Nun zeigen wir, dass die Potenzschreibweise der -ten Wurzel tatsächlich Sinn ergibt. Für Wurzeln gelten nämlich, analog zu Potenzen mit ganzzahligen Exponenten, die folgenden Rechenregeln:
In Potenzschreibweise lauten die Regeln:
- und
- Verallgemeinerung von 1:
Wir können uns merken, dass wir mit Wurzel-Potenzen genau wie mit ganzzahligen Potenzen rechnen können. Um die Rechenregeln 2, 3, 4 und 5 beweisen zu können, müssen wir zunächst einmal zeigen, dass für gilt.
Hilfssatz zum Beweis der Rechenregeln für Wurzeln
Satz
Für und gilt:
Beweis
Statt können wir die äquivalente Umformung beweisen, zeigen also, dass
Es ist:
Beweis (Rechenregeln für Wurzeln)
Regel 1: Die erste Teilregel folgt unmittelbar aus der Definition der -ten Wurzel von . Laut Definition ist die -te Wurzel einer nicht-negativen reellen Zahl die nicht-negative reelle Zahl (also ), für die gilt: . Und daraus folgt – ersetzt man das durch –, dass gilt.
Auch die zweite Teilregel ergibt sich unmittelbar aus der Wurzeldefinition. Sei hierzu . Da als nicht-negativ vorausgesetzt wird, ist auch nicht-negativ. Laut Definition ist die -te Wurzel einer nicht-negativen reellen Zahl die nicht-negative reelle Zahl (also ), für die gilt: . Durch Rücksubstitution ergibt sich: bzw. (da nicht-negativ ist) . Somit ist: . Also ist .
Regel 2: Wir beweisen zunächst einmal die Gültigkeit der auf beiden Seiten mit potenzierten Gleichung und dürfen dann aufgrund des Hilfssatzes folgern, dass sie auch ohne die Potenz gilt. Es ist:
Damit ist
Durch Anwendung des Hilfsatzes erhalten wir nun die zu beweisende Gleichung .
Regel 3: Wir beweisen wiederum die Gültigkeit der auf beiden Seiten mit potenzierten Gleichung und dürfen dann aufgrund des Hilfssatzes folgern, dass sie auch ohne die Potenz gilt:
Durch Anwendung des Hilfsatzes erhalten wir nun die zu beweisende Gleichung .
Regel 4:
Wiederum zeigen wir die Gültigkeit der auf beiden Seiten mit potenzierten Gleichung:
Daraus folgt (siehe Hilfssatz), dass .
Regel 5: Auch in diesem Fall zeigen wir zunächst die Gültigkeit der auf beiden Seiten mit potenzierten Gleichung
Daraus folgt (siehe Hilfssatz), dass .
Regel 6: Es gilt
Ungleichung vom arithmetischen, geometrischen und harmonischem Mittel
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Definition (Arithmetisches, geometrisches und harmonisches Mittel)
Für positive reelle Zahlen und ist das arithmetische, geometrische und harmonische Mittel definiert als
,
,
Es gilt die folgende Ungleichung
Satz (AGHM-Ungleichung)
Für positive reelle und gilt
oder ausgeschrieben
Dabei gilt Gleichheit genau dann, wenn ist.
Beweis (AGHM-Ungleichung)
1.Ungleichung: Es gilt
2.Ungleichung:
Aufgabe (AGM-Ungleichung)
Zeige die 2. Ungleichung.
Beweis (AGM-Ungleichung)
Hier gilt
Gleichheit: Es gilt
, sowie
Aufgabe (Nützliche Wurzel-Ungleichung)
Zeige für und :
Zusammenfassung des Beweises (Nützliche Wurzel-Ungleichung)
Wir zeigen beide Ungleichungen mittels Widerspruch, indem wir bzw. annehmen.
Bei der ersten Ungleichung benötigen wir die Aussage , bei der zweiten den Binomischen Lehrsatz für einen Widerspruch.
- Ist , oder , so gilt "=", in allen anderen Fällen "<".
- Die Ungleichung hat durchaus praktische Anwendungen. Die erste Ungleichung besagt, dass die Wurzelfunktion (streng) monoton steigend ist. Mit Hilfe der zweiten Ungleichung lässt sich die Wurzelregel für Grenzwerte und die Stetigkeit der Wurzelfunktion beweisen.
To-Do:
Gegebenenfalls sollte hier beweisen werden, dass die Wurzelfunktion stetig ist.