Hier werden die Prozesse behandelt, die vor der Planung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) stattfinden, damit du weißt, wie die grundlegenden Bauabläufe aussehen. Damit soll das Buch dir nicht nur aufzeigen, was bereits alles geschehen ist, bevor du einen Auftrag erhältst, sondern auch, wem du alles Zuarbeit leistest und warum es daher wichtig, ist eine qualitativ hochwertige Planung abzuliefern.
000 Raumplanung
BearbeitenFlächenplanung
BearbeitenRechtsnorm: Grundstücksnutzung (BauNVO), Landwirtschaftsanpassung (LwAnpG), Flurbereinigung (FlurbG), Baugesetz (BauGB), Vermessung (BFR Verm für öffentliche), Kampfmittelräumung (BFR KMR für öffentliche)
Durch die Bauleitplanung regelt die Gemeinde (Stadt oder Kreis), wie ihre Grundstücksflächen einzusetzen sind. Den ersten Part macht der Flächennutzungsplan aus. Dieser zeigt im Grunde die Bodennutzung an. Im zweiten Part, dem Bebauungsplan, werden die Anforderungen an das Gebäude gestellt. Die tatsächlich geplanten Inhalte des Gebäudes werden später im Baugenehmigungsverfahren der Unteren Bauaufsichtsbehörde vorgelegt. Beide Bauleitpläne sind außerdem Teil der Stadtplanung.
Flächennutzungsplanung
BearbeitenHier kann jede Kommune selbst wählen, welchen Inhalt sie zur Darstellung als sinnvoll erachtet.
Bebauungsplanung
BearbeitenBaugenehmigung
BearbeitenDurch Stellung des Bauantrags durch den Kunden bzw. einem im seinem Namen agierenden Architekten oder Ingenieur bei der kommunalen Unteren Bauaufsichsbehörde prüft diese die eingesendeten Unterlagen in einem ersten Durchlauf auf generelle Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Zeitlich gesehen ist hier oft noch kein Fachplaner notwendig. Erst im zweiten Durchlauf, nach Beendigung der Genehmigungsplanung (LP4), gleicht die Bauaufsicht die Unterlagen mit den öffentlich-rechtlichen Anforderungen ab. Dadurch können Mängel bei der Planung noch frühzeitig korrigiert werden.
Bauordnung
BearbeitenUm im Nachhinein oder noch während der Bauphase gegen Verstöße vorzugehen, hat die Obere Bauaufsicht weisende Befugnisse. Sie kann verhängen, dass der Bau eingestellt, ein Teil beseitigt oder die Nutzung vollständig untersagt wird.
100 Grundstück
BearbeitenRechtsnorm: Bodenschutz- und Altlastverordnung (BBodSchG)
Die Kostengruppe 110 Grundstückswert bezieht sich auf den Kaufwert des Grundstücks. Darauf folgen die 120 Grundstücksnebenkosten, wozu unter anderem die 121 Vermessung gehört, die das Liegenschaftinformationssystem Außenanlagen (LISA) pflegt. Mit 130 Freimachen wird das Grundstück von rechtlichen Altlasten befreit.
Förderung
BearbeitenHilfe: Energieeffizienzwegweiser (BAFA)
200 Herrichten und Erschließen
Bearbeiten210 Herrichten
Bearbeiten211 Sicherungsmaßnahmen
212 Abbruchmaßnahmen
213 Altlastenbeseitigung
214 Herrichten der Geländeoberfläche
220 Öffentliche Erschließung
Bearbeiten230 Nicht Öffentliche Erschließung
Bearbeiten240 Ausgleichsabgaben
Bearbeiten250 Übergangsmaßnahmen
Bearbeiten300 Baukonstruktion
Bearbeiten310 Baugrube
Bearbeiten320 Gründung
Bearbeiten321 Baugrundverbesserung
Bearbeiten322 Flachgründung
Bearbeiten323 Tiefgründung
Bearbeiten324 Unterböden und Bodenplatten
Bearbeiten325 Bodenbeläge
Bearbeiten326 Bauwerksabdichtung
BearbeitenRechtsnorm: Bewertung von Hochwasserrisiken (2007/60/EG), Hochwasserschutzgesetz II (BMUV)
Hilfe: Hochwasserschutzfibel (FIB)
Bei der Bauabdichtung für die Gründung werden Vorsorgen getroffen, um Wasser vom Bauwerk fernzuhalten.
