Datenschutz - Was ist das eigentlich?

Der Begriff lässt vermuten, dass es beim Datenschutz um den Schutz von Daten geht. Das ist falsch. Datenschutz schützt Personen vor dem Missbrauch ihrer personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten - das sind Name, Geburtstag, Adresse, Beruf, Gehalt, Kontostand, Religion, Parteizugehörigkeit, Krankheiten und anderes.

Zum eigentlichen Schutz von Daten gehören die Begriffe Datensicherung, Backup, Verschlüsselung usw.


Die Vergangenheit

Datenschutz, also der angemessene und sorgfältige Umgang mit personenbezogenen Daten, hat auf dem Weg zur "Informationsgesellschaft" eine völlig neue Bedeutung gewonnen. Man konnte damals von zwei Modellen ausgehen:

  • Jeder bekommt nur die Informationen über einen anderen, die derjenige auch bekommen soll.
  • Bestimmte Informationen über einen anderen sind unveränderlich Allgemeingut.

Diese beiden Modelle waren ein Grundverhalten, eine gewachsene gruppendynamische Form der Informationsverarbeitung. Zugrunde lag eine Gesellschaft mit starken sozialen Bindungen: Ehe und Familie wurden noch stärkeren fixierten Verpflichtungen auferlegt, die Verantwortung für die eigenen Angehörigen galt noch als Selbstverständlichkeit, und das größtenteils sogar über mehrere Generationen hinweg, die miteinander unter demselben Dach lebten und das Beste daraus machen mußten.


Die Gegenwart

Heute, am Beginn des 21. Jahrhunderts, haben sich Gesellschaftsstruktur und Verhalten grundlegend gewandelt. Aus Großfamilien wurden starke Individuen, die "Singlegesellschaft" dominiert und kontrolliert soziale Bindung und Kommunikation, denn: Jeder einzelne Mensch ist Endverbraucher, ist Teil des Ganzen, ist aber auch isoliertes Individuum - und damit die Neudefinition von "Single", wie sie bisher so nicht gesehen und bewertet wurde.


Moderne Kommunikationsmedien machen es möglich:

  • Man ist überall jederzeit informierbar.
  • Man bestimmt selbst, wann man über welche Informationen verfügen möchte.
  • Man bestimmt selbst die gewünschte Kommunikation in Art, Umfang und Verbindlichkeit.


Diese Selbstbestimmung der Informiert-"heit" lebt vor allem von den vielseitigen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und der emsig wachsenden Menge an verfügbaren Informationen. Diese Entwicklung zu einer explodierenden "Unbegrenztheit der Möglichkeiten" hat jedoch einen Nachteil: Da man - von den theoretischen Möglichkeiten ausgehend - jede beliebige Quelle, jede beliebige Information an jeder beliebigen Stelle verfügbar machen kann, ist die Masse der Daten kaum noch zu überblicken. Die Kunst ist es, für sich selbst einen Informationsbereich zu definieren, bestehend aus den vom Individuum selbstgewählten thematischen Schwerpunkten, ohne dabei den Mitmenschen als Persönlichkeit (Person und Individuum) zu verleugnen.

Doch wo beginnt und wo endet dieser Bereich von Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung, deren Bedeutung sogar unser Grundgesetz aufnimmt, wenn es jedem Menschen der Bundesrepublik Deutschland seine eigene geschützte Dimension als Grundrecht zuspricht?


Datenschutz als Grundbedürfnis

Mit der Etablierung eines Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) seit den frühen 70er Jahren hat man versucht, genau diese Frage ausreichend (entsprechend den Erfordernissen und Fristen der Europäischen Union) und umfassend zu beantworten. Datenschutz ist mehr als die Summe seiner Bestandteile in Form von Datenschutz, Datensicherheit und Datensicherung. Datenschutz ist zugleich als Selbstverständnis des neoaufgeklärten Individuums zu verstehen: Es liegt an jedem Einzelnen - ungeachtet ob Endverbraucher, Datenverwerter oder Datenschützer, die Verantwortung für die Verfügbarkeit und sinnvolle Nutzung personenbezogener Daten aktiv zu übernehmen. Wer diese Bedeutung für sich selbst nicht erkannt hat und ebenso wenig bereit ist, sich damit auseinander zu setzen oder die Fakten wenigstens unbesehen als gegeben hinzunehmen, dem ist schwer mit Sanktionen und der Auflistung drohender Gefährdungspotentiale zu begegnen. Dies gilt für den betroffenen Endverbraucher in gleichem Maße wie für den verantwortlichen Unternehmer, der im Missbrauchsfall die Konsequenzen zu tragen haben wird.

