  • einfach zu handhaben und übersichtliche Darstellung
  • in einer Spalte rechts am Bildschirm sind die wichtigen Dauerinformationen immer sichtbar
    • ( conditions = Diagnosen )

Nachteile Bearbeiten

  • alles nur In Englisch
    • keine Umlaute
    • Größe und Gewicht nur in Pounds, Feet und Inch
  • keine größeres freies Textfeld
  • kein einfacher Upload von Texten oder Bilder wie beispielweise bei Wikipedia

Alternative Text und Tabels von Google Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Elektronische Patientenkarte Bearbeiten

Die elektronische Gesundheitskarte (abgekürzt eGK) ist eine Speicher-Chipkarte, welche die   Krankenversicherungskarte in Deutschlandersetzen soll. Neben den Personendaten soll die mit einem Lichtbild versehene Karte u. a. Notfalldaten enthalten und die Möglichkeit einer Arzneidokumentation bieten. Nach Ansicht ihrer Befürworter soll dadurch die Datenübermittlung zwischen medizinischen Leistungserbringern, Krankenkassen, Apotheken und Patienten kostengünstiger, einfacher und schneller werden. Die Betriebsorganisation   gematik GmbH ist für Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitsakte verantwortlich.

Struktur Bearbeiten

Administrativer Pflichtteil Bearbeiten

Die elektronische Gesundheitskarte wird im Rahmen des sogenannten Versichertenstammdatenmanagements (  VSDM) Daten wie zum Beispiel Geburtsdatum, Krankenkasse, Adresse und Zuzahlungsstatus des Karteninhabers speichern. Allgemeine Angaben sollen ohne, vertrauliche Daten mit Verschlüsselung in einem besonderen Bereich der Karte gespeichert werden. Dieser ist nur nach Eingabe einer   PIN oder in einer Arztpraxis zugänglich. Im Pflichtteil soll das   eRezept oder ein Hinweis auf einen zentralen Lagerort des verschlüsselten Rezeptes gespeichert werden.

Freiwilliger medizinischer Teil Bearbeiten

Der medizinische Teil ist freiwillig, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten zu wahren und die Angst vor dem gläsernen Bürger zu mildern. Da der Speicherplatz auf der eGK begrenzt ist (64 kB), werden diese Daten auf Datenservern der Telematik-Infrastruktur gespeichert. Angaben zur Notfallversorgung (2,5 kByte) werden auf der eGK gespeichert, während eine Dokumentation der eingenommenen Medikamente, der elektronische Arztbrief und die   elektronische Krankenakte über gesicherte Zugangsknoten auf Fachdiensten der Telematik-Infrastruktur abgelegt werden. Möglich sind auch ein Vermerk zum Organspenderstatus auf der Karte und das Hinterlegen von Messdaten für chronisch Kranke (Patientenfach). Die entsprechenden Datensätze werden voraussichtlich erst nach der Ausgabe der Karten schrittweise eingeführt.

Zugriff auf diese Informationen sollen nur Ärzte und Apotheker (Leistungserbringer) über eine gesicherte Online-Verbindung bekommen. Dafür benötigen die Leistungserbringer einen   elektronischen Heilberufsausweis (Health Professional Card). Nur bei gemeinsamer Verwendung von Health Professional Card, Gesundheitskarte und Legitimation durch PIN-Eingabe des Versicherten sind Zugriffe durch Leistungserbringer möglich. Ausgenommen hiervon sind die Notfalldaten, die - um im Notfall auch ohne Mitwirkung des Karteninhabers nutzbar zu sein - auch ohne PIN-Eingabe auslesbar sind, sofern ein Arzt mit seinem Heilberufsausweis anwesend ist.

Für die nötige Verschlüsselung der Daten wird die Gesundheitskarte außerdem   Kryptografiefunktionen enthalten. Grundsätzlich ist die eGK vorbereitet, Funktionen zur qualifizierten   Signatur aufzunehmen.