327 Dränagen
Bearbeiten330 Außenwände
BearbeitenHerstellung
BearbeitenErrichtung
BearbeitenWärmeeigenschaften
Beim Mauerwerk gegen Außenluft unterscheidet man zwischen Dämmung an der Außenseite und jener auf der Innenseite. Ersteres führt zu
334 Außentüren und Außenfenster
BearbeitenFugendurchlasskoeffizient (DIN 18055)
Die Türen
Die Fenster sind mindestens doppelverglast auszuführen. Zwischen den Gläsern ist Luft oder bei moderneren Edelgase wie Argon, Krypton oder Xenon mit noch geringerer Wärmeleitfähigkeit.
340 Innenwände
BearbeitenFliesenspiegel
Bearbeiten350 Decken
Bearbeiten360 Dächer
Bearbeiten370 Baukonstruktive Einbauten
Bearbeiten390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
BearbeitenDurchbrüche, Schlitze und andere Aussparungen
BearbeitenRegelwerk: Betone (1045), Mauerwerk (DIN 1053)
Durchbrüche werden nur diejenigen Durchführungen genannt, die durch festes Gestein oder Beton entstehen. Löcher oder Aussparungen werden sie genannt bei Gipsplatten oder Holz, wie sie z.B. in Vorwänden für Schalter, Dosen und Rohrdurchführungen, aber auch zur Befestigung von Sanitärobjekten Verwendung finden. Durchbrüche können also nicht durch einfaches Sägen entstehen, sondern werden im Nachhinein von einem Gelehrten mit Spezialwerkzeug hergestellt, oder bereits vorher beim Gießen des Betons mitausgespart. Das Rohr oder die Kabel müssen dabei entweder durch ein Leerrohr geführt, oder mit einem dafür vorgesehenen Schlauch umwickelt werden, denn sie dürfen oft nicht in Kontakt mit dem Auffüllmaterial stehen. Besondere Brandschutzanforderungen gelten, dazu findet man wie bei anderen Bauteilen auch eine Zulassungsnummer auf den Herstellerseiten. Hier steht auch ob und unter welchen Bedingungen die Durchführung erfolgen darf.
Objektplanung
BearbeitenGrundflächen und Rauminhalte DIN 277
400 Technische Anlagen
BearbeitenSiehe Inhaltsverzeichnis.
500 Außenanlagen und Freiflächen
BearbeitenRechtsnorm: Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG)
510 Geländeflächen
BearbeitenGrundstücksentwässerung
BearbeitenEntwässerungsrinnen für Verkehrsflächen DIN 19580, DIN 1433
Dränung DIN 4095
Bearbeiten520 Befestigte Flächen
Bearbeiten530 Baukonstruktion in Außenanlagen
Bearbeiten537 Kanal- und Schachtbauanlagen
BearbeitenRegelwerk: Kennzeichnung (DIN 4068), Entwässerungsanlagen (DIN 1986)
Hinweis: Wird in der Regel vom Außenanlagenplaner oder dem Tiefbauunternehmen geplant
Beim Anbinden neuer Gebäude werden bestehende Kanalschächte angebohrt. Diese sind dazu da, Inspektionen und Wartung an der Kanalisation durchzuführen und dürfen daher nicht versperrt werden. Dabei kommen Sedimentationsanlagen und Abscheider zum Einsatz. Ein Teil wird dabei aufgefangen und der Rest unterirdisch weitergeleitet. Ein Plus ist, dass erdverlegte Leitungen (DIN nur selten einfrieren, sodass auch im Winter noch große Geschäfte erledigt werden können. In jedem Fall müssen aber Gebäude gegen Rückstau geschützt werden, damit kein Kanalwasser oder auch nur Gerüche "hochdrücken". Dies ist insbesondere der Fall, wenn Gebäude in einer gewissen Steigung nebeneinanderstehen, wie das bei Hügeln vorkommt. In Ausnahmesituationen kann auch bei starkem Regen, also wenn der Kanal unter Volllast steht, Wasser hochdrücken, wenn man nicht entsprechend absichert. Andererseits können diese auch durch Vorfluter oder künstlich angelegte und natürlich Seen entlastet werden. Dazu kann nach vorheriger Genehmigung auch über das Grundstück hinaus Schmutz- und Regenwasser getrennt bleiben (manche Kommunen schreiben dies sogar vor). Dann kann das Regenwasser dem Reservoir zugeführt werden, wenn du es nicht bereits auf dem Grundstück wiederverwerten lässt.
