Geschlecht und Identität/ Gesicht und Haare/ Operationen

Die Haarlinie ist ein typischer Geschlechtsmarker. An der Höhe der Sirn und die Form der Haarlinie lässt sich das Geschlecht einer Person erkennen. Durch die Gabe von Testosteron kommt bei Menschen mit weiblichen Geschlechtsmerkmalen zu Haarausfall und es entstehen die typisch männlichen Geheimratsecken an der Stirn. Durch die Gabe von Estrogenen und Unterdrückung von Testosteron können an den Geheimsatsecken wieder Haare wachsen falls der Follikel noch lebt. Dennoch bleibt die Höhe der Stirn, also der Abstand von Augenbraue bis zum Haaransatz, der bei Menschen mit männlichen Geschlechtsmerkmalen um 1-2 cm größer ist als bei Menschen mit weiblichen Geschlechtsmerkmalen.

Die Veränderung der Haarlinie und das Auffüllen der Geheimratsecken ist eine wichtige Prozedur bei der Gesichtsverweiblichung.

Dieser Artikel beschreibt, wie man eine Kosten für eine Gesichtsverweiblichung im deutschen Steuerrecht anerkennen lassen kann.

In der deutschen Gesellschaft wird Weiblichkeit oft mit Schönheit gleichgesetzt und deshalb wird eine Gesichtsverweiblichung gerne als ästhetische Schönheitsoperation angesehen. Aber eine ästhetische Schönheitsoperation kann man im deutschen Steuerrecht nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Nicht jedoch bei der Gesichtsverweiblichung, denn Weiblichkeit und Schönheit sind verschiedene Dinge. Während Schönheit subjektiv ist, ist Weiblichkeit ein objektiv. Man kann tatsächlich ein Gesicht ausmessen und an den Maßen das Geschlecht der Person bestimmen. Intuitiv kann jeder Mensch das Geschlecht an dem Gesicht eines Menschen erkennen. Daher ist diese Behandlung medizinisch notwendig für Frauen mit männlichen Geschlechtsmerkmalen, damit sie in ihrem Geschlecht akzeptiert werden und daher als medizinische Behandlung von der Steuer absetzbar.