Datei:Feldpost von Hans 1941-05-21 1.JPG

Originaldatei zum Herunterladen (4.584 × 3.265 Pixel, Dateigröße: 10,88 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

Dieses Medium wird direkt von Wikimedia Commons aus eingebunden. Quellenangaben und Lizenzbedingungen befinden sich auf der unten zusätzlich eingeblendeten Commons-Beschreibungsseite.

Zur Commons-Seite

Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Feldpostbriefe von Hans Koch, Wien, 2. Weltkrieg, Ostfront, 1922-1945

Postkarte


TEXT


Feldpostkarte
Poststempel: Göttingen 2, 22. 5. 41. - 11
An
Faml.
Johann Koch
Wien 101.
Rauchfangkehrerg. 20. I.
Dienstsiegel: Inf. Ers. Btl. 82, 1. Kompanie
Absender: Schütze H. Koch
1. Schtz. Ers. Komp. 82
Göttingen - Lüttichkaserne
[Schicke jetzt kein Packet und schreibt erst auf meinen] nächsten Brief wieder zurück.
Viele Grüße und
Küsse von Euren
Hansl.
Datum
Quelle Eigenes Werk
Urheber Thirunavukkarasye-Raveendran

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Es wurde festgestellt, dass diese Datei frei von bekannten Beschränkungen durch das Urheberrecht ist, alle verbundenen und verwandten Rechte eingeschlossen.

Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

Dateiversionen

Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
aktuell19:15, 7. Jul. 2018Vorschaubild der Version vom 19:15, 7. Jul. 20184.584 × 3.265 (10,88 MB)Thirunavukkarasye-Raveendran

Die folgende Seite verwendet diese Datei:

Globale Dateiverwendung

Die nachfolgenden anderen Wikis verwenden diese Datei:

Metadaten