Erdverlegte Leitungen unterliegen aufgrund der Gegebenheiten anderen Anforderungen, als jene die Überirdisch liegen. Die verschiedenen Materiale (Guss DIN 19522, Beton DIN V 1201 + 1202, PVC-U) sind robuster, wegen Wurzeln, Wassereinwirkung (DIN 4095), Erdverschiebung und anderen Drücken und die Verbindungen (Elastomerdichtung DIN 4060 + DIN EN 681) müssen ein Eindringen von Grund- und Sickerwasser verhindern, um Kläranlagen zu entlasten.
Zur Revision gibt es Sicht- und Prüfschächte, zur Wartung Einstiegschächte, diese sind bei Richtungsänderung und alle 20-40 m auf Geraden vorzusehen. In Schächte (oder Bodenwannen) können weitere technische Anlagen (Hebeanlagen, Abscheider) eingelassen werden. Solche aus Kunststoff () sind leichter, können aber bei hohem Grundwasser aufsteigen. Tiefliegende Schächte aus Beton (DIN 4034) werden aus mehreren Schachtringen und einem Konus zusammengesetzt. Die Abdeckung für Verkehrsflächen (DIN EN 124, DIN 1229, DIN 4271) muss der Belastung klassifiziert sein. Schmutzfänger unterhalb des Deckels (DIN 1221) und Einstiegsleitern (DIN EN 14396, DIN 18799) bzw. Steigeisen (DIN V 1264, DIN EN 13101) erleichtern die Arbeiten.
538 Wasserbauliche Anlagen
BearbeitenRechtsnorm: Bewirtschaftung (BFR), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Trinkwasserbrunnen und Brauchwasserbrunnen
BearbeitenHilfe: Überwachung TW-Brunnen (Umweltbundesamt)
Wasserbecken
BearbeitenGrundwasserspeicher
BearbeitenRegenwassernutzung
BearbeitenRegelwerk: Planung (DIN 1989), Verwendung (DIN 16941-1)
Grauwassernutzung wird in der DIN 16941-2 beschrieben.
Regenwasserversickerung / Einleitung ins Grundwasser
Einleitung in Oberflächengewässer
Wässer in Brunnen müssen auch nicht der Qualität des Trinkwassers entsprechen, ein Hinweisschild muss allerdings darauf hinweisen. Oft werden dafür natürliche Wasserreservoire angezapft, das können Grundwässer oder Oberflächenwässer sein. In Sachen Brunnenpumptechnik gibt es aber einiges zu lernen, daher es empfiehlt sich einen separaten Ratgeber für größere Vorhaben aufzusuchen. Ansonsten kann man sich an der Ausführung von erdreich verlegten Trinkwasserleitungen orientieren.
540 Technische Anlagen in Außenanlagen
Bearbeiten541 Abwasseranlagen
BearbeitenIm Außenbereich aufgestellte Abscheider gehören hier zu.
Kleinkläranlagen (DIN 4261) werden meistens für den privaten Gebrauch angeschafft, andere bauen sich diese selbst. Sie müssen allerdings immer angemeldet und anschließend von der Behörde geprüft werden. In Übereinstimmung mit der Klärschlammverordnung können außerdem neben wiederverwertbarem Wasser auch Klärschlamm gewonnen werden, weshalb sie häufig bei Landwirten Gebrauch finden. Bei Wiederverwendung des Klärschlamms ist die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) und das Düngermittelgesetz (DüngG) einzuhalten.