Kritik Bearbeiten

  • Kritiker bezweifeln die Richtigkeit der Angaben zum erwarteten Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte ebenso wie die Korrektheit der offiziellen Kostenschätzungen, auch was die zu erwartenden Einsparungen betrifft. Insbesondere die fehlende Kalkulation der Handhabungs- und Betriebskosten wird z. B. von der Ärzteseite angemahnt. Ein Szenario, in dem Patienten mit der Handhabung der Karte und Eingabe ihres PIN-Codes für einfache Vorgänge (z. B. eRezept) den Arbeitsablauf in einer Praxis nachhaltig verzögern, wird ebenso gefürchtet, wie technische Schwierigkeiten z. B. mit der Zuverlässigkeit des Verbindungsaufbaus mit den Datenservern im Internet und der damit gefährdeten Verfügbarkeit wichtiger Daten der zu behandelnden Patienten. Selbst eine im ersten Moment so einfache und plausible Anwendung wie das elektronische Rezept offenbart in der praktischen Ausführung fast unüberwindbare Hürden.
  • Es bestehen auch grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken bezüglich der Übermittlung und Speicherung von höchstpersönlichen Daten im Internet. Einige Krankenkassen, Ärzteverbände und Politiker bezweifeln, dass der geplante Termin für die Einführung eingehalten werden kann. Zudem befürchten Kritiker, dass die Karte das Recht der Bürger auf   informationelle Selbstbestimmung verletzt. Hierzu gibt es bereits Stimmen von Politikern und Spitzenmanagern der Krankenkassen, die das Freiwilligkeitsprinzip der Datenspeicherung auf der Gesundheitskarte verlassen wollen. Ärzte und Datenschützer warnen vor der Gefahr des „gläsernen Patienten“. Die elektronische Gesundheitskarte wurde daher mit dem deutschen   Big Brother Award 2004 ausgezeichnet. Nach Meinung des BMG soll der Patient der „Herr seiner Daten“ sein und bleiben. Das setzt voraus, dass er in die Lage versetzt wird, die über ihn gespeicherten Daten einsehen zu können. Dafür ist im häuslichen Bereich ein spezielles Lesegerät notwendig, auch muss bei der gewünschten Serverlösung ein Weg eröffnet werden, dem Patienten Zugriff auf seine dort gespeicherten verschlüsselten Daten zu ermöglichen. In Arztpraxen und Apotheken sollen sogenannte Kiosksysteme eingerichtet werden, über die Patienten auf ihre Daten zugreifen können. Inzwischen geht man in der Diskussion so weit, dass künftig Patienten ihre Krankheitsdaten, Verschreibungen usw. selbstständig löschen können und dürfen, was aber wiederum die zielgerichtete Behandlung durch den Arzt erheblich einschränkt. Eine „geschönte“ oder unvollständige Patientenakte nutzt dem Arzt nichts und ist u. U. sogar gefährlich. Aufgrund der erheblichen Unklarheiten, auch in der Finanzierung - die Kosten werden inzwischen von 1,5 bis 5 Milliarden Euro geschätzt -, des Widerstandes diverser Lobbygruppen gegen die Vorschläge der gematik in den Einzelheiten, wurde der Einführungstermin immer wieder verschoben.
  • Was eGK Kritiker meistens nicht sagen: Seit Jahrzehnten übermitteln (Kassen-) Vertragsärzte, Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten alle Abrechnungsdaten ihrer Patienten inklusive Diagnosen und Verdachtsdiagnosen an zentrale Computer (Kassenärztliche Vereinigungen (KV)), in letzter Zeit fast ausschließlich in maschinenlesbarer Form (Diskette oder online), und regelmäßig wird das den Patienten verschwiegen (diese denken meist, der Arzt rechne direkt mit ihrer Kasse ab. Die betreffenden Gesetze (SGB etc.) kennt fast kein Patient, und sie werden auch nicht um Zustimmung gefragt. Ein Quartals-Datensatz einer Kassenpatientin kann z. B. so aussehen (anonymisiert und Feldkennungen unkenntlich gemacht)
KVDT-Datei: xxx.KVD                       xx.10.2007 15:49
Patient: xxxx
013 vu00 xxxx
015 3000 Pat.-Kürzel
017 xy01 Name
015 xy02 Vorname
017 xy03 01011vu0 = Geb.-Datum
019 xy05 xxxxxxxxxx 0 Vers.-Nr.
030 xy07 xxxx Str. 00 = Straße
014 xy12 10xxx = PLZ
018 xy13 Wohnort
010 xy08 1
010 xy10 2
014 zj01 xxxx
017 zj02 02072007 = Behandlungsdatum
014 zj04 xxxx
011 zj06 00
017 zj09 02072007
013 zj10 xxxx
016 zj11 xxxx
013 zj12 1000
010 zj13 1
010 zj21 2
011 zj22 00
025 zj25 01072007xxxx
011 4239 00
017 rt00 02072007 = Behandlungsdatum
014 rt01 0xy11 = Abrechnugsnummer
014 rt01 03210 = Abrechnugsnummer
014 rt01 0xy20  = Abrechnugsnummer
014 abcd xxxx = Diagnose "Sexueller Mißbrauch"
010 efgh Z
014 abcd xxxx = Diagnose "Z.n. Magersucht"
010 efgh Z
014 abcd xxxx = Diagnose "Depression"
010 efgh Z
014 abcd xxxx etc....
010 efgh G
012 abcd xxxx
010 efgh G
014 abcd xxxx
010 efgh G
014 abcd xxxx
010 efgh V
014 abcd xxxx = "Verdacht auf Selbstverletzung" 
010 efgh V
014 abcd xxxx = "Verdacht auf Drogenmissbrauch"