Die Entwicklung 2007/2008 haben eindrucksvoll gezeigt, wie viel die Gesellschaft auch in solchen Bereichen bewegen kann, die man als Einzelperson erst einmal für völlig starr und unbeeinflussbar halten würde. Verstöße gegen den Arbeitnehmer- und Kundendatenschutz bei großen Lebensmittelketten oder bekannten Telekommunikationsanbietern, aber auch die freie Verfügbarkeit von Million von steuerrelevanten Finanzdaten über Einzelpersonen müssen nicht länger als hinzunehmendes Übel der Wohlstandsgesellschaft abgehakt werden. Im Gegenteil sorgt die öffentliche Diskussion für mehr Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und -Gremien, für mehr Transparenz bei den personendatenverarbeitenden Stellen und für mehr Verantwortungsbewußtsein beim Betroffen.

Die seit Jahren von den professionellen Datenschutzberatern und Datenschutzbeauftragten geforderte Novellierung des BDSG, die in Form der Novellen I - III am 10.07.2009 die Zustimmung des Bundesrats erhielt und damit endgültig verabschiedet wurde, ist ein weiterer Meilenstein in dieser Richtung. Dass Datenschutz ein Stück weit zum Politikum geworden ist, zeigt insbesondere die unglaublich schnelle Umsetzung: insbesondere tritt Novelle 2, die den größten Teil der Neuerungen im Datenschutz in sich birgt, bereits zum 01.09.2009 in Kraft, keine zwei Monate später - natürlich mit den üblichen Übergangsfristen für die Umsetzung.

Es bleibt abzuwarten, ob beide Absichtserklärungen realisiert werden können, doch hierzu muss die Gesellschaft, die Bevölkerung und letztlich jeder Einzelne seinen eigenen produktiven Beitrag leisten.


Verantwortungsbewußter Umgang mit den eigenen personenbezogenen Daten

Wie viel Privatsphäre in einer Welt global vernetzter Computer, Speicher- und Kommunikationsmedien dem Einzelnen bleiben, hängt von Anfang an auch vom persönlichen Grad an Verantwortungsbewußtsein sich selbst gegenüber ab. Wer bei jeder Gewinnspielkarte und jedem Internetkontaktformular bereitwillig und ohne den Sinn zu prüfen seine privaten Daten preisgibt, muss damit rechnen, dass diese Daten auch genutzt werden. Technisch sind inzwischen zwar viele Wege nachvollziehbar, die Daten gehen können in der virtuellen Welt, jedoch reicht meist ein kleiner Umweg über das Ausland, um die Durchsetzung von Sanktionen (z.B. Bußgelder, Abmahnungen, Prozesse) wirksam vereiteln zu können. Daher ist jeder von uns gefragt, sich jedes Mal genau zu überlegen, ob und wofür die erfragten Informationen zur eigenen Person wirklich erforderlich sind. Im Zweifelsfall tut man gelegentlich gut daran, lieber etwas verschwiegener zu sein.


Mehrwert Datenschutz

Wer für sich als Verbraucher oder Verantwortlicher die Bedeutung des Datenschutzes gerade in der heutigen Zeit erkannt hat, wird schnell begreifen, dass Datenschutz weit mehr als eine (vielen lästige) gesetzliche Anforderung ist. Mit einem gut durchdachten Datenschutzkonzept lassen sich erfahrungsgemäß eine ganze Reihe nützlicher Synergieeffekte nutzen, an die kaum jemand denken würde und die als wahre geldwerte Vorteile einen umsichtigen Unternehmer überzeugen können.


Die ersten Schritte

Dieses Buch soll Ihnen einen Überblick über Datenschutz, seine Hintergründe, seine Bedeutung und einige seiner praktischen Schwerpunkte in der Praxis geben. Wenn Sie überlegen, Ihrer Verpflichtung zur Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen nachzukommen, sollten Sie sich mit mehreren Anbietern auseinandersetzen, sich ausführlich von diesen über Ihre Handlungsalternativen beraten lassen und sich letztlich einen gut ausgebildeten und praxiserfahrenen Fachmann (oder Fachfrau, selbstverständlich) ins Haus holen, der Sie zumindest bei Ihren ersten Datenschutzschritten fachkundig, zuverlässig und vor allem auf Ihre speziellen Anforderungen fokussiert unterstützen kann.

Kerstin Blossey