Oberflächen- und Bauwerksentwässerung
Sammelgruben
Manchmal bedarfs es aber auch einer Hebeanlage (DIN EN 12050, DIN EN 12056-4), um z. B. Kellerabwässer über die Rückstauebene zu heben. Diese können sowohl im Gebäude, als auch außerhalb platziert werden.
560 Wasserflächen
Bearbeiten561 Abdichtung
562 Bepflanzung
700 Baunebenkosten
Bearbeiten710 Bauherrenaufgaben
Bearbeiten720 Vorbereitung der Objektplanung
Bearbeiten725 Wettbewerbe
BearbeitenRechtsnorm: RPW
730 Architekten- und Ingenieurleistungen
Bearbeiten731 Gebäudeplanung
Bearbeiten732 Freianlagenplanung
Bearbeiten733 Planung der raumbildenden Ausbauten
Bearbeiten736 Planung der technischen Ausrüstung
BearbeitenHonorierung deines Auftrags.
740 Gutachten und Beratung
Bearbeiten742 Schallschutz und Raumakustik
BearbeitenRegelwerk: Hochbau (DIN 4109), Akustikmessung und -bewertung (DIN 52221)
Heizungstechnik (VDI 2715)
746 Brandschutz
BearbeitenRegelwerk: Brandschutzordnung (14096)
Hilfe: Leitfaden für Gebäude des Bundes
Zulassung für Rohr-, Kanal- und Kabelabschottung liegen im DIBt vor und sind dringend zu prüfen, da diese auch verfallen. Dort findest du auch Informationen zur Entflammbarkeit von Baustoffen allgemein und noch einmal speziell für Dämmstoffe und Brandschutzbeschichtungen. Auch Beispielbilder, wie der Brandschutz in der Praxis ausgeführt wird.
Im Industriebau nach DIN 18230
748 Umweltschutz, Altlasten
BearbeitenBewertung von Energieausweisen
Rechtsnorm: Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (GEG), Energiebedarfsausweis (BBSR für öffentliche Nichtwohngebäude)
Hilfe: Energieausweis (bei dena), Erläuterungen zum GEG (Argebau)
Berechnungsgrundlage: Entweder Gebäudehülle (DIN V 4108-6) mit Anlagentechnik (DIN V 4701-10, DIN V 4701-12) oder Energetische Bewertung (DIN V 18599)
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt Leitfäden zur Verfügung, um die Bewertung von Bedarf und Verbrauch von Gebäuden zu ermöglichen. Dabei gibt es verschiedene Rechenansätze zwischen denen je nach Zweckbestimmung ausgewählt werden kann. Für eine Energieberatung reicht beispielsweise ein vereinfachtes Verfahren aus. Soll stattdessen gleich im Anschluss eine Sanierung erfolgen, kann die vollständige Bewertung als Ausführungsplanung zu Grunde gelegt werden. Für alle Angaben ist der Fachplaner haftbar, also sind selbst jene des Kunden / Auftraggebers zu prüfen, damit dieser keinen Gewinn durch Falschangaben machen kann. Im Zweifelsfall kannst du dich auch haftpflicht versichern. Dabei werden zwei Teile separat betrachtet: die Gebäudehülle und die Anlagentechnik. Negative Einflussfaktoren für die Bewertung der Hülle sind v. a. Undichtigkeiten. Positive Faktoren sind entsprechend alle inneren Wärmegewinne z. B. aus Haushaltsgeräten, aber auch äußere, wie Solarwärme. Pluspunkte bei der Anlagentechnik kann sich der Kunde durch einen Fernwärmeanschluss verdienen. Er wird belohnt, wenn wenig Wasser warm gehalten muss, die Verteilung effizient gelegt und dafür gleichzeitig wenig Strom benötigt wird. Mithilfe von eventuellen Bauplänen und Notizen mit vor-Ort Aufnahmen wird das Gebäude anschließend nach der Deutschen Gebäudetypologie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) klassifiziert. Daraus leiten sich einige wertvolle Informationen für die Berechnung ab, wenn auch nur pauschaliert. Nach Erstellung des Ausweises erhält dieser nach Registrierung beim DIBt eine Registriernummer.