Dabei werden Diagnosen nach   ICD und Leistungen nach   EBM klassifiziert. Die Daten der Privatpatienten werden in vielen Fällen ebenfalls elektronisch an Privatärztliche Verrechnungsstellen übermittelt, nicht selten ohne Zustimmung der Patienten. Die privaten Krankenkassen wiederum speichern alle Daten und Diagnosen aller Privatpatienten und privat Zusatzversicherter elektronisch.   Berufsgenossenschafts (BG)-Ärzte melden inzwischen auch alle Daten und Diagnosen überwiegend elektronisch, meist ohne die Verletzten zu fragen, die BGen speichern alle Daten seit Jahren in ihren Computern ab. Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen können auch Abrechnungsdaten (Verdachts-) Diagnosen an die Zentralcomputer der Leistungsträger übermitteln. Praktisch keine dieser Anwendungen ist zugriffsgeschützt durch den elektronischen Heilberufsausweis oder eine eGK mit PIN. Auch liegen die Daten praktisch auf allen diesen Rechnern mit Namen der Patienten und nicht - wie bei der eGK geplant - pseudonymisiert.

Ergänzt und abgewandelt zitiert nach Medical Tribune Deutschland 40/2007, S.2, MT)

  • Die Daten der Kassenpatienten können an die Krankenkassen übermittelt werden. Dadurch wissen die Krankenkassen zum einen sehr präzise Bescheid über die stationäre Versorgung und die Diagnosen. Die Kassen können aber auch die ambulanten Verordnungsdaten, inklusive arztbezogenen Daten und (Verdachts-) Diagnosen, von den KVen bekommen.

Zitiert nach [Ärzte Zeitung, 02.10.2007, Für den Zugriff auf Behandlungsdaten brauchen die Kassen die E-Card nicht. Von Philipp Grätzel von Grätz

  • Bereits seit Jahren werden umfangreiche Datensätze im Rahmen der Hausarztverträge,   Disease-Management-Programme und   Integrierte_Versorgung-Verträge an die Kassen namentlich übermittelt. Die Teilnahme an diesen Programmen ist für Kassenärzte freiwillig.

Siehe auch: Chaosradio, Vortrag auf dem 22C3

Sicherheitsmodelle Bearbeiten

Bei vielen Patientenkarten wird auf eine zentrale Verwaltung der Daten gesetzt. Das ist für die Identitätsfeststellung (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz usw.) notwendig, um Verwechslungen von datengleichen Personen zu verhindern und bedeutet noch nicht, dass all diese Daten auch physisch in einem einzigen Rechenzentrum geführt würden. Eine zentrale Gesundheitsdatenspeicherung ist damit ebenfalls nicht zwingend verbunden und ist auch aus Verantwortungs- und Sicherheitsgründen umstritten (Verantwortung einer Stelle für alle Daten aller Betroffenen).

Dennoch müssen Patientendaten bei einer Überweisung in ein anderes Krankenhaus irgendwie transferiert werden. Ein Sicherheitsmodell, wie das realisiert werden kann, ist das BMA-Modell (British Medical Association), welches Regeln im Umgang mit Patientendaten definiert. Bei dem BMA-Modell handelt es sich um ein Sicherheitsmodell (eng. Policy) für klinische Informationssysteme. Das Modell wurde 1996 von Ross Anderson im Auftrag der British Medical Association ausgearbeitet.

Ross J. Anderson A Security Policy Model for Clinical Information Systems University of Cambridge Computer Laboratory

Das Modell beschreibt sicherheitskritische Regeln wie ein klinisches Informationssystem umgesetzt werden kann. Prinzipiell basiert es auf einer dezentralen Verwaltung der Zugriffsberechtigung und führt Maßnahmen gegen Identitätsdiebstahl, Missbrauch durch interne Mitarbeiter ein. Weiterhin werden auch Regeln in Bezug auf die Verschlüsselung sowie Regeln für die Zugriffsberechtigung bei Transfer von Patientendaten (Überweisung) vorgegeben.

