Die Herren von Romrod: Der Grundbesitz im Romrod-Alsfelder Bereich
Vom Beginn ihres Erscheinens an sieht man verschiedene Herren v. Romrod nur als Zeugen und Siegler bei unterschiedlichen Rechtsgeschäften, ohne dass man etwas von eigenem Besitz erfährt. Die Tatsache, dass anfangs kein vorhandenes Eigentum erwähnt oder der Erwerb von Gütern urkundlich belegt wird, kann folglich nur bedeuten, dass der Familienverband v. Romrod bereits zu Ende des 12. Jahrhunderts seine umfangreichen Ländereien, Orte, Güter und Einnahmen schon hatte.
Als ältesten Bestandteil und die wahrscheinliche Grundlage oder Urzelle des Romroder Herrschaftsbereichs bezeichnet Crusius das alte Gericht Geduren, mit den Orten Angenrod, Billertshausen, Heimertshausen, Leusel und einigen Wüstungen.[1]
Das muss jedoch in keinem Widerspruch zur Gründungstheorie von Ort und Burg Romrod durch das Adelsgeschlecht stehen. Denn, ob nun die v. Romrod ursprünglich, d. h. in der Siedlungszeit, die gleichnamige Burg und den Ort gründeten und den Wald für Ackerflächen rodeten, ist nicht zu belegen, aber anzunehmen. Allein der Name Romrod deutet auf eine Rodungstätigkeit hin. Die Gründung der Orte mit den Endungen rod, wird nach der Ortsnamensforschung in der zweiten großen Rodungsperiode im Hochmittelalter angenommen,[1] und das ist auch der Zeitraum in dem das Romroder Geschlecht zum erstenmal erwähnt wird.
Dr. Helmut Lohmann, Nürnberg, und auch Dr. Steiner schreiben: Die Burg Romrod wird wie ein Allod, eine Rodungsherrschaft (Allodium = Volleigentum), behandelt. Obwohl Ludwig (1197) als Fuldaer Ministerialer anzusehen ist, ist nicht erkennbar, dass Romrod bis in die Mitte des 14. Jahrhunderts je Eigentum einer anderen Herrschaft oder ein Lehen war. Im Gegenteil zur strategisch wichtigen Burg Herzberg, wo Heinrich v. Romrod, der wahrscheinliche Erbauer der Burg und Marschall des Landgrafen, diese 1298 dem Landgrafen Heinrich übertrug und sie postwendend als Lehen zurück erhielt, und er so dem Landgrafen gegenüber dienstpflichtig wurde. Noch 1315 wird von einem freien Hof in Karlstadt am Main berichtet, den Heinrich v. Romrod mit seinen Söhnen den Johannitern zu seinem Seelenheil übergab.
Mitglieder der anderen Hauptlinien des Stammes Romrod und deren Erben und auch Ganerben (Miterben) erhielten fuldische Lehen durch die Fuldaer Vögte übertragen und standen danach in einer langen Verbindung und Tradition zum Kloster Fulda und dessen Äbten. Im Gericht Schwarz, das ursprünglich als solches Lehen den Romrodern, mit diesen dann in Ganerbschaft auch den Fink von der Altenburg und den Liederbachern als Gerichtsherren gehörte, wurde von beiden Letzteren noch in 1564, kurz vor ihrem Aussterben im Mannsstamm und vierzig Jahre nach der Reformation in Hessen, ein ehemals katholischer Priester aus Fulda als evangelischer Pfarrer eingesetzt.
Es soll die mögliche Entstehung der Beziehungen zu Fulda angedeutet werden. Um 1150 wird unter dem Abt Heinrich I. Fuldaer Besitz in Schwarz, Heidelbach, Wernges, und darüber hinaus bezeugt.[2] Mit der Fuldaer Landnahme, die durch königliche Schenkungen unterstützt wurde, ging natürlich die kirchliche Erschließung unseres Territoriums einher.
Fulda besaß allerdings keine zentrale Verwaltung und konnte auch nicht alle Liegenschaften selbst bewirtschaften. So übertrug man die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte über die erworbenen Zehnten, Gerichtsbezirke und Güter an Vögte, welche die Fuldaer Ländereien und Verwaltungsbereiche an Personen des Adels weitergaben oder verlehnten. Das betraf besonders die Gebiete, in denen sich ein starker Ortsadel nicht herausgebildet hatte. Die adligen Herren übertrugen die Hofstätten als Afterlehen an Bauern oder Hübner.
