Was ist Erste Hilfe? Und warum ist sie so wichtig?

Als Erste Hilfe bezeichnet man alle Maßnahmen,

  • die jedermann durchführen kann und soll, um menschliches Leben zu retten,
  • drohende Gesundheitsgefahren abzuwenden oder zu verringern,
  • bis professionelle Hilfe eintrifft.
Regelmäßiges Üben erhöht das Wissen und die Wahrscheinlichkeit im Ernstfall gut zu reagieren.

Die dabei anliegenden Aufgaben sind zusammenfassend:

  • die Unfallstelle zu sichern und Rettungskräfte zu informieren,
  • das Überleben des/der Verunfallten zu sichern bis die Rettungskräfte eintreffen
  • sowie – wenn möglich – Leiden zu lindern.

Eine Notversorgung des verunfallten Menschen kann durch psychologische Hilfe (Ansprache, Hand-halten, Decken) oder medizinische Hilfe (Wundversorgung, Druckverband, stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung) geschehen. Erste Hilfe ist nicht das was der Notarzt macht sondern das was vor dem Notarzt gemacht werden sollte.

Gegebenenfalls sollte der Nothilfe-Leistende andere Menschen auffordern ebenfalls zu helfen. „Schockstarre“ kann vielleicht schon durch einfache Ansprache überwunden werden: „Sie dort, in der blauen Jacke, holen Sie bitte das Warndreieck aus dem Kofferraum und stellen es auf!“, „Sie dort mit dem Handy in der Hand, rufen Sie bitte die 112 und legen keinesfalls den Hörer auf!“

Ein schnelles Eingreifen kann insbesondere bei Herz-Kreislaufversagen das Überleben eines verunfallten Menschen sichern. Der Hirntod bei Atemstillstand kann schnell eintreten. Nach drei bis fünf Minuten beginnen erste Gehirnzellen abzusterben, wenn die Sauerstoffversorgung nicht ausreichend ist. Diese Zeit schafft ein Rettungsdienst ausschließlich dann, wenn der Unfall direkt vor der Wache geschieht.

Warum Erste Hilfe Bearbeiten

In den meisten Fällen, in denen Erste Hilfe geleistet werden muss, handelt es sich um einfache Bagatellverletzungen. Betroffen sind meist Kinder, Bekannte und Verwandte. Aber selbst dramatisch erscheinende Situationen können mit einfachen Maßnahmen erfolgreich gemeistert werden.

Allein aus Anstand und Menschlichkeit sollte jeder Mensch in solchen Situationen helfen. Per Gesetz sind wir sogar verpflichtet zu einem „zumutbaren Maß der Hilfeleistung“[1]. Gleichzeitig besteht Kraft Gesetzes ein kostenloser Versicherungsschutz für alle Personen, die in der Not Hilfe leisten.[2]

Wenn man sich nicht in einer psychologischen Überlastung befindet, weil man zum Beispiel kein Blut sehen kann, gilt:

Es gibt keinen Grund, keine Erste Hilfe zu leisten!

Statistik Bearbeiten

Im Jahr 2001 wurden allein in Deutschland 8.830.000 Unfallverletzte registriert, das entspricht mehr als 10 % der Bevölkerung. Bagatellverletzungen des Alltags wurden dabei nicht berücksichtigt. Zusätzlich wurden über 20.000 Unfalltote und 130.000 Menschen, die am plötzlichen Herztod verstarben, registriert.

Die meisten der Unfälle geschehen im Haushaltsbereich, nämlich 2.730.000, und im Freizeitbereich, nämlich 2.630.000. Danach folgen Schule mit 1.520.000 und Arbeitsplatz mit 1.450.000. Im Straßenverkehr wurden „nur“ rund 500.000 Unfallverletzte registriert.


  1. https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html – Unterlassene Hilfeleistung
  2. https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/2.html – SGB VII, § 2, Abs. 1, Nr. 13a, gesetzlicher Versicherungssschutz aus dem Sozialgesetzbuch