Der Zugriff auf Patientendaten wird durch den Patienten selbst und durch das medizinischen Fachpersonal freigegeben, dies bedeutet, dass kein Zugriff für technische Administratoren (IT-Mitarbeiter) vorgesehen ist. Für Notfälle (Bewusstlosigkeit) und Sonderfälle (defekte Karte) gibt es spezielle Kategorien von Daten (life@risk), welche für das medizinische Personal immer einsehbar sind. Um Identitätsdiebstahl zu verhindern, ist eine Benachrichtigung des Patienten vorgesehen falls medizinisches Personal die Patientendaten über ihren Kompetenzbereich freigeben (Abteilung, Praxis, Spital). Somit kann der Patient in Falle eines Diebstahls reagieren.

Das Modell vereint Eigenschaften des   Clark-Wilson-Modell, welches primär im Finanzsektor eingesetzt wird, mit dem   Bell-LaPadula Sicherheitsmodell, welches primär im militärischen Bereich eingesetzt wird. Das BMA-Modell ist generell anwendbar auf Daten, die dem Datenschutz unterstehen. Das Modell wurde von der   UEMO European Medical Organisation übernommen.

In Österreich ist 2007 eine dezentrale Lösung in Diskussion: „Faktum ist, dass ELGA keine zentrale Speicherung personenbezogener Gesundheitsdaten vorsieht, sondern die Dokumenten Registry lediglich Verweise auf die lokal bei den GDAs [Gesundheitsdiensteanbietern] gespeicherten Daten enthält. ELGA nimmt daher auch keine organisatorischen Eingriffe in die Dokumentation vor.“

Machbarkeitsstudie ELGA betreffend Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) im österreichischen Gesundheitswesen, Endbericht vom 21. November 2006. Erstellt von IBM Österreich GmbH im Auftrag der Bundesgesundheitsagentur. S. 16

Datenschutz Bearbeiten

Datenschützer meinen, dass bei der eGK in Deutschland die Anforderungen des informationellen Selbstbestimmungsrechtes und des Datenschutzes umgesetzt worden seien.

Gundermann, Lukas, Telematikinfrastruktur der elektronischen Gesundheitskarte: Basis für sichere Datenspeicherung, Dtsch Arztebl 2008; 105(6): A-268

Vergleich mit Gesundheitskarten-Projekten im Ausland Bearbeiten

  • In Taiwan wurde im Jahr 2003 flächendeckend für ca. 23 Mio. Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Die Ärzte und Apotheker haben – wie in Deutschland geplant – mit einer Health Professional Card Zugriff auf die Patientendaten. Derzeit wird die taiwanesische Gesundheitskarte jedoch, ähnlich wie die in Deutschland bereits 1993 eingeführte Krankenversichertenkarte, lediglich für administrative Daten (Name, Geburtsdatum etc.) genutzt.
  • In den USA läuft derzeit ein Gesundheitskartenprojekt an, das noch weit fortgeschrittener ist: Die Gesundheitskarte soll dort durch einen kleinen subcutanen (also: unter die Haut verpflanzten) Chip ersetzt werden. Allerdings haben Bürgerrechtler deutliche Bedenken dagegen.


Literatur Bearbeiten

USB Stick als Alternative Bearbeiten

Die Firma maxiDoc hat einen USB-Stick als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte entwickelt.

Vorteile Bearbeiten

  • etwa ein Gigabyte Daten
  • dezentrale Lösung
  • Daten bleiben beim Patienten
  • der Patient kann die Daten jedem Arzt über ein Passwort zur Verfügung stellen
  • eine integrierte Lesesoftware in zehn Sprachen
  • auf jedem Windows PC abrufbar
  • Pilottest läuft mit derzeit 300 Patienten
  • für Ärzte entstehen keine Kosten.
  • Veränderungen der Daten auf dem Stick kann nur ein Arzt vornehmen
  • die Originaldaten bleiben beim Arzt
  • Der Patient bezahlt einmalig 60,-€ incl. Steuer

Links Bearbeiten

http://www.maxidoc-health.com

Weblinks Bearbeiten

Deutschland Bearbeiten

Schweiz Bearbeiten

Dänemark Bearbeiten

USA Bearbeiten