Als Fuldaer Vögte begegnen uns in Urkunden und Schriften im engeren Betrachtungsgebiet um Grebenau, Lauterbach, Alsfeld und Romrod bis nach 1400 die Grafen v. Ziegenhain. Diese starben 1450 im Mannesstamme aus und alle ihre Besitzungen und ihre Lehenherrlichkeiten fielen (zum Teil schon 1437 und früher) an die Landgrafen von Hessen. War diese ziegenhainische Vogtei anfangs mit Privilegien wie Einnahmen und Gerichtsbarkeit ausgestattet, so bestand sie letztlich nur noch als eine Art Schirmvogtei.
Über den Umfang der frühesten Romroder Besitzungen erfährt man jedoch erst aus den Urkunden, die bei der Veräußerung von Eigentum, bei Erbteilungen und Abtretungen geschrieben wurden. Zum Beispiel bei dem Verkauf des Dorfes Reimenrod in 1264, der Lehensauftragung der Burg Herzberg in 1298 und bei der Vergabe von Burglehen wie in 1316, wo die Burg Romrod erstmals direkt erwähnt wird. Das Gericht Schwarz wird 1314 als eigen Erbgericht bezeichnet.
Wie aus der unten folgenden Urkunden(-Regesten)sammlung und den Angaben aus den Forschungen von Landau und Dr. Steiner hervorgeht, besaß der ursprüngliche Familienverband v. Romrod den südlichen Teil des Gerichts Lingelbach mit der Burg Herzberg, die anschließende Gemarkung Reimenrod, das daran angrenzende Gericht Schwarz mit den Orten Schwarz, Rainrod, Brauerschwend, der Hardtmühle, den Wüstungen Kelberg und Oberschwarz, und daran nahtlos übergehend das Gericht Hopfgarten, mit den Dörfern Hergersdorf, Unter- und Obersorg und Hopfgarten, das sie 1323 erwerben konnten. Weiter waren sie begütert in Oberbreidenbach, Zell und Billertshausen bis nach Kirtorf und besaßen einen Hof bei Lauterbach. Sie hatten Einnahmen in Salzschlirf und bei Marburg. Dazu kamen das Dorf Dotzelrod und das Waldgebiet Die Dick bei Elbenrod. Weiter hatten sie Einnahmen aus Zehnten in weiteren Orten und vergaben Burglehen auf ihre Burgen Herzberg und Romrod, und waren selbst Inhaber von Burglehen in entfernteren Orten. In der Stadt Alsfeld besaßen sie einige Häuser und Gärten. Natürlich waren sie Herren über Romrod, hatten Güter in Dautzenrod und Göringen, südwestlich von Romrod und Mersrod (alle wüst) und hatten Rechte an der Kirche zu Oberrod, einem Weiler bei Liederbach.
Der ursprüngliche Romrod'sche Besitz belegte so ein fast geschlossenes Gebiet in einem Halbkreis um die hessische Stadt Alsfeld und um das Dorf Altenburg. Aber durch Erbteilungen und die Abspaltung von Nebenlinien fiel ihr Besitz im Laufe der Jahrzehnte auseinander. Nachteilig wirkte sich oft das Ausbleiben eines Stammhalters oder der gänzlich kinderlose Abgang von Ehepaaren aus. Wann der Gesamtbesitz erstmals aufgeteilt wurde ist nur zu vermuten, wahrscheinlich in der Zeit von der zweiten Hälfte des 13. bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts zwischen Ludwig mit Sohn Ricolf, Albert v. Romrod und Nachfolger Sohn Heinrich, sowie Heinrich, dem Begründer der Alsfeld-Lauterbacher Linie.
Die Stammlinie des letztgenannten Heinrich v. Romrod blühte allerdings am längsten und starb im Mannesstamm erst in 1844 aus. Als diese sich in 1455 ganz aus dem Alsfelder Gebiet zurückzog, hatte sie schon um die Mitte des 14. Jahrhunderts umfangreichen Besitz im Thüringischen und in Osthessen erworben und besaß auch dort umfangreiche Burglehen. Sie brachte noch einen starken Stamm und Seitenlinien hervor, die sich weit verbreiteten.
Über die fränkischen Besitzungen der Romroder herrscht noch weitgehend Unklarheit.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ 1,0 1,1 Crusius, Eberhard, Der Kreis Alsfeld, (Dissertation 1933, überarbeiteter Nachdruck Marburg 1974)
- ↑ Schannat, J. F.: Dioecesis Fuldensis cum annexa sua Hierarchia, Frankfurt 1727
Bilder und Zeichnungen
Bearbeiten- ↑ Herzberg, Kommandantenturn, Wikimedia Commons
- ↑ Zeichnung aus einem Flyer der Freiherr von Dörnbergsche Stiftung Burg Herzberg, 1970