Examensrepetitorium Jura: Zivilprozessrecht Erkenntnisverfahren
Inhalt dieses SkriptsBearbeitenAn dieser Stelle wird im ersten Abschnitt nur das für die Klausur relevante Zivilprozessrecht mit den typischen Problemen dargestellt werden. In der BGB-Klausur kann die ZPO im Rahmen einer Zusatzfrage oder eines zweiten Aufgabenteils geprüft werden. In der Regel ist die Zulässigkeit der Klage zu prüfen (dazu Teil 1). Anspruchsvoller ist die Einkleidung der gesamten Klausur in eine prozessuale Prüfung, insb. in das Versäumnisverfahren oder einen Fall von Klage und Widerklage (dazu Teil 2). Auch die Erledigung der Hauptsache kann einen Einstieg in die materiell-rechtliche Prüfung bieten (dazu Teil 3). Darüber hinaus können als Aufhänger für die materiell-rechtliche Prüfung auch die besonderen prozessualen Gestaltungsklagen (§§ 767, 771 ZPO) relevant werden (siehe dazu beim Zwangsvollstreckungsrecht). Im zweiten Abschnitt finden sich dann Kapitel mit Vertiefungen zu weiteren zivilprozessualen Themen. |
KapitelübersichtBearbeitenGrundlagen für die ZivilrechtsklausurBearbeitenVertiefungen zur ZPO (für Wahlfach, Schwerpunkt und mündliche Prüfung)Bearbeiten |