Beratung - Modernisierungsmpfehlung basierend auf der Energieausweisbewertung
Rechtsnorm: Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (GEG)
Hilfe: Energieberatung (IWU), Energieausweis (bei dena), Erläuterungen zum GEG (Argebau)
Nach dem Gebäudeenergiegesetz gibt es Nachrüstpflichten, die unter normalen Umständen umzusetzen sind, unabhängig davon, ob der restliche Teil des Gebäudes modernisiert wird, oder nicht. Außerdem sind offentsichtliche Mängel zu beseitigen; damit soll eine zielgerichtete Modernisierung verhindert werden, die sich nur auf einen Teilbereich beschränkt, wenn dieser Teilbereich ohnehin angepackt wird. Der dritte Punkt besteht darin, dass zukünftige Wünsche des Eigentümers zu berücksichtigen sind, damit nichts doppelt anfällt. Erst viertens gilt es, den Mindestanforderungen des GEG zu genügen: dazu zählt die Unterschreitung des Maximalbedarfs pro Jahr und der maximale Wärmeverlust. Alternativ reicht es aus, pro Bauteil einen vorgegebenen Wärmedurchgang zu unterschreiten. Das GEG schreibt keine bestimmten Empfehlungen vor, diese sind also zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abzustimmen.
Empfehlungen: Langfristig gesehen ist es besser die Anforderungen zu übertreffen, da Verschärfungen der Richtwerte in nicht allzu ferner Zeit abzusehen sind. Dadurch bewerkstelligte Förderprogramme und die niedrigen Betriebshaltungskosten schonen des Kunden Portmonnaie. Natürlicherweise sollten die wirtschaftlichen Maßnahmen dabei bevorzugt werden. Aus der Zusammenfassung ist ein Sanierungskonzept zu erstellen, das folgende Punkte festhält:
- Senkung des Primärbedarfs durch Dämmung
- Umsetzung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Effizienzsteigerung der bestehenden Technik
749 Gutachten und Beratung, sonstiges
Bearbeiten750 Künstlerische Leistungen
Bearbeiten760 Finanzierungskosten
Bearbeiten761 Finanzierungsbeschaffung
Bearbeiten762 Fremdkapitalzinsen
Bearbeiten763 Eigenkapitalzinsen
Bearbeiten770 Allgemeine Baunebenkosten
Bearbeiten771 Prüfung, Genehmigung, Abnahme
Bearbeiten772 Bewirtschaftung
Bearbeiten773 Bemusterung
Bearbeiten774 Betriebskosten der Abnahme
Bearbeiten775 Versicherungen
BearbeitenHaftpflichtverischerung
Bauwesenversicherung
779 Allgemeine Baunebenkosten, sonstiges
BearbeitenGrundsteinlegung
Richtfest
790 Sonstige Nebenkosten
BearbeitenFacility-Management
BearbeitenNeben der Verwaltung von bestehenden Liegenschaften kümmert sich der Facility-Manager auch um Gebäude. Wenn Immobilien fertiggestellt sind, dann sorgt er hier für den reibungslosen Ablauf während der Nutzung, aber auch, wenn es nicht genutzt wird. Das Gebäudemanagement (GM) (Begriffe nach DIN 32736) ist ein Teil seiner Aufgaben. Widerum einen Teilbereich davon macht das Technische Gebäudemanagement aus.
Regelwerk: Betrieb (VDI 3810)
Technisches Gebäudemanagement
BearbeitenInstandhaltungsintervalle
BearbeitenKG / Bauteil | Regelwerk |
---|---|
541 | BFR Abwasser |
Infrastrukturelles Gebäudemanagement
BearbeitenKaufmännisches Gebäudemanagement
BearbeitenFlächenmanagement
BearbeitenBarrierefreiheit
BearbeitenRegelwerk: Barrierefreies Bauen (DIN 18040)
Hilfe: Leitfaden (FIB)