Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Demokratieprinzip/ Prinzip der Volkssouveränität
Liebe Valentina,
dein Beitrag hat mir sehr gut gefallen. Hier meine Gedanken:
- Mir gefällt schonmal sehr gut, dass du direkt klarmachst, dass Volkssouveränität eben nicht "unmittelbare Demokratie" bedeutet. Hier könnte man vielleicht nochmal spezifizieren, dass "professionelle Personen" (also Politiker) die weitergehende Tätigkeiten erledigen (evtl. auch, dass dies schon aus Gründen des Minderheitenschutzes?) -> habe es in einem Halbsatz dazu geschrieben (erster Abschnitt über A)
- Etwas romantisch, aber vielleicht kann man im Bereich A. (vor I. Allgemeine Anforderungen) noch erwähnen, dass das Prinzip der Volkssouveränität auch dazu führt, dass bei Gerichtsurteilen "Im Namen des Volkes" im Rubrum steht? - eingebaut
– Die Darstellung von pers. und sachl. Legitimation gelingt sehr gut! Mein persönliches Highlight.
- Ich tue mich mit dem Argument des "Gewaltmonopol des Staates" sehr schwer, weiß aber auch, dass ich damit in der absoluten Mindermeinung bin. Ich erkenne im GG nur ein Rechtssetzungsmonopol. Das Gewaltmonopol gibt es in meinen Augen nicht, allenfalls aus Art. 33 Abs. 4 GG, der aber auch wieder ausgelegt werden muss. Ich würde Lügen wenn ich sage, dass das in der Breite so dargestellt werden müsste, möchte aber für die Frage sensibilisieren.
- Bei Art. 33 VI hast du einen Dreher (gemeint ist IV und nicht VI) - das hast du wahrscheinlich selbst behoben? Finde es nicht mehr
- Der Fußnoten sehen alle schon sehr gut aus, super! Daran sollte ich mir ein Beispiel nehmen! - alle fein
- Viel mehr kann ich gar nicht sagen, ich find das Kapitel ist wirklich sehr gut gelungen! Danke dir für deine Mühen!
Jkohal 14:57, 7. Jun. 2021 (CEST)
Zweites Review - Max
Liebe Valentina,
der Beitrag gefällt mir gut. Ich hätte zunächst ein paar Formalien anzumerken: Artikel und Aktenzeichen sollten mit umbruchgeschützten Leerzeichen geschrieben werden. Das habe ich bei einem Mal kurz editiert, damit du es direkt siehst. Zusätzlich würde ich noch mehr Begriffe zumindest einmal verlinken, die du häufiger benutzt, z.B. Staatsvolk. Da sind ja auch einige Abschnitte im Buch noch dazu gekommen. Das Vorwissen musst du auch noch benennen und verlinken. Ebenso muss die weiterführende Literatur benannt werden. Was die kurzen Formulierungen ohne Artikel des Singulars angeht (bspw. bei weiterführendes Wissen Privatisierung), kann ich den Sinn der Kürze und die Sympathie der Umgangssprache zwar gut nachvollziehen, dennoch würde ich hier für die Veröffentlichung lieber die Sätze mit Artikeln ausformulieren. Letzte formale Anmerkung wäre, die wichtigsten Punkte am Ende vielleicht prägnanter zusammen zu fassen.
Inhaltlich hätte ich nur zwei Anmerkungen:
Die Sache mit Urteilen „im Namen des Volkes“ würde ich entweder unmittelbar oder im Rahmen der Legitimationsketten spätestens erklären, Richterwahlausschuss oder wie auch das jeweilige Verfahren im Land aussieht. So wirkt das nur floskelhaft auf den ersten Eindruck, was es ja gerade nicht sein soll.
Das Examenswissen zu den Gleichberechtigungsbegriffen und den paritätischen Wahllisten wirkt auf mich - so politisch wichtig und sympathisch es mir sein mag - etwas deplatziert. Hätte gedacht, dass man das eher bei Wahlrecht oder den Zielpostulaten unterbringen sollte (tust du ja auch wie ich sehe). Wenn hier doch viel mit Volkssouveränität im Ausgangspunkt argumentiert wird, würde ich dazu dann aber hier oder dort sogar einen extra Abschnitt machen, wo du langsamer hinleitest. Ich würde auch ganz klar auf die landesverfassungsgerichtlichen Urteile hinweisen, die hier in Bezug auf Landesverfassungsrecht von der Verfassungswidrigkeit ausgegangen sind. Idealiter könnte man sich mit denen auch kritisch auseinander setzen.
Beste Grüße Max
Drittes Review
Liebe Valentina, ich finde deinen Text sehr gelungen und verständlich geschrieben. Ich habe ein paar Kommentar direkt im Text hinterlassen, auch in den Boxen (die siehst du dann nicht im visuellen Bearbeitungsmodus, sondern nur im Quelltext). Außerdem habe ich kleinere Änderungen im Text selbst bereits vorgenommen. Ggf. müssen noch Änderungen folgen, wenn wir die letzten Kleinigkeiten zur Vereinheitlichung abgesprochen haben.
--LouisaLinke 15:20, 25. Okt. 2021 